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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Rechtsquellen der frühen Neuzeit – digital

(http://rechtsquellen-digital.uni-hd.de)

Fasciculus iudiciarii ordinis singularis, Titelblatt

Gefördert mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat die Universitätsbibliothek Heidelberg in Zusammenarbeit mit der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch knapp 100 Rechtsquellen der frühen Neuzeit aus dem umfangreichen juristischen Bestand der Universitätsbibliothek Heidelberg ausgewählt und digitalisiert.

Unter den Rechtsquellen befinden sich Texte berühmter Rechtsgelehrter vorwiegend aus dem 16. und 17. Jahrhundert. Vertreten sind z. B. bedeutende Werke von Christoph Besold, Benedikt Carpzov, Adrian Beier und Noe Meurer, deren gedruckte Originale für auswärtige Wissenschaftler und Interessierte schwer zugänglich sind.

Auch eine Druckausgabe des von Sebastian Brant 1536 herausgegebenen „Richterlich Clagspiegel” ist unter den digitalisierten Quellen zu finden. Bereits um 1436 von dem Schwäbisch Haller Stadtschreiber Conrad Heyden verfasst, gilt es als ältestes und umfassendstes Kompendium des römischen Rechts in deutscher Sprache. Das erste Traktat enthält Ausführungen zum Zivil- und Zivilprozessrecht, während das zweite, der „Ander Teil”, das Straf- und Strafprozessrecht thematisiert.

Sämtliche der unten aufgeführten Werke sind auch über den Online-Katalog HEIDI recherchierbar.

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