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Heidelberger Adreß-Kalender für das Jahr 1868 — Heidelberg, 1868

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https://doi.org/10.11588/diglit.2460#0171

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139

Der Handel mit Brsd betr.

Mit Zustimmung des Bezirksrathes wird die diesteitige Verfügung vom
31. October 1862 auf Grund des Art. 18 und 19 des Gew.-Gesetzes dahin
abgeändertz beziehungsweise ergänzt:

§ 1. Wer gewerbsmähig Brod verkauft, ist verpflichtet, die Preise für
dasselbe alle 14 Tage feft zu bestimmen, an seinem Verkaufslocal anzu-
schlagen und der Ortspolizeibehörde anzuzeigen. Letzteres muß von jedem
Gewerbtreibenden besonders geschehen.

Z 2. Jnnerhalb dieser 14tägigen Periode darf der Preis nicht erhöht werden.

8 3. Alle Brodsorten mit Ausnahnie der Ein- und Zweikreuzer-Brode
dürfen nur mit Angabe eines bestimmten Gewichts, als Ein-, Zwei-, Vier-
Pfnnd-Laibe u. s. w. verkauft werden und hat der Verkäufer dafür einzu-
stehen, daß das Brod das angegebene Gewicht auch wirklich hat.

8 4. In jedem Verkaufslocal muß eine Waage aufgestellt sein, damit
das Brod auf Verlangen vorgewogen werden kann.

Außerdem wird aber auch von der Polizeibehörde von Zeit zu Zeit
das Nachwiegen dieser Waare angeordnet werden.

8 5. Uebertretungen dieser Bestimmungen werden auf Grund des
Art. 39 des Gewerbegesehes bestraft.

Heidelberg, 7. Nov. 1867. Großh. Bezirksamt.

Dienstmanns-Anstitute

Von N. Schmitt, Bureau: östl. Hauptstraße 49. Anzug der Mann-
schaft dieses Jnstituts, graue Uniform, der Kragen des Rockes oder
der Iacke jedoch von grüuem Tuch.

Von A. Niederreiter, Bureau, Dreikönigstraße 9. Anzug der Mann-
schaft dieses Jnstituts, hellgraue Uniform, der Kragen des Rockes
oder der Jacke jedoch von rothem Tuch.

Das Keller' sche Bureau: östl. Hauptstraße 95. Anzug der Mannschaft
dieses Jnstituts, graue uniform, der Kragen des Rockes oder der
Jacke jedoch von braunem Tuch.

SelbstständigeDienstleute: Dieselben sind grau uniformirt. Der Kra-
gen des Rockes von blauem Tuch.

DienstrnanrrSsTaxen.

Ein Gang in der Stadt bis zum Bahnhof und Dampsschisf, die
Anlage mit inbegriffen, mit Gepäck von 10 Pfund .... 4

Desgl. mit 50 Pfund.6

Aus der Stadt nach jenseits des Neckars bis zu Heckler und Hof-

rath Kapp, 10 Pfund. 6

Desgl. 50 Pfund.9

Aus der Stadt nach einem weitern, eine Viertelstunde vor den Tho-
ren entfernten Rapon, einschließlich das Schloß, 10 Pfund . 9

Desgl. 50 Pfund.16

Auf die Molkenkur 10 Pfund. 18

Desgl. 50 Pfund ...".24

Auf den Wolfsbrunnen, Stiftsmühle, Speyererhos, 10 Pfund. . 20

Desgl. 50 Pfund.24

Auf den Königstuhl oder den Heiligenberg 10 Pfund.30

kr.
 
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