Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
157

Hr. Wezirksaml Keideköerg.

Bekanntmachung.

Mit Zustimmung des hiesigen Gemeinderaths wird hiermit
bezüglich der Abtheilung des linken Neckarusers für einzelne Ver-
kehrszwecke

^ verordrret:

8 i.

Der freie Platz oberhalb der Neckarbrücke bis zum Ende des
Schlachthauses soll, besondere Fälle ausgenommen, nicht zur Ver-
ladung, sondern nur zum Ausstellen vorl leeren Wagen an Markt-
tagen benutzt werden.

8 2.

Der Raum unmittelbar unter der Brücke bis zur Dreikönig-
straße wird zur Verladung von Brennholz bestimmt.

8

Aus dem Platze bei der Einfahrt in die Dreikönigstraße ist
der Fischmarkt abzuhalten.

8 4.

Der Raum von der Dreikönigstraße bis zur großen Mandel-
gasse ist zur Verladung von Steinen, Rinden und anderen Roh-
produkten.

8

Der Raum von der großen Mandclgasse bis zur Marstall-
straße ist zum Heuausladen zu benützen.

8

Von da bis zum Professor Walz'schen Hause (Untere Neckar-
straße Nr. 9) sind die Handelsgüter zn verladen.

8 7.

Der Platz von hier bis zur Ziegelgasse hat zum Verladeu
von Brennholz und Hopfenstaugen zu dienen.

8 8.

Das Vorland von der Zicgelgasse bis znm Endc des Stauß-
schen sjetzt Marx'schen) Hauses ist zum 9agern von Steinen be-
stimmt.

8 S-

Von da an soll das Bauholz gclagert sein.

Heidelberg, den 14. September 187.4.
 
Annotationen