160
6. Von einem Hundert Weinbergsstiefel
6. „ „ „ Faßband
8. „ einer Büschel Neif
9. „ „ Geschirr Holz- oder Steinkohlen . 1
10. „ einem Hundert Stück Bord .
11« „ „ „ „ Latten .
12. „ „ Nachen eichener Nahmenschenkel, Rahm
holz, Faßdauben oder Wagnerholz
13. Von Ginhundert tannenen Rahmenschenkel
4 kr.
12 kr.
V2 kr.
l. 8 kr.
20 kr.
5 kr.
nthäl
14. „ „ Teicheln
15. „ eincr Büschel Liest. die zehn Hände voll
16. „ einem Nachen ooll Kartoffeln
17. „ „ Sack voll Kartoffeln .
18. „ „ Nachen voll gedürrten Zwetschgen
19. „ „ „ „ frischen Zwetschgen
20. „ Einhundert Haupten Weiskraut
21. „ „ Stück Lohkäsen .
22. „ „ Rindenbuscheln .
23. „ Eintausend Cubik-Fus; Mauersteine
24. „ einem Nachen gehauener Steine .
25. „ „ „ genralenem (Pyps
26. „ „ Stamme Bauholz von 40—60' einschl
27. „ „ „ „ „ 70' und Hollün-
der Bauholz ....
28. „ „ Gestörr Dreißiger . . . ,
29. „ „ „ Zwanziger oder Vorlüufer
30. „ „ „ Füirflmdzwanziger .
31. Von eiuer halben Cubikrulhe Kalk
32. „ einem Nachen Backsteine oder Ziegel .
33. „ „ Kasten Lehrn oder Sand
34. Für jede Wageuladuug Eis, welche auf dem Lauer geladen
wird, ist an den jeweiligen Lauerpächter eine Gebühr von
3 kr. zu entrichten.
Von nicht nainentlich benannten, zum Verkauf gelagerten son-
stigen Gegenstünden wird die Tare erhoben, welche von einem im
Tarif genannten ähnlichen Elegenstande erhoben wird.
Für das per Achse in die Stadt gebracht werdende Brenn-
holz hat der Lauerpüchter in dem Falle, daß das städtische Holz-
maß zum Messen derselben gebraucht wird, von jedem halben
Klafter vier Kreuzer zu erhalten.
Non dem auf dem eingefriedigten Platze gelagert werden-
den Privatholz darf der Lauerpächter für ein Iahr erheben von
einer halben Klnfter Spälterholz . . . . 18 kr.
„ „ „ „ Klappern ... 15 kr.
20 kr.
8 kr.
20 kr.
V2 kr.
30 kr.
Vz kr.
1 fl.
30 kr.
2 kr.
V2 kr.
16 kr.
10 kr.
8 kr.
12 kr.
4 kr.
8 kr.
8 kr.
3 kr.
6 kr.
2 kr.
8 kr.
V2 kr.
6. Von einem Hundert Weinbergsstiefel
6. „ „ „ Faßband
8. „ einer Büschel Neif
9. „ „ Geschirr Holz- oder Steinkohlen . 1
10. „ einem Hundert Stück Bord .
11« „ „ „ „ Latten .
12. „ „ Nachen eichener Nahmenschenkel, Rahm
holz, Faßdauben oder Wagnerholz
13. Von Ginhundert tannenen Rahmenschenkel
4 kr.
12 kr.
V2 kr.
l. 8 kr.
20 kr.
5 kr.
nthäl
14. „ „ Teicheln
15. „ eincr Büschel Liest. die zehn Hände voll
16. „ einem Nachen ooll Kartoffeln
17. „ „ Sack voll Kartoffeln .
18. „ „ Nachen voll gedürrten Zwetschgen
19. „ „ „ „ frischen Zwetschgen
20. „ Einhundert Haupten Weiskraut
21. „ „ Stück Lohkäsen .
22. „ „ Rindenbuscheln .
23. „ Eintausend Cubik-Fus; Mauersteine
24. „ einem Nachen gehauener Steine .
25. „ „ „ genralenem (Pyps
26. „ „ Stamme Bauholz von 40—60' einschl
27. „ „ „ „ „ 70' und Hollün-
der Bauholz ....
28. „ „ Gestörr Dreißiger . . . ,
29. „ „ „ Zwanziger oder Vorlüufer
30. „ „ „ Füirflmdzwanziger .
31. Von eiuer halben Cubikrulhe Kalk
32. „ einem Nachen Backsteine oder Ziegel .
33. „ „ Kasten Lehrn oder Sand
34. Für jede Wageuladuug Eis, welche auf dem Lauer geladen
wird, ist an den jeweiligen Lauerpächter eine Gebühr von
3 kr. zu entrichten.
Von nicht nainentlich benannten, zum Verkauf gelagerten son-
stigen Gegenstünden wird die Tare erhoben, welche von einem im
Tarif genannten ähnlichen Elegenstande erhoben wird.
Für das per Achse in die Stadt gebracht werdende Brenn-
holz hat der Lauerpüchter in dem Falle, daß das städtische Holz-
maß zum Messen derselben gebraucht wird, von jedem halben
Klafter vier Kreuzer zu erhalten.
Non dem auf dem eingefriedigten Platze gelagert werden-
den Privatholz darf der Lauerpächter für ein Iahr erheben von
einer halben Klnfter Spälterholz . . . . 18 kr.
„ „ „ „ Klappern ... 15 kr.
20 kr.
8 kr.
20 kr.
V2 kr.
30 kr.
Vz kr.
1 fl.
30 kr.
2 kr.
V2 kr.
16 kr.
10 kr.
8 kr.
12 kr.
4 kr.
8 kr.
8 kr.
3 kr.
6 kr.
2 kr.
8 kr.
V2 kr.