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161

Droschken Tarif der Stadt Heidelberg.

I. Non den Bnhnhöfen bis in die Stadt (mit den Grenzpunkten:
Hausacker — Metz'sche Kunstsammlung, — Diemer'sche Brauerei,
Ghriftoph Keller'sche Fabrik, Gasfabrik und Bergheimermühle (diese nüt
eingeschlosscn), oder umgekehrt voil da nach den genannten Bahn-
höfen, sowie für Fahrtcn in der Stadt innerhalb des bezeichneten
Bezirks zahlen:

1 Person. 18 kr.

2 Personen. 30 kr.

3 u. 4 Personen.je 12 kr.

II. Don den Bahnhöfen oder von irgend einem Punkte des
unter I. bezeichneten Stadtbezirks auf die Schlofibergftraße
über die Diemer'sche Brauerei hinaus bis zur Falknerei, oder umgekehrt,
beträgt die Taxe, mögen 1 oder 4 Personen fahren, 1 fl. 45 kr.

III. Bei Eisenbahn-9tachtzügen, d. i. nach 11 Uhr Abends bis Mor-
gens 5 Uhr, zahlt man für Fahrten von den Bahnhöfen in
die Stadt oder auf die Schloßbergftraße und unlgekehrt
das Doppelte der unter I. und II. bestimmten Taxen.

IV. Die gleichen Taxen, wie unter I., II. und III. gelten auch für die
Fahrten von und zu den Häusern über der Brücke, und zwar
einerseits bis nach Neuenheim fdieses mit eingeschlossen), anderseits bis
zu Heydweiler's Haus, jedoch neben dem Brücken -, beziehungs-
weise Fährgeld mit cincm Zuschlage von 18 kr., mögen 1 oder 4
Personen fahren. Das Gleiche zahlt man auch für eine Fahrt bis
zum Wirthshause in der Hirschgasse.

V. File lelchtes frandgepäck wird nichts bezahlt. Schweres
Gepäck, z. B. Kiste, Koffer, vergütet man mit 6 kr. das Stück. Kinder
unter 6 Jahren, wenn fie mit Erwachsenen fahren, werden unentgelt-
lich mitgenommen.

VI. Für Fahrten auf Bälle, in's i5heater und in Concerte zahlt
man, ohne Rücksicht auf dic Zahl der Personcn, im Stadt-
bezirke 36 kr. und von dcn über der Brücke gelegenen unter IV. be-
zeichneten Häusern 48 kr. Ebensoviel kostet das Abholen. Nach
Mitternacht erhöhen sich diese Taxen um je 12 kr.

VII. Für Fahrten nach folgcnden Orten zahlt man, fofern nicht nach ganzen
oder halben Tagen gerechnet wird, in der Regel gleichviel, ob eine
oder 4 Personcn fahren, an jedem Orte ein Vsfiündiger Auf-
enthalt eingcrechnet — bei längerem Aufenthalte find für jede ange-
fangene Vt Stuude 18 kr. weiter zu entrichten — als feste Taxe:

1. Schloß (direkt).fl. 2. —

2. Hausacker (Metz'sche Kunstsammlung)

1 Persvn.18 kr.

2 Personcn.30 „

3 und 4 Pcrsonen . . . . je 12 „

3. Hausacker, Wolfsbrunnen und zurück auf der Landstraße fl. 2. —

4. Ueber den Hausackerweg nach dem Schloß . . „ 2. 30

5. Hausacker, Wolfsbrunnen und Schloß . . . „ 3. —

6. Molkenkur über das Schloß und zurück . . . „ 3. 30

7. Hausacker, Wolfsbrunnen, Molkenkur und Schloß zurück „ 4. 30

8. Riesenstein, Molkenkur und Schloß . . . .„4. —

9. Schloß, Molkenkur und Speyererhof . . . . „ 5. —

10. Hausacker, Wolfsbrunnen, Molkenkur, Königstuhl,

Schloß und zurück für 2 Personen . . . . „ 8. 30

11. Ebendahin für mehr als 2 Personen . . . „ 10. —
 
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