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Tarif

der Lohndiener und Dienstmänner.

I. Für bestimmte Gänge:

1) Jm Jnnern der Stadt mit dem Hauptbahn-
hos dem neuen akadem. Spital, der Diemer-
schen Brauerei, dem vorm. Jäger'schen Bier-
keller (Klingenteich) und der Metz'schen Kunst-

sammlung als Greuzpunkten, sowie vom bis ro Pftind mit 5>o Pftmd

Bahnhof bis zum Profeffor Hosmann'schen Handgepäck. Handgepäck.
Haus (Bergheimerstraße) und der Keller'schen fl. —.6 fl. —. 12

2) Vom Jnnern der Stadt bis zu den 2 letzt-
genannten Punkten, sowie dem Schloßberg

ioberhalb der Diemcrei).„ —.12 „ —.18

3) Bom Jnnern der Stadt nach der Gassabrik

und dem Friedhof.. —. 15 „ —. 20

4) Vom Jnneru der Stadt nach Neuenheim,

Hirschgafse und Heydwcilcr's Haus . . . „ —. 18 „ —. 24

5) Nach dem Schlosse.. —. 24 „ —. 36

6) Rach dem «schießhaujc.„ —. 27 „ —. 39

7) Nach der Molkenkur uud dem Wolfsbruunen „ —. 36 „ —. 48

8) Nach dem Neuhof über die Kanzel 48 „ 1. —

9) Nach dem Königstuhl und Heiligenberg . . ., 1. 24 „ 1. 45

10) Rach Handschuhsheim, Kirchhcim, Zicgclhausen,

Wieblingen und Rohrbach.„ —. 36 „ 48

Wird Rückantwort verlangt oder beträgt das Gewicht des Gepäcks
über 50 Pfund, so ist die Hälfte der Taxe mehr zu entrichten. Wird der
Dienstmann zu den Mngen unter Ziss. 5, 7—9 als Führer benützt, so
hat er, einen einstündigen Nufenthalt an Ort und Stelle eingerechnet,
12 kr. weiter zu beziehen.

Bei längerem Aufenthalte sind für jede angefangcnc halbe Stundc
weitere 12 kr. zu cntrichten.

II. Für beftimmte Zelten:

ohne mit

Gerüthschaften. Geräthschasten.

1) Für cinen Tag (zu 10 Stunden gerechuet) . fl. 1. 45 fl. 2. 12

2) „ „ halden Tag.„4- — 1. 18

3) „ eine Stunde.„ —. 12 „ —. 18

III. Für bestimmte Dienftleistungen:

1) Wasserpumpkn oder Waffertragen per Stunde . . . . fl. —. 15

2) Holztragen:

1 Ster ungemachtes Holz von der Straßc in das Haus

zu tragen und aufzusetzen.. —. 9

1 Ster gespaltenes Holz:

a. in das untere Stockwerk zu tragen.„ —. 12

d. ein Stockwerk hinauf oder hinunter.. —.18

e. sür jedes weitere Stockwerk hinauf oder hinunter . . „ —. 6

Z. Aufsetzen.. 6

3) Kohlentragen:

in den untern Stock per Centner.„ — .1i/z

für jede Treppe hinauf oder hinunter per Centner weiter . „ —. 1

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