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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg für das Jahr 1878 — Heidelberg, 1878

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https://doi.org/10.11588/diglit.2465#0237
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229

-Schter in dem Jalle, daß daS fiädtische Hvlzmaß zum Meffen deffelben ge-raucht
wird, von jedem Ster 6 Pfg. zu erhalten.

An Wachtgeld erhebt der Lauerpächter für jeden Ster Holz, fobald daffelbe
verkaust wird, 3 Pfg., und liefert diefe Beträge den Holzeinlegern für das
Wachen ab; die Einleger erhalten überdies von dem Verkäufer für das Einlegen
und Aufladen des Holzes eine Gebühr von 12 Pfg. per Ster; für Einlegen

allein (ohne Aufladen) kommen denselben 9 Pfg. per Ster zu.

2) von einem hundert Wellen .

3) „ „ „ Truderstangen.

4) „ „ „ Hopfenfiangen.

5) „ „ „ Weinbergsstiefel

6) „ „ Gebund Reif . .

7) „ „ Schiff Steinkohlen bis zu 200 Ctr. Ladung

8) „ „ hundert Stück Bord

9) „ „ „ „ Latten

10) , „ „ Rahmenfchenkeln und Faßdauben

11) „ „ „ Teicheln .

12) , einer Büfchel Liest

13) „ einem Nachen voll Kartoffeln.

14) „ „ Sack Kartoffeln .

15) „ „ Nachen voll gedörrte Zwetschen

16) „ „ Nachen voll frifcher „ .

17) „ „ hundert Häuptern Weißkraut

18) „ „ „ Stück Lohkäse .

19) „ „ „ „ Rindenbuscheln

20) „ „ Cub.-Mtr. Mauersteine

21) „ „ Nachen gehauener Steine bis zu 50 Centner Ladung

22) „ . Nachen gemahlenem Gyps „ „ „ , „

23) „ „ Stamm Bauholz (von 10—18 Mtr.) .

24) „ „ Stamm Bauholz (von 18 Meter und darüber)

25) „ „ Gestör Bauholz bis zu 6 Meter einschließlich

26) „ „ Gestör zwischen 6 und 7 Meter einschließlich

27) „ „ Gestör zwischen 7 und 9 Meter einschließlich

28) , jedem Sperrstümmel.

29) „ „ hundert Rippenstücke ....

30) „ einem Cub.-Mtr. Kalk.

31) „ „ Nachen Backsteine oder Ziegel bis zu 1000 Stück

32) „ . Kasten Lehm oder Sand.

Mk. Pfg.
- 12
- 12

- 35

- 2
- 2
2 —
- 60

- 14

- 23

- 60
- 1
- 86
- 2

1 70

- 86
- 6
- 2
- 20

- 3
25

- 35

- 12

- 25

- 9

- 18

- 24

- 1

- 35

- 3

- 25

- 2

Von nicht namentlich benannten, zum Verkauf gelagerten sonstigen Gegen-
ständen wird die Taxe erhoben, welche von einem im Tarif genannten ähnli-
chen Gegenstande erhoben wird.

Z 11. Für nachbezeichnete Gegenstände kommen vorgenannte GeLühren, wie
folgt in Anwendung:

a. BeiBrennholz.

Auf dem Zimmerplatz, jeder Ster für 6 Monate . . . .10 Pfg.

sür jeden Monat weiter, jeder Ster . . . . . . 5 „

Auf dem Abladeplatz, jeder Ster für 2 Wochen . . . . 10 „

für jede Woche weiter, jeder Ster.5 „

d. Bei Hopfenstangen.

Auf dem Ausladeplatz, jedes Hundert für 1 Monat.
sür jede Woche weiter, jedes Hundert .

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