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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg für das Jahr 1881 — Heidelberg, 1881

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https://doi.org/10.11588/diglit.2467#0197
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190

Lußere Durchmefser dctz Bleirohrs ist, und auf jeder Seite der Mauer oder des GebSlkeS
mindestens 1 Centimeter vorsteht.

§ 4. Wo Eisenrohr an bestehende Bleirohrleitung angeschlossen werden soll, darf
die Berbindung von Eisen mit Blei nicht durch unmittelbares Anlöthen erfolgen, viel-
mrhr muß dieselbe mittelst messingener Verbindungsschrauben, welche an das Bleirohr
anzulöthen sind, ausgesührt werden.

Bei Bestimmung der Rohrweiten ist für gewöhnliche VerhLltnifse die folgende Ta-
belle maßgebend, während in außergewöhnlichen Fällen der betreffende Jnstallateur mit
der Direktion des Gaswerks über die zu wählenden Rohrdimensionen rc. rc. fich zu
verständigen hat.

Länge der Leitung
in Meter


Durchmesser der Röhren in
und Millimeter

Zoll


10

INM.

V-"

13

3 4*
20



25

MM.

1'/4"

32

MM.

38

MM.

51

mm.

3

3

> io

> 32

65

120

188

395

6

2

7

22

46

84

133

280

9

2

6

18

37

69

109

228

12

1

5

16

32

60

94

198

15

1

4

14

29

54

84

178

18

1

4

13

26

48

77

162

21



4

12

24

45

72

150

24



3

11

23

42

67

140

27



3

11

21

40

63

130

30



3

10

20

38

59

124

36



2

10

19

34

54

113

42



2

9

17

32

50

105

Ein Beispiel wird die Anwendung der Tabelle erläutern.

Angenommen, es sollte eine Rohrlcitung von 26 m Länge für 18 Flammen her-
gestellt werden, so hat man in der ersten Vertikal-Spalte der Tabelle diejenige Zahl
zu nehmen, welche der gegebenen Leitungslänge am nächsten kommt. Gcgebcn ist in
unserem angenommenen Fall die Länge 26; es würde also in der Tabelle die Zahl 27
dasür zu nehmen sein. Man sucht nun in derselben Horizontalzeile von links nach
rechts die nächst höhere als die gegebene Flammenzahl, statt der angenommenen l8
mithin 21, und da diese in der Spalte für 1 Zoll englisch " 25 Millimeter Rohr
steht, ist also ein Rohr von dieser Weite erforderlich und genügend, 18 Flammen bei
einer Leitungslänge von 26 Meter noch mit Sicherheit zu versorgen.

Z 6. Die Röhrenleitung soll in der Regel zu Tag und muß stets mit dem nöthigen
Gefälle gelegt werden. Auch bei Veränderungen und Erweiterungen bestehender Blei-
rohrleitungen müssen eiserne Röhren zur Verwendung kommen, sobald dieselben in die
Wand, unter die Decke, oder unter die Dielen gelegt werden sollen. Das Zudecken
derselben darf aber stets erst nach erfolgter sorgfältigster Prüsung der Dichtigkeit seitens
des Jnstallateurs dieser Leitungen stattftnden.

Zum Ablassen der in den Röhren fich sammelnden Condensationsflüsfigkeiien smd
an geeigneten Stellen, namentlich da, wo die Leitung von wärmeren in kältere Räume
übertritt, Waffersäcke mit ficherem Verschluß anzubringen. An feuchten Stellen sind
Eisenröhren durch Anstrich gegen Oxidation zu schützen.

8 7. Die Hmupt- und Zwischenhahnen müssen in der Regel dieselbe Durchlaßöffnung
haben, wie die Röhren, an denen sie angebracht sind, fie müffen ferner mit Stellstift
versehen sein und nicht aus ihrer Hülse herausgezogen werden können. Der Kops des
Hahnens muß — am Besten mit einer tief eingefeilten Rille — so gekennzeichnet werden,
daß man auch im Dunkeln leicht erkennen kann, ob er geöffnet oder geschlossen ist. —
Bei ausgedehnten Leitungen find an geeigneter Stelle Zwischenhahnen in dieselbc einzu-
setzen, auch müffen Kronleuchter durch leicht zugängliche Hahnen für fich abgeschloffm
werden können.

ß 8. Den Privatinstallateuren ist os untersagt, die innere Leitung mit der Gasuhr
zu verbinden, letzteres geschieht vielmehr in allen Fällen von den Jnstallateuren des
 
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