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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg für das Jahr 1881 — Heidelberg, 1881

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https://doi.org/10.11588/diglit.2467#0220
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213

Dieser Platz muß vom Rande der Neckarböschnng an, auf dem Vorlande in
einer Breite von 4 Metern stets frei gehalten wcrden, so daß beim Ausladen eiu
FuhNverk noch Raum zum Durchfahreu hat.

d. Ordnung der zum Attsladett attkomurettdett Schiffe.

H 4. Das erste, aukommende Schiff hat seineu, aüs Schiffsläuge bestimmten
Raum ani oberen Ende des cigeutlichen Ausladcplatzes, direkt von der breiteu Treppe
an, einzunehmen.

An dieses Schiff schließt sich umnittelbar da« nächsrkommende an.

Kommen zugleich noch mchrere Schiffe zur Austaduug, so schließt sich ffets das
nächst eintreffendc direkt an daS vorher angekommene an.

§ 5. Sobald ein Schiff von seiner Ladung cittteert iff, hat es sofort den Aus-
ladeplatz zu verlasscn. Dessen Ramn daselbst hat das nächstc untcrc Schiff einzu-
nehmcn.

Sind niehrere Schiffe zugleich am Ausladen, so rücken sämmtliche in die Rämne
ihrer Vordcrschisfe ein.

§ 6. Nach der Ausladung eines Schiffes ist dcr Ausladcplatz sosort zu räumcn,
so daß kein Holzhändler den Ansladeraum längcr in Ansprnch uimmt, als bis das
Schiff von seiuer Laduug entlcert ist.

8 7. Ucbcrtretuugen dieser Vorschristen werden gemäß r; l.ff.ff des P.-Str.-G.-B.
an Geld bis zu 100 Mark oder bis zu 14 Tageu Hast beffrast.

Der Lauerverwalter, sowie dic Polizeimämischasl sind ,zu strcnger Ausrecht-
haltung dieser Ordming und sosorriger Anzeige von Uebertretungen angewiesen.

0. Holunarkl- und Oantr-Ordnnng.

Ortspolizciliche Vorschrist vom 5. Jauuar 1870 mit Taris vom 24. Dezember 1875.

1. Der Holzmarkt wird ans denjenigeii Plätzen abgehaltcn werdcn, welche
der Gcmeinderath zu Hotzmarkr und Laucrplätzen bcstimmt. Iedem Hotzbändler
wird ein Platz angewiesen, wo er sein Hotz in beliebiger Menge anfsetzen kann.

Bci größeren Hot.zvorrärhen müssen die Hotzarchen aus dem ffstimmerplatz
10 Fuß hocttz auf dem unterhalb der Srraßenhöhe liegendcn Ouai vom Schlacht-
hansc bis zum Kanal der Dreikönigstraße zwöls Fnß hoch und so gesetzt werden,
daß sie nichl einstürzeu.

Der nicht gepflasterte Platz von der Lauertrevpe beim Spitz'schen (starten bis
znr Dreikönigsträße dieut zunächst nur als Reltnngsplatz sür das aus dem vorer-
wähnten unteren Laucrplaize sitzende Holz für deu Fall einer Wassersnolh.

Ausnahmsweise ist denjenigcn Holzhändlcrn, welchc bis zum Monat Oktober
Holz auf deu untern Lauerplatz gesührt haben, gcstatlet, die Hälste ihres daselbst
lagerndcn Holzes vom 1. Oktober an bis zum 1. Äpril aus den obern Platz zu
setzen. Bei Beunsung dieses Platzes dars abcr dcn angrcnzenden Hausbesitzern die
Anssicht anf den Fluß nicht ohne Noth entzogen und in dieser Hinsicht von den
Bedienstetcn weder Willkür, uoch Begünstiguug geübt werden. Zn diescm Zwecke
wird bestimmt, daß die Hotzlagerplätze an dicier Stelle das erste Jahr, von dem
Kanal der Dreikönigstraßc answärts, das zweite Zahr von der Lauertreppe bcim
Svitz'schen (ffarten abwärls in dcr Weisc angcwiesen werden müssen, daß keine
Unterbrechung der Pläize statlsindet. Die Holzarchen aus diesem Platze dürsen die
Höbe von 8 Fnß nicht übersteigen. An den einzelncn Holzschichtcn ist dcr vom
Verkänfcr bestimmte Kanspreis mit schivarzer Farbe deutlich anznschreiben.

^ 2. Die Lauerbcdiensteten werden vom Gemeinderath angestellt. Der Laner-
Verwalter, welcher in besouders zn vercinbarendem Vertragsverhältuisse zur Ge-
meiudevcrwaltung steht, vertritt dieselbe gegenüber dem Verkehrc aus dem Holzmarkt,
er beaufsichtigt und überwacht die Handhabuug der Holzmarktordnnng und der uae!)
Maßgabe dcrselbcn eutworsenen Instruktion, anf welche Holzmesser imd Einleger
vom Großh. Oberamte verpflichtet werden und hat etwaige Uebertretungeu derselben
dem Gemeinderathe znr Kenniniß zn bringen.

z? 0. Die Holzmesser erhalten vou jedem L-tcr Holz, welchcs sie messen, 18 Psg.
Belohnung, znr Hälfte vom Verkäufer uud zur anderu Hälste vom Käuser.

Der Einleger hat für das Einlegeu nnd Ausladen des Holzes vom Ster 12 Pfg.
anznsprechen, welche Verkäufer zu zahlen hat. Will Letztercr das Anfladen von
 
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