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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg für das Jahr 1881 — Heidelberg, 1881

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https://doi.org/10.11588/diglit.2467#0222
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laden des Holzes eine Gebühr von 12 Pfg. per
Aufladcn) konnnm denselben 9 Pfg. per Ster zn.
2) von einem hundcrt Wellen

)ter; für Einlegen

allein sohne
Mk. Pfg.
- 12

- 12

— 85

— 2
2

2 -

3) „ „ „ Truderstangen ....

4) „ „ „ Hopfenftangen ....

5) „ „ „ Weinbergsstiefel ....

6) „ „ Gebund Reif ......

7) „ „ Schiff Steinkohlen bis zu 200 Etnr. 2adung

8) „ „ hundert Stück Bord ....

9) „ „ „ „ Latten ....

10) „ „ „ Rahmenscheukeln und Faßdauben

11) „ „ „ Teicheln.

12) „ einer Büschel Liest ..

18) „ einem Nachen voll .startoffeln ....

14) „ „ Sack.startoffeln .....

15) „ „ Nachen voll gedörrte Zwetschen

16) „ „ Nachen voll frischer „ . .

17) „ „ hundert Häuptern Weißkraut .

18) „ „ „ Stück Lohkäse ....

19) „ „ „ „ Rindendnscheln

20) „ „ Enb.-Mtr. Mauerstcine . .

21) „ „ Nachen gehauener Steine vis zn 50 Eentner 2adung

22) „ „ Nachen gemablenem Gpps „ „ 50 „ „

28) „ „ Stamm Bauholz <von 10 -18 Mtr.)

24) „ „ „ „ )von 18 Meter nnd darnber)

25) „ „ Gestör Banholz bis zn 6 Meter einschließlich.

26) „ „ „ „ zwischen 6 und 7 Meter einschließlich

27) .. „7 „ 9 „

28) „ jedem Spcrrnümmel........

29) „ „ hnndert Rippenstücke.

80) „ einem Enb.-Mtr. Kalk.. .

81) „ „ Nachen Backsteine oder Ziegel bis zn 1000 Stnck .

82) „ „ zjasten 2ebm oder Sand.-- 2

Von nicht namentlich benannlen, znm Bertanf gelagerten sonstigen Gegenständen

wird die Taxe erhoben, welche von cinem im Tarif genaunten ähnlichen Gegenstande
erhoben wird.

ts 11. Fnr nachbezeichnete Gegenstände kommen vorgenannte Gebühren, wie folgt,
in Anwendnng:

a. Bei Brennholz.

Anf deni Zimmerplatz, jeder Sler für 6 Monate
für jcden Monat iveiter, jeder Ster .

Anf dem Abladeplatz, jeder Ster für 2 Wochen
für jede Woche weiler, jeder Ster .

b. Bei Hopfenstangen.
Anf dem Anclladeplat;, iedec? Hnndert sür 1 Monat
sür jede Woche wciter, jedes Hnndert

10 Pfg.
5 „
10 „

85 Pfg.

c. Bei Manersteinen nnd iltalk.

Anf dem Ansladeplav, jeder Enb.-Nltr. für 14 Tage .... 8 Psg.

für jede Woche weiter, jeder Enb.-Mtr. ..8 „

Der .stalkmcsscr erhält von dem stänfer von jedem Enbil-Meter Kall ein Meß-
geld von 7i) Pfg., dem Stcinseizer wird ein Setzerlobn von 12 Pfg. snr jeden Enb.-
Meter Steinc vom Käufer bezahlt.

Bon dem anf dcm cingefriedigtcn Platze gclagert wcrdenden Privatholz darf
der Lauerpüchter fnr cin Habr erhebcn:

für jeden Ster Brennholz 80 Pfg. Für jede Wagenladung Eis, wclchc anf
dem Lauer geladen wird, ist an den jewciligen Lauerpächter einc Gebühr von 9 Pfg.
zu entrichten.
 
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