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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg für das Jahr 1883 — Heidelberg, 1883

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https://doi.org/10.11588/diglit.2468#0231
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222

betreten, es sei denn, dcch er iiber die Notwendiükeit sich stehörin ansznweisen vermaa.
Für diese Dienstleistttng erhalten dieOinleger vom Berkänfer siir jeden .Narren Holz
eine Gebühr von i> Pfq., welche ihnen jährltch oder sobald eine Partie Holz vollständig
verkauft ist, bezahlt wird.

(Z 10. Lauergeld-Tarlf.

Boil allen zu Wasser ankommenden (^egenständen, welche an den Lanerplätzen
oder an Uferstellen, welche Gemeindeeigentnm sind, au-geladen werden, mns; der Ver-
känser, oder, wenn sie schon vcrkauft hierher gebracht weroen, der .(tänfer an de,l 2auer-
pächter solgende Gebühren entrichtell:

1) Von jedem Ster Brennholz ohne ttnterschied . . . lO Psg.

Außcrdem ist daS delt Holzmessern bewilligte Mehgeld zu entrichten nnd zwar:

a. Vom Berkäufer 18 Pfg. für jeden Ster,

b. „ KSufer 18 „ „ „ „

DiesesMcßgeld wird vom Lanerpächter mit obengenanntettLallergebl'ihren erhoben
lllld gelangt dnrch ihn zur gleichheitlichen Berteilung an die Holzmesser. (^s dars jedoch
llnr von dem verkanftwerdenden Holze Meszgeld erhoben werden.

-lll Wachtgeld erhebt der Lanervächter für jcden Ster Holz, sobald da-selbe ver-
kanft wird, 4 Psg., nnd liefert diese Beträge den Holzeinleaern fttr daS Wachen ab ; die
Einleger erhalten überdieS von dem Berkällfer fnr das Kinlegen nnd Aufladen des
Holzes eineGebnhr von 12Pfg. perSter; für(5in!egen allein lohne Anfladen> kolnmen
denselben 0 Pfg. per Ster zn.

2) von einem hundert Wellen

8) „ „ „ Truderstangen

4) „ „ „ Hopfcnslangen . . .

5) „ „ „ Weinbcrgsstiesel

i») „ „ Cäebulld Rcis.

7) „ „ Schiff Steinkohlen bis zn 2llO (5tr. Ladnng

8) „ „ hundert Stück Bord

0) „ „ „ Latten . . .

10) „ „ „ Nahmenschenkeln nnd Aasrdanben

11) „ „ „ Teicheln ....

12) „ einer Büschel Liest.

18) „ cillem Nachen voll Kartoffeln .

14) „ „ Sack Kartoffeln ....

1!>) „ „ Nachen voll gedörrte Zwetschen .

Il'») „ „ Nachen vott frischer „

17) „ „ hundert Häuptern Weihkrant .

18) „ „ „ Stück Lohkäse .

10) „ „ „ „ Nindenbllscheln .

2l») „ „ Knb.-Mtr. Mauersteine

21) „ „ Nachen gehauener Steine biS zu Zcntner Ladnng

22) „ „ Nachen gemahlenem Gips „ „ 50 „ „

28) „ „ Stamm Bauholz lvon 10—18 Mtr.)

24) „ „ „ „ (von 18 Meter und darüber» .

25) „ „ Gestör Bauholz bis zn (> Meter einschliestlich

26) „ „ „ „ zwischen t! und 7 Meter einschlicstlich

27) „ „ „ „ „ 7 „ 0 „ „

28) „ jedem Sperrstümmel .

20) „ „ hundert Nippenstncke.

'iO) „ eincm Kub.-Mtr. Kalk.

81) „ „ Nachen Backstcine oder Ziegel bis zu 1000 Stück

82) „ „ Kastcn Lehm odcr Sand.

88) „ Holzkohlen.. .

Mk.Psg.
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Bon tticht namentlich benallllten. znm Bcrkaus gelagerten sonstijlen Gegellstättdell
wird die Taxe crhoben, welche von eillem im Tarif gcnanllten ähnllchen Gegellstande
erhoben wird.

811. Für nachbezeichnete (^egenstände kommen vorgenannte (^ebühren, wie solgt.
in Anwendung:
 
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