Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg für das Jahr 1885 — Heidelberg, 1885

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2470#0250
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
41

Diese Taxe erhvht sich bei Fahrten bis zum Weißgerber'schen Hause (bieses mit
inbegrisfen):

für 1 Person auf - Mk. 70 Pfg.

„ 2 Personen . 1 „ 20 .

„ 3u. 4 . » 1 » 50 ,

Vorübergehendes Anhalten unterwegs wird nicht vergütet, so lange die Dauer der

Fahri dadurch nicht auf mehr als l/4 Stunde ausgedehnt wird.

LängereS Warten ist nach Abschnitt XI zu vergüten.

II. Bei Eisenbahn'Nachtzügen, d. i. nach II Uhr abends bis morgens 5 Uhr zahlt
man für Fahrten von den Bahnhöfen in die Stadt und umgekehrt, das Doppelte der Taxe.

III. Die gleichen Taxen wie unter 1 und II gelten auch für die Fahrten von und
zu den Häusern über die Brücke, und zwar einerseits bis nach Reuenheim (dieseS mit
eingeschlossen), anderseitS bis zu Heydweillers Haus, jedoch mit einem Zuschlag von
30 Pfg., mvgen 1 oder 4 Personen fahren. Für eine Fahrt bis zum Wirtshause in der
Hirschgasse und in die Mönchhofstraße (das Armitage'sche Jnstitut eingeschlosten) beträgt
der Zuschlag 50 Psg.

I V. Für leichtes Handgepäck wird nichts bezahlt. Schweres Gepäck, z. B. Aisten,
Koffer, vergütet man mit 20 Pfg. das Stück. Kinder unter 6 Jahren, wenn fie mit
Erwachsenen fahren, werden unentgeltlich mitgenommen.

V. Für Fahrten auf Bälle, in's Theater, Gesellschaften und zu Konzerten zahlt
man, ohne Rücksicht auf die Zahl der Personen:

im Stadtbezirke.1 Mk. — Pfg.

von und zu den jenseits der Brücke gelegenen Häusern 1 , 40 .

Ebensovicl kostet das Abholen. Nach Mitternacht erhöhen sich die Taxen um je 40 Pfg.

Für die einfache Fahrt zu dem Ariedhvf zahlen 1 oder 2 Personen eine Taxe von
1 Mk., 3 oder 4 Personen eine solche von 1 Mk. 50 Pfg ; für die Hin- und Rückfahrt
findet Vergütung nach der Zeit (Ziff. VIII.) statt.

VI. Für die »infache Fahrt nach dem Gchlvtzthvr oder Gchlvtz zahlen I oder 2
Personen eine Taxe von 2 Mk. 50 Pfg., 3 oder 4 Personen eine solche von 3 Mk.;
für die Hin- und Rückfahrt beträgt die Taxe ohne Rücksicht auf die Personenzahl 4 Mt.,
wobei eine Stunde Aufenthalt miteingerechnet ist.

vn. Drvschkentvrif. (Siehe Seite 41 unten.)

VIII. Alle übrigen Fahrten werden nach der LSnge der Zeit bezahlt und zwar:

1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen

'/«Std.: 50Pfg., 90Pfg., 1 Mk. 5 Pfg., 1 Mk. 20 Pfg.

I Person 2 Personen 3 u. 4 Personen

l/r Std.: 1 Mk. — Pfg., 1 Mk. 40 Pfg., 1 Mk. 70 Pfg.,

^/« » 1 » 50 , 1 . 80 . 2 . 20 .

I . 2 . — „ 2 . 20 . 2 . 60 .

J-°. '/. Std. ( 'U/ / und 2 P-r!°n-n ,,ul°mm-n» so P„.

Bei Fahrten außerhalb der Stadt und zwar weiter als >/4 Stunde von derselben
entfernt, muß, wenn die Droschke leer zurückgeht, für die Zeit der Rückfahrt die Hälfte
der Taxe vergütet werden.

Dies betrifft jedoch nicht die unter I, II, III, VI und VII geregelten Fahrten.

VII. Für folgende Fahrten zahlt man, gleichviel
ob eine oder mehrere Personen bis zu 4 fahren, als feste
Taxe:

1. Kreuzungsstelle der Schloßstraße und des alten

Schloßbergwegs.

2. Albert's Hotel (bezüglich des Gepäcks findet IV. An-

wendnng) .

3. Molkenkur über Schloß oder Klingenteich

4. Molkenkur über Kanzel (Riesenstein)

5. Schloß, Molkenkur, Neuhof (Speyerershof)

6. Königstuhl.

7. Hansacker.

30

50

3

!! b

^ 5

7 ^ —
9 I —
(s. Absckn. I.

Hin- und
Rückfahrt

i -z

- 2

4

6

7

9

12

50
 
Annotationen