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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg für das Jahr 1886 — Heidelberg, 1886

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https://doi.org/10.11588/diglit.2471#0271
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7. Tar-Oidnung fiir -ir Llrlsvrrmirtrr.

OrtSpolizeiliche Vorschrift vom 25. 3uni l884. ^

l> Nach dem Schlosse Uber die neuc Schloßstraße . . . 1. —

2) Dahm und zurltck.l

3) Nach dem Schlosse Uber den Schloßbergwefl.

^t) Nach der Molkenkur durch daS Klingenteich ....

Dahin und zurtlck.

Nach der Molkenkur Uber das Schloß.

Denselben Weg mit halbstUndigem Aufenthalt auf dem Schlosse
Nach der Molkenkur über daS Schloß und zurUck .

Durch daS Klingenteich nach der Molkenkur und zurUck bis auf daS

Schloß.2.

Nach der Kanzel bcim Riesenstein.I.

ll> Dahin und zurück.l.

12) Nach dem Speyererhof.2.

13) Dahin und zurllck.3.

14) Nach dem Königstuhl.3.

15) Dahin und zurück.4.

16) Nach dem Königstuhl und zurllck Uber daS Felsenmeer, Wolfsbrunnen

und Schloß zur Stadt.6.

17) Nach dem Gaisbergturm.3.

18) Dahin und zurllck.4.

19) Nach dem WolfSbrunnen Uber das Schloß.2.

20l Dahin und zurück.3.

21) Ueber die Hirschgasse und Phllosophenweg bis zur Philosophenhöh 3.

22) Ueber die Hirschgasse und Philosophenwcg nach Neuenheim . 3.

23) Nach dem Heiligenberg biS zur Klosterruine.4.

24) Dahin und zurllck.6.

25) Nach dem Kohlhof.4.

26) Dahin und zurllck.6. —

Bei den Hin- und Rllckwegen ist eine halbstllndige Wartezeit inbegriffensiir längere
Wartezeit tönnen alS Verglltung 20 Pfg. per Biertelstunde beansprucht werden.

Bci sämtlichen Touren bildet daS Klingenthor den Abgangspunkt.
ftllr andere Wege als die obrn verzeichneten ist besondere Uebereinkunft zu treffen.
Uebertretungen dieser Vorschrift werden auf Grund deS 8 134» deS P.-St.-G.-B. mit
Geld bis zu 50 Mark bestraft.

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VHI. Fluß- und Hafrn-Polizei.

ä. Ordniillg über dir Verivtndung der ein)klnrn Iibschnittk drs
'llrckaruftr-Gklän-ts zu VtrkthrsMrckrn

vom 14. September 1873 (8 2 Verordnung vom 25. August 1873).

8 I. Der sreie Platz oberhalb der NeckarbrUcke bis zum Gnde deS SchlachthauscS
soll, besondere Ftille auSgenommen, nicht zur Verladung, sondern nur zum Aufstellen
von leeren Wagen an Markttagcn benutzt werden.

8 2. Der Raum unmittelbar unter dcr BrUcke bis zur Dreikünigstraße wird zur
Verladung von Brennkolz bestimmt.

8 3. Auf dem Platze bei der Einfahrt in die Dreikönigstraße ist der Fischmarkt
abzuhalten.

8 4. Der Raum von der Dreitönigstraße bis zur Großen Mantclgasse ist zur Ver-
ladung von Steinen. Rinden und anderen Rohprodukten bestimmt.

8 5. Der Raum von der Großen Mantelgasse bis zur Marstallstraße ist zum Heu-
auSladen zu bentttzen.

8 6. Von da biS zum Professor Walz'schen Hause (Untere Neckarstraße 9) sind die
HandelSgUter zu verladen.

8 7. Der Platz von hier bis zur ,3>egelgasse hat zum Verladen von Brennholz
und Hopfenstangen zu dienen.
 
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