56
Holzcs cine GebUhr von 12 Pf. prr Sler; fllr Ginlegen allein (ohne Auflnden) ko»i»u u
benselbcn 0 Pf. per Ster zu.
2) von einem hundert Wellen
3) , „ „ Truderstangen
4, „ „ .. Hopfenstangen .
ü) „ „ „ Weinbergstiefel .
«i> „ „ Gebund Reif.
7) „ „ Schiff Steinkohlen biS zu 200 Ztr. Ladung
8) „ „ hundert Stllck Bord .
9) ., „ „ . Latten . . .
10) „ „ „ Rahmenfchenkeln und Faßdauben
11) „ „ „ Teicheln ....
12) „ einer Bufchel Liesl.
13» „ einem Rachen voll Kartosfeln
l^t) „ „ Sack Kartosteln ....
15) „ „ Nachen voll gedörrter Zwetfchgen.1
16) Nachen voll frischer „
17) „ „ hundert Häuptern Weißkraut .
18) „ „ hundert Stllck Lohkäfe
19) „ „ „ „ Rindenbufcheln
20) „ „ Kubik-Mtr. Mauersteine .
21) „ „ Nachen gehauener Steine bis zu 50 Ztr. Ladung
22) „ „ 9lachen gemahlenem Gyps „ „ 50 „ „
23) „ ., Stamm Bauholz (von 10-18 Mtr.) .
24) „ „ ,. „ (von 18 Mtr. und darllber) .
25) „ „ Gestbr Bauholz bis zu 6 Meter einfchließlich .
26) . „ ., zwifchen 6 und 7 „
27) „ „ „ « 7 „ 9 „ „
28) „ jedem Sperrstllmmel.
29) „ „ hundert Rippenstllcke.
30) „ einem Kubik-Mtr. Kalk.
31) von einem Nachen Backsteine oder Ziegel bis zu 1000 Stllck
32) „ „ Kasten Lehni oder Sand.
33) „ „ Sack Holzkohlen.
Bon nicht namentlich benannten, zum Verkauf gelagerten fonstigen Gegenstäuden
wird die Tare erhobe», welche von einem im Tarif genannten ähnlichen Gegenstande
erhoben wird.
8 11. Fllr nachbezeichnete Gegenstände kommen vvrgenannte Otebllhren, wie folgt,
in Anwendung:
». Bei Brennholz.
Aus dem Zimnierplatz, jeder Ster fllr 6 Monate.10 Pfg.
fllr jeden Monat weiter, jeder Ster.5 „
Auf dem Abladeplatz, jeder Ster fllr 2 Wochen.10 „
fllr jede Woche weiter, jeder Ster.. 5 „
b. Bei Hopfenstangen.
Auf dem Ausladeplatz, jedes Hundert fllr 1 Monat.35 „
fllr jede Woche weiter, jedes Hundert.35 „
Mk. P).
I'.
6n
14
23
60
1
80
0
72
80
6
-
20
35
35
22
15
18
21
5
34
3
25
2
5
e. Bei Mauersteinen und Kalk.
Auf dem Ausladeplatz. jeder Kubik-Mtr. fllr 14 Tage.3 „
fllr jede Woche weiter, jeder Kubik-Mtr.3 „
Der Kalkmesfer erhält von dem Käufer von jedem Kubik-Meter Kalk ein Meß-
geld von 70 Pfg., dem Steinfetzer wird ein Setzerlohn von 12 Pfg. fllr jeden Kubik-
Meter Steine vom Käufer bezahlt.
Bon dem auf dem eingefriedigten Platze gelagert werdenden Privatholz darf
der Lauerpächter fllr ein Jahr erheben:
fllr jeden Ster Brennholz 30 Pfg Fllr jede Wagenladung tzis, welche auf dem
Lauer geladen wird, ist an den jeweiligen Lauerpächter eine Gebllhr von 9 Pfg.
zu entrichten.
Holzcs cine GebUhr von 12 Pf. prr Sler; fllr Ginlegen allein (ohne Auflnden) ko»i»u u
benselbcn 0 Pf. per Ster zu.
2) von einem hundert Wellen
3) , „ „ Truderstangen
4, „ „ .. Hopfenstangen .
ü) „ „ „ Weinbergstiefel .
«i> „ „ Gebund Reif.
7) „ „ Schiff Steinkohlen biS zu 200 Ztr. Ladung
8) „ „ hundert Stllck Bord .
9) ., „ „ . Latten . . .
10) „ „ „ Rahmenfchenkeln und Faßdauben
11) „ „ „ Teicheln ....
12) „ einer Bufchel Liesl.
13» „ einem Rachen voll Kartosfeln
l^t) „ „ Sack Kartosteln ....
15) „ „ Nachen voll gedörrter Zwetfchgen.1
16) Nachen voll frischer „
17) „ „ hundert Häuptern Weißkraut .
18) „ „ hundert Stllck Lohkäfe
19) „ „ „ „ Rindenbufcheln
20) „ „ Kubik-Mtr. Mauersteine .
21) „ „ Nachen gehauener Steine bis zu 50 Ztr. Ladung
22) „ „ 9lachen gemahlenem Gyps „ „ 50 „ „
23) „ ., Stamm Bauholz (von 10-18 Mtr.) .
24) „ „ ,. „ (von 18 Mtr. und darllber) .
25) „ „ Gestbr Bauholz bis zu 6 Meter einfchließlich .
26) . „ ., zwifchen 6 und 7 „
27) „ „ „ « 7 „ 9 „ „
28) „ jedem Sperrstllmmel.
29) „ „ hundert Rippenstllcke.
30) „ einem Kubik-Mtr. Kalk.
31) von einem Nachen Backsteine oder Ziegel bis zu 1000 Stllck
32) „ „ Kasten Lehni oder Sand.
33) „ „ Sack Holzkohlen.
Bon nicht namentlich benannten, zum Verkauf gelagerten fonstigen Gegenstäuden
wird die Tare erhobe», welche von einem im Tarif genannten ähnlichen Gegenstande
erhoben wird.
8 11. Fllr nachbezeichnete Gegenstände kommen vvrgenannte Otebllhren, wie folgt,
in Anwendung:
». Bei Brennholz.
Aus dem Zimnierplatz, jeder Ster fllr 6 Monate.10 Pfg.
fllr jeden Monat weiter, jeder Ster.5 „
Auf dem Abladeplatz, jeder Ster fllr 2 Wochen.10 „
fllr jede Woche weiter, jeder Ster.. 5 „
b. Bei Hopfenstangen.
Auf dem Ausladeplatz, jedes Hundert fllr 1 Monat.35 „
fllr jede Woche weiter, jedes Hundert.35 „
Mk. P).
I'.
6n
14
23
60
1
80
0
72
80
6
-
20
35
35
22
15
18
21
5
34
3
25
2
5
e. Bei Mauersteinen und Kalk.
Auf dem Ausladeplatz. jeder Kubik-Mtr. fllr 14 Tage.3 „
fllr jede Woche weiter, jeder Kubik-Mtr.3 „
Der Kalkmesfer erhält von dem Käufer von jedem Kubik-Meter Kalk ein Meß-
geld von 70 Pfg., dem Steinfetzer wird ein Setzerlohn von 12 Pfg. fllr jeden Kubik-
Meter Steine vom Käufer bezahlt.
Bon dem auf dem eingefriedigten Platze gelagert werdenden Privatholz darf
der Lauerpächter fllr ein Jahr erheben:
fllr jeden Ster Brennholz 30 Pfg Fllr jede Wagenladung tzis, welche auf dem
Lauer geladen wird, ist an den jeweiligen Lauerpächter eine Gebllhr von 9 Pfg.
zu entrichten.