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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg für das Jahr 1887 — Heidelberg, 1887

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https://doi.org/10.11588/diglit.2472#0202

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tellrmg mrt der Schallöffnung gegen das eine Ohr und legt gleichzeitig !das andere Ohr
gegen die Schallöffnung des anderen Fernsprechers.

Die Lermittlungsanstalt antwortet: „Hier Amt".
nennt hierauf der Nermittelungsanstalt durch Hineiusprechen in den einen Fern-
sprecher die Nummcr und dcn Namen des Teilnchmers K. z. B.: „Nnmmer drei (Nr. von
L in der Theilnehmerliste), Löwenstein."

Die Anstalt gibt zurück: „Bitte rufen." Oder sie sagt: Schon besctzt, bitte nach
5 Minuten nochmals rufen." Jn letzterem Falle erwidert „Berstanden" und hängt
den Fernsprecher wieder in den Haken.

Anf die Meldnng: „Bitte rufen", drnckt ^ nochmals den Weckknopf, jetzt abcr etwa
3 bis 4 Sekundcu lang; während des Knopfdrückens behält er den Fernsprecher am Ohr.
Nachdem die Gegenmeldung: „Hier L, wer dort?" eingegangen isl, beginnt ^ die Unter-
haltung mit: „Hier ^." Es empfiehlt sich, den Abschluß der cinzelnen Mitteilungen,
Fragen ec. durch: „Bitte Antwort" bezw. dnrch „Schluß" zu bezeichnen. Der Anruf —
das Drücken auf den Weckknopf — darf während einer angcsangenen Unterhaltung nicht
wiederholt werden.

Kann eiue begonnene Unterredung nicht ununterbrochen zn Ende geführt werden,
so muß der Tcilnchmer, welcher noch weitere Mitteilungen erwartet, den Fernsprecher
am Ohr behalten. Um beim Eintritt längerer Pausen in der Unterhaltung die Gesamtheit
der Teilnehmer in Benutznng der vorhandenen Leitungen nicht zu beschränken, gicbt
d. h. dcr Teilnehmer, welcher zuerst angerufen hat, das Schlnßzeichen; behnfs Fortsetzuug
des Gesprächs ist die Vermittelungsanstalt von Nencm zu wecken.

Nach Beendigung der Untcrhaltnng hängen beide Teilnehmer den Fernsprecher wieder
an den Haken; demnächst giebt der Vermittelungsanstalt von der Beendignng durch das
Schlußzeichen Kenntnis.

Zu dem Zwcck drückt dreimal hintereinander, jcdesmal jedoch nur kurze Zeit lang,
den Weckknopf nieder. Zur Erzielung eines geregclten Betriebes ist die Abgabe dieses
Schlnßzeichens unbedingt notwendig.

Wird unmitlelbar nach Schluß einer Unterredung die Verbindung mit einem anderen
Teilnehmer gcwünscht, so ist zunächst immer das Schlnßzeichen zu geben nnd daranf —
zur Vcrhütung von Mißverständnisfen, jedoch erst nach Vcrlauf einigcr Zeit, etwa nach
ciner halben Minute — die Vermittelnngsansialt zu wecken.

Wird ein Teilnehmer in Mannheim zu sprechen gewünscht, so ist auf die erste wie
gewöhnlich erfolgende Antwort des Vermittelungsamts in Hcidelberg: „Hier Amt" nicht
der Name des Teilnehnrers, sondern „Mannheim" zu nennen, hierauf der Fernsprecher
am Ohr zu behaltcn, bis sich das Vermittelungsamt in Mannheim mit „Hicr Mannhcim",
was beliebt^" meldet und diesem die Nummer und der Name dcs gewünschten Teil-
nehmcrs zu nennen.

Jnr Uebrigen ift das Verfahren dasselbe wie vorher.

II. Teilnehmer L wird gcweckt.

Sobald der Wecker ertönt, hebt U den Fernsprecher vom Haken, hält ihn gegen das
Ohr und meldet: „Hier R, wer dort?" (Auf keinen Fall darf U durch das Drücken des
Weckknopfes, also mittels der elektrischen Klingel scine Bereitfchast zur Empfangnahmc
eincr Mitteilnng zu erkennen geben.)

Hierauf nennt ^ seinen Namen (siehe unter I.) und beginnt dic Unterhaltung.

III. Zur Bestellung eincr Nachricht durch die Vermittelnngsanstalt

wcckt der betreffende Teilnehmer die Anstalt, wie unter I. angegeben nnd sagt: „Ersuche
zu schreiben"; nachdem die Anstalt mit „Bitte bringen" geantwortet hat, diktiert er die
Nachricht und bezcichnet die Beförderungsart durch „mitPost" (als Brief oder Postkarte),
„durch Eilboten" oder „als Telegramm".

Es empffeht sich, hierbei deutlich nnd nicht zn rasch zn sprechcn, sowie in passenden
Zwischenräumen und am Schluß dcr Sätze kleine Pausen zu machen, um dem auf-
nehmenden Beamten Zeit zur Mederschrift zu geben.
 
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