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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg für das Jahr 1887 — Heidelberg, 1887

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https://doi.org/10.11588/diglit.2472#0242

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228

bei Erwachsenen über 15 Jahre 100 Mar?
„ Kindern von 6—15 Jahren 80 „

„ „ nnter 6 Iahren 60 „

8) Matratze nnd Kissen:

bei Erwachsenen über 15 Jahrc 20 Mark
„ Kindern voi, 6—15 Iahren 16 „

„ „ unter 6 Iahren 12 „

0) Ein einfaches Kissen: für alle Alter 2 Mark.

10) Eine Sterbeinantel bei Erwachsenei, über 15 Jahrc 15 Aiark

„ Kindern von 6—15 Jahren 10 „

„ „ nnter 6 Iahren . 7 „

11) Ein großer Kranz auf dem Leichenwagen: in I. Klasse 10 Mark, in ll. Klasse
8 Mark. in III. Klasse 7 Mark.

12) Für jeden weiteren Trauerwagen sind zn bezahlen: in I. Klasse 6 Mark, in
II. Klasfe 5 Mark, in III. Klasse 4 Mark, in IV. Klasse 3 Mark.

13) Bei einer Berdoppelung der Leichenwagenpferde, welchc »nr in der 1. nnd II.
Klasfe stattfinden kann, ist die Taxe in der I. Klasse 12 Mark, in der II. Klassc 10 Mark.

14) Für den Transport einer Lciche „ach dcr Kapelle bei dem akadem. Krankenhantz
ist zu bezahlen snr:

Leichenordner: Zwe, Leichenträger:

I. Klasse 1 Mark — Pfg. 4 Mark - Psg.

n. „

„ 70 „

3 „ -

III. „ -

„ 50 „

2 „ -

IV. „ -

„ 25 „

1 „ 50

Armenklasse —


1 „ -

Für den Transport ciner Leiche nach der Kapelle auf dem Friedhose ist zu bezah-
len für:

Leichenordner: Zwei Leichenträger .

I. Klasse 1 Mark - Psg. 6 Mark - Pfg.

H- „ „ ^O „ 5 „ „

III- « - „ 50 „ 4 „ - „

7V — Z —

Armenklasse — — „ 2 " — „

Wird eine Kinderleiche nnter 6 Iahren von dcr Leichenwärterin nach dcr Kapelle
bei dem akademischcn Krankenhaus getragen, so hat die Leichenwärterin dafür in der

III. Klasse 1 Mark - Pfg.

IV. .. - .. 50 ..

Armenklasse — „ 30 „ zu beanspruchen.

Wird eine Kinderleiche untcr 6 Jahren von der Leichenwärtcrin nach der Kapelle
auf dem Friedhofe getragen. so erhält die Leichenwärterin dasür die Gebühren, wie sie
in den Begräbnistaxen ^ angegeben sind.

Für den Transport einer Leiche vom Bahnhof nach der Kapelle anf den Friedhof
sind zn bezahlen für:

den Leichenordner zwei Leichenträger

2 Mark 4 Mark

Gegen Bezahlung dieser Taren an die SlaLtlasse werdcn folgende Gegenleistuiigen
übernommen:

1) Jn allen Klassen die Geschäflc des Leichenordners gemäß seiner Dienstweisung:
in I. Klasse sind dabei 50 Ansagen, in II. Klasse 30 Ansagen einbegriffen.

2) Der Sarg nach der betreffendcn Klasse samt Verbringen desselben in das
Trauerhans und Einlegen der Leiche in den Sarg.

2) Ein Leichentuch über den Sarg.

4) Ein Krcuz zum Sarg, wenn solches gewünscht wird.

5) Die Begleitung der Leiche durch den Leichenwärter oder die Leichenwärtcrin an
das Grab.

6) Das Verbringen dcr Leiche auf den Friedhof im Leichenwagcn nnter Beglei-
tung von vier Leichenträgcrn. — Kinder unter 6 Iahren wcrden in I. und II. Klasse
in dem Leichenwagen nach dem Friedhofe gefahren, in den üdrigen Klassen konnen
solche in dem dafür bestimmten Trauerwagen gefahren werden.
 
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