Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg für das Jahr 1887 — Heidelberg, 1887

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2472#0276

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
262

II. Saren sür die Lta-1 selbst:

Für den ganzen Tag (10 Stunden).3 ^

„ halben Tag (bis zu 5 Stunden) . 1 „ 8» „

„ eine Stunde.— » 70 „

„ volle zwei Stunden bis zu einem halben Tag.I „ 40 „

Bei den Taxen unter I. ist eine angemessene Wartezeit und der Rückweg inbegriffcn.
Leichtes Handgepäck hat der FremdenfUhrer ohne besondcre Vergütung zu tragen.

N. Tar-Or-nung für die Efelsvkrmietrr.

Ortspolizeiliche Vorschrift vom 25. Juni 1884.

1) Nach dem Schloffe über die neue Schloßstraße . . . . 1. —

2) Dahin und zurück.1. 50

3) Nach dem Schloffe über den Schloßbergweg.—.70

4) Nach der Molkenkur durch das Klingenteich.1. 50

5) Dahin und zurück.' . . . 2. 50

6) Nach der Molkenkur über das Schloß.2. —

7) Denselben Weg niit halbstündigem Aufcnthalt auf dcni Schloffe 2. 50

8) Nach der Molkenkur über das Schloß und zurück . . . 3. —

9) Durch das Klingenteich nach der Molkcnkur und zurück bis auf das

Schloß . . . ..2. 50

10) Nach der Kanzel beim Riesenstein.1. —

11) Dahin und zurück.1.50

12) Nach dem Speyererhof.2. 50

13) Dahin und zurück.3. 50

14) Nach dem Königstuhl.3. —

15) Dahin und zurück.4. —

16) Nach dem Königstuhl und zurück über das Felsenmccr, Wolfsbrunncn

und Schloß zur Stadt.6. —

17) Nach dem Gaisbergturm.3. —

18) Dahin und zurück.4. —

19) Nach dem Wolfsbrunnen über das Schloß.2. 50

20) Dahin und zurück.3. 50

21) Ueber die Hirschgaffe und Philosophenweg bis zur Philosophcnhöh 3. —

22) Ueber die Hirschgasse und Philosophenweg nach Neuenheim . . 3. 50

23) Nach dem Heiligenberg bis zur Klosterruine.4. —

24) Dahin und zurück.6. —

25) Nach dem Kohlhof.4. 50

26) Dahin und zurück.6. —

Bei den Hin- und Rückwegen ist eine halbstündige Wartezeit inbegriffen; für längere
Wartezeit können als Vergütung 20 Pfg. per Viertelstunde bcansprucht werden.

Bei sämtlichcn Touren bildet das Klingenthor den Abgangspunkt.

Für andere Wege als die oben verzeichneten ist besondere Uebereinkunft zu treffen.
Uebertretungen diefer Vorfchrift werden auf Grund des H 134 a des P.-St.-G.-B. mit
G?ld bis zu 50 Mark bestraft.

vn. Rechtsverhältniffe der gewerblichen Arbeiter und der

Dienftboteu.

Gewerbliche Arbriter.

I. Allgemeine Verhältniffe.

§ 105. Die Festsetzung der Verhältnisse zwischen den selbstständigen Gewerbe-
treibenden und den gewerblichen Arbeitern ist, vorbehaltlich der durch Reichsgesetz be-
gründeten Beschränkungen Gegenstand freier Uebereiukunft.

Zum Arbeiten an Sonn- und Festtaaen können die Gewerbetreibenden dic Arbeiter
nicht verpflichten. Arbeiten, welche nach der Natur des Gewerbetricbes einen Auf-
 
Annotationen