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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg für das Jahr 1887 — Heidelberg, 1887

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https://doi.org/10.11588/diglit.2472#0294

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VIII. Nachnahmesendungen sind bis zu 150 Mark zulässig. Vom Aufgeber ist
hierfür zu entrichten:

1) Für Nachuahmebriefe, sowie für sonstige Lriefpostsendungen bis zum Ge-

wicht von 250 Gramm mit Nachnahme:

a. Porto bis 10 Meilen (1. Zone).20 Pfg.

über 10 Meilen. . . . . . . . . 10Pfg.

b. Nachnahmegebühr: 2 Pfg. für jede Mk., mindestcns jedoch 10 Pfg.

' 2) Für Nachnahme-Pakete:

a. das betr. Paketporto unter X. 1 nnd 2,
d. die oben genannte Nachnahmegebühr.

Jm Falle eine Wertangabe oder Einschreibunb stattgefunden hat, tritt dem
Porto die Versicherungs- oder Einschreibegebühr hrnzu.

Für unfrankierte Pakete bis einschließl. 5 Kilogr., sowie für unfrankierle
Nachnahmebriefe tritt ein Portozuschlag von 10 Pfg. hinzu.

Eine Auszahlung von !)rachttahmen glcich bei dcr Ginlieferung der Sendnn-
gen findet allgemeiu nicht inehr statt.

Bei jcder Nachnahmesendung mnß außer der Nachnahmesumme in Zahlen
bezw. des Markbetrags in Zahle'n undjöuchstaben auch Name und Wohnort des
AbsendcrS oder der absendendcn Firma, Behörde ec. dcutlich uud vollständig auf
der Adresse und, sofern es sich nm ein Paket handelt, sowohl auf der Paketadresse
alS auch ans der Aufschrift dcs Pakets angcgcben sein. Ist der Wohnort des
Absenders eiu gröszerer Ort, so uulü der Ortsangabe auch die Wohnung des
Absenders nach'Straße nnd Nnmmer hiuzngefügt seiu. Hat der Empfanger
einer Nachnahmeselidniig die Nachuahme bczahlt, so wird die letztere dem Anf-
geber der Sendnug mittelst Postanweisung zngesandt.

IX. Briefe mit Wertangabe (Gewichtsgrenze 250 Grainm).

1) Porto bis 10 Mellen (1. Zone).20 Pfg.

„ auf alle weitere Etttfernuttgett.40 Pfg.

2) Versicheruugsgebühr: 5 Pfg. für je 800 Mk. oder einett Tcil vou 300 Mk.
mindesteils jedoch 10 Pfa.

Für llnfrankicrte Briefe: 10 Pfg. Portoznschlag.

X. Für Pakete ohne Wertangabe ist zn entrichten:

1) Bis znm Gewicht von 5 Kilogramm einschlieszlich:

rr. bis 10 Meilen (1. Zone).25 Pfg.

b. auf alle weitere Entfernuilgell.50 Pfg.

2> Beinl Gewicht übcr 5 Kilogramm:

a. für die ersten 5 Kilogramm die Porto-Ansätze unter 1,
l>. für jedes wcitere Kilogramm oder Tcil eiucs Kilogramms bis 10
Meilen (1. Zone) 5 Pfg., über 10—20 Meilen (2. Zone) 10 Pfg.,
über 20-50 Meileu (3. Zone) 20 Pfg., über 50-100 Meilen
i4. Zone) 30 Pfg., über 100—150 Meilen (5. Zone) 40 Pfg., über
150 Meilen (6. Zone) 50 Pfg.

Für nnfrankierte Pakete bis 5 Kilogramm einschließlich tritt ein Porto-
zuschlag von 10 Pfg. hinzu.

XI. Für Pakete mit Wertangabe wird erhobcn:
a. das uilter X. 1 und 2 bezeichuete Paketporto,
d. die unter IX. 2 bezeichnete Versicherungsgebühr,
a. für unfrankierte Pakete bis 5Kilogr. einschl. ein Portozuschlag von lOPfg.
Für die als Sperrgut zu behandelnden Pakete wird dasPorto um die
Halfte erhöht.

XII. Briefsendungen im Orts- und Landbestellbezirke.

Porto für frankierte Briefe nach dem Stadtbezirk Hcidelberg, uach Ncuen-
heim bis zur Gemarkungsgrcnze nach Haudschuchsheim, Institut Arnütage,
Landhäuser längs des Neckars einschl. Haarlaß, Schlierbach bis Haus
No. 36, Schloßrnine, Schloßhotel, Molkenknr, Wohnhäuser im Klingenteich.

Speyererhof, Kohlhof und Friedhofgärtnerei.5 Pfg.

Porto für unfrankierte Briefe an genannte Orte . . . . 10 „
 
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