Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
r; 2. Als Platzgcld smd an dm Marktmcistcr zn entrichteu:

1> Fiir ciuen Schiebkarren.Ul Pfg.

2) F-iir einen zweiräderigen Handkarren . . . 20 „

3) F-ür cinen (sinspännerwagen.25i

4) Fnr einen Zweispännerwagen..40 „

8 4. Die Anfsicht über den Markt fübrt der Alarktineister nnd haben die Markl
besncher den Anordnungen desselben Folge zn leisten.

8 4. Znwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmnngcn werden geniäß § l)!>
Ziff. 6 dcr Gewerbeordnung mit Geldstrafe biö zn .00 Mark nnd im Unpermögeiissalle
mit Hafl bis zu acht Tagen bestraft.

< . Dcn Lttritb dtr Pfkr-rbahn in dkr Ztadt Htidtlbtig bttr.

Drtspolizeiliche Borschrift bom 27. April 188.0.

1. Tic für den Betrieb der Pferdebalm zn benützenden Wagen dürfen lenie
gröszere Breite als 2 Dleter haben, alle Borsprünge eingerechnet.

Sie müssen vcrsehen sein:

-0 mit eincr krästig und schnellwirkenden Brcmsoorrichtnng;

4, mit einer Zngleine oder ähnlicher Borrichtnng, welche einen Signalverkelir
dein Äutscher von der Rückseite dcs Wagens aus ermöglicht, und

e) mit zwei Laternen (je eine an dcr Border- nnd Rückseite), welche gleichzeilig
den inneren Wagenraum zur )>lachtzeit ansreichend erhellen.

H 2. Ieder Wagen muß mit einer Nnmmer versehen sein, welche sowohl innerhall'
als anch außcrhalb des Wagens leserlich anznbringen ist. An jedcm Wagen inntz serner
die Zahl der Personen. welche cr sowohl im Jnnern, als anch auf der Plattsorm anf-
nehmcn kann, angeschrieben sein. Ueber diese Zahl hinans dürfen keine Personcn znr
Fahrt ansgenomuien werden.

H 4. Die znm Dienste bei der Pferdebahn verwcndeten Pferde miisscn kräsiig,
vollkömmen diensttanglich nnd von schädlichen Fehlcrn frci, die Geschirre solide, vo»
giitcm Ansehen nnd in gntem Stande sein.

ts 4. Tas Dienstpersonal bestcht für jcden Wagen ans einem Schaffner nnd einem
üintscher. Die Bediensteten haben während der Dienltsinnden dic von dem Uiiternelmier
cingcführte Dienstkleidnng, sowie vorn an der Kopfbedecknng eine Nummer zn tragen.
Das Tabakrauchen wahrend des Fahrcns niid während des Berkchrs mit dcm Pnbli-
knm ist ihnen nicht gcstattet. Ihr Betragen mnß ein höfliches und bescheidenes sein.

Ten auf den Bahnbetrieb bezüglichen Weisiingen der Polizeibeamten haben sie
F-olge zu leisten.

Bcdienstete, welche zn begründcten Bcschwerden Beraillassnng geben, sind ans dem
Dienste zn entlassen.

ts .0. Der Betrieb richtet sich nach dem Fahrplanc; die Fahrpreisc werden dnrch
dcn Taris festgcsetzt. Fahrplan nnd Tarif nnterliegen der Znstimmnng dcs Ltadtrats
nnd der Genehmigung dcr Polizeibchördc.

sz 0. Anf denjenigen Bahnstrecken in der Hanptstratze, anf Ivcichen zwci Geleise
liegen, ist bis 12 Uhr mittags nnr das nördtiche, nach 12 Uhr mittags nnr das südliche
Gcleise von der Pferdebahn zn befahren. Abweichnngen hievon können vo» der Poli-
zeibehörde nnd in dringenden Fäilen von dem Kondnktenr dcs bctreffendc» Wagens
angcordnet werden.

Unbcspannte Pferdebahnwagen dürsen aus dcm Bahnkörper »icht stehen bleiben.

rs 7. Die Signale crfolgen dnrch die Zngglocke und Pfeise.

Tic Lignale zwischen Konduktenr nnd Kutscher crfolgen mit der Wagenglocke,
wahrend die Answeiche- und Warnnngssignale mit der Lignalpfeife gegebcn werden.

Ls 8. Für jedcn Schaden, dcr durch dcn Bctrieb dcr Pferdebahn angerichtet ivird,
haftel der Untcrnchmer.

9. Dcr Schnffner hat dafür zu scrgen, datz sein Wagcn die planinätzigen Ab-
sahrts- und Anknnftszeiten einhält, die Answeichstellen rechtzeitig bcrührt, während
der Dnnkelheit vollständig erlenchtet ist und sich stcts in reinlichem Znstande befindet.

rz 10. Das Weiterfahren ist crst gcstattct, wenn der Ginsteigende Platz genommen,
bezw. der Anssteigcnde den Grdboden errcicht hat.

Der Lchaffner hat auf die Ausführnng der 88 16—19 zn hnlten, zn dicsem Zwccke
anch nötigenfalls die dort bezeichnetcn nnzulässigen Fahrgästc, insbesondere auch solche,
 
Annotationen