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203

II. Poitkarte n inüsfen srankiert werden. Tas Porio dcnägk:

a. sür jede einfache Postkartc.. Pfg.

1,. für jede Postkartc mit Antwort.W „

t:. fnr jede Weltpostkarte.w ..

(1. für jede Weltpostkarte init Aimvorl . . . . M ,

e. für jede Postkarte nach den nicht znm Wellpo'l-

verein gehörenden Ländern.20 -ow.-ig

Bon Privaten hergestellte Poftkarlcn mit anfgcdrnckrcn Ansichrcn nach
dem Auslande werden nicht befördert.

III. Trucksachen müssen frankiert werden. (dewichlsgrcnze im.Aeichspostbezirk:

1 Äilogramm.

Porto bis 5V Gramm cinschlictzlich.3 Pfg.

„ über 50 Gramm bis 100 Gramrn einschliefjlich . 5 ,.

„ über 100 „ „ 250 „ .. . 10 ..

„ über250 „ „ 500 „ „ . 20 ..

„ über 500 „ „ 1 Kilogramm . . . W „

„ fnr je 50 Gramm nach dcn Ländcrn dcs Welt-

postvereins.5 .

„ für je 50 Gramm nach dcn nicht zum Weltpon-

verein gehörenden Ländern.1" ..

IV. 2Varcnproben müsscn frankiert rvcrden. Gcwichtsgrenzc 250 Gramm.

Porto ohne Rücksicht auf Entfernnng nnd Gewicht für jede Warenprobe 10 Pfg.
Porto für je 50 Gramm nach den Ländern dcs Weltpor'wereins

5 Pfg., mindestens 10 Psg.

Porto für je 50 Gramm nach den nicht znm Weltpoftvercin gc-

hörenden Ländern.10 Pfg., mindeftcns 20 Pfg.

L. Geschäftspapiere innerhalb Tentschland und nach Oefterreich nicht znlässig.
Porto für je 50 Gramm nach den Ländcrn dcs Welt-

postvereins.5 Pfg.. mindestens 20 Pfg.

Porto für je 50 Granmr nach den nicht znm Weltpoft-

verein gehörenden Ländern .... 10 Pfg., mindestcns 40 Pfg.

VI. Für Einschreibefendungcn (Bricfe. Poftkarten, Trncksachen, Waren-
proben und Pakete ohne angegebenen Wert- ift aufter dem betr. Porto eine
Einschreibegebühr von 20 Pfg. ohne Rücksicht auf Entfernung nnd Gewicht
zu entrichten.

Für Bcschaffung eines sogen. Nückschcincs weilere 20 Pfg. Wertaugabe
ist bei Einschreibesendungen nicht zulässig.

L. Postanweisungen sind bis zu 400 Mark zulässig. Tic vorauszubezahlende
Gebühr beträgt:

bis einschließlich 100 Mark 20 Pfg.

über 100 bis 200 Mark . . 30 Pfq.
über 200 bis 400 Mark . . 40Pfg.

Formulare sind bei allen Poftanftalten käuflich < uugestempelte je
20 Stück für 10 Pfg.). Zu Postanweisuilyeu uach dem Arrslande kommt
ein besonderes Formular, welches mit latciittschen Buchstabcu auszufüllen ist,
in Anwcndung.

Postanweisungen sind zulässig nach: der Argentinischcn Republik, Belgien,
Bulgarien, Canada.Chlle, Constantinopel, Dänemark, den Dänischen Antillen, Egypten,
»^lmkreich, Großbritannien (Jrland), Hawaii, Japan, Ztalieu, Luxembnrg, Nieder-
land, Norwegen, Oesterreich-Ungarn, Ostindicn (Britisch', Ostindien iNicderländisch),
PEugal, Rumänien, Salvador, Schwedeu, der Schwciz, Türkci, Tunis, den Uebrigen
Britlschen Besitzungen, den Vereinigten Staaten Amerikas.

6. Postauftragsbriefe müssen frankicrt werdcn. Tie Gebühr für cinen Post-
auftragsbrief beträgt 30 Pfg.

Die Gebühren für einen Poftanftraq zur Bcsorqniig dcs Wcchselaccepts
bestehen aus folgenden Sätzen:
 
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