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S1

Bertricb oder zur Fabrikation beftimrnt, durch Mitalieder des hieftgen Handelsstandes
regelmüßig in größeren Mengen bezogen odcr zum TranSport aufgegrben werden.
Gewichte unter 50 Kilo werden überall für volle 50 Kilo berechnet.

Die Bestüttereitaxe wird für jede einzelne Frachlbriefiendung. bezw. das darin ver-
zeichnete Sewicht befonderS angrsetzt.

Larif für die die Güterdekätlerei der Main Ueckar-Sahn.

Für Eilgüter: 20 Pfg- für 50 Kilo mit einrr Minimalerhebung von 20 Pfg.

„ Arachtgüler: a. an Kaufleute: für 50 Kilo . 8 Pfg. Minimaltare 10 Pfg.

„ weitereöO Kilo 8 „ mehr.

d. an Private: „ 50 Kilo . .10 „ Minimaltaxe 20 Pfg.

„ weitereoOKilo 10 , mehr.

Gebühren-Tarif für die Gepäckbekätterei

am Bad. Hauptbahnhof iu Heidelberg (auch giltig für die Main-Neckar-Bahn).

Die Gebühren, welchc dic Gepäckbeftätterei für dic Beslellnng des Reisegcpäcks rc.
und des Expreßgutes erheben darf, sind für das gcsamle Gebict der Stadt Heidelberg
wie folgt festgesetzt:

I. Iür öcrü Merbringe», Gepäcks

vom Aussteige-Perron oder von der Gepäckniederlagc nach der Stadt und umgekehrt:

1. für einen Koffer.30 ^

2. sür mehrere Koffer, das Stück 20 Z

3. fnr sonstiges Gepäck „ „ 10 A

Für ein cinzelnes Stiick darf cinc Minimaltaxe von 20^ erhoben werden.

Für das Abladen und Abtragen dcs Gepäcks von dem Onmibus, Hotelfuhrwerken
nnd Droschken nach dem Gepäckbureau, sowic für das Abtragen des Gepöcks von den
Zügen zu den Onlnibus, Hotelfnhrwerken und Droschken und Aufladen derselben,
serner für das Verbringe» des Handgepäcks von einem Zugc zum andern rc., darf für
jedes Stück eine Gebühr von 5 ^ erhoben werdcn.
 
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