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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1892 — Heidelberg, 1892

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https://doi.org/10.11588/diglit.2477#0228
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Von Privaten hcrgestellte Postkarten mit aufgedruckten Ansichten nach
dem AuSlande wcrden nicht befördert.

M. Drucksachen müssen frankiert werden. Gewichtsgrcnze im Reichspostbezirk:
1 Kilogramm.

Porto bi» 5Ü Gramm einschlietzlich.3 Pfg.

, über 50 Gramm bis 100 Gramm einschließlich . 5 „

. überlOO ^ , 250 , . . 10 .

^ übcrWO . . 500 . . . 20 ,

. über5M , ^ 1 Mlogramm ... 30 .

» für je 50 Gramm nach den Ländern des Welt-

postverein».5 »

„ fiir je 50 Gramm nach den rricht zum Wcltpost-
verem gehörenden LSndern.10 „

IV. Warenproben müffen frankicrt Ivcrdcii. GewichtSgrenze 250 Gramm.

Porto ohne Rückficht auf Entfernung nnd Gewicht für jedc Warenprobe lO Pfg.
Porto fur je 50 Gramm nach den Landern des Weltpostvereins

5 Pfg., mindestens 10 Pfg.

Porto für je 50 Gramm nach den rrtcht zum Weltpostverein ge-

hörenden Ländern.10 Pfg, mindestens 20 Pfg.

V. Gefchäftspapiere innerhalb Deutschland und nachOesterreich nicht zulässig.

Porto für je 50 Gramm nach den Ländern des Welt-

postvcrein».5 Mg., mindestens 20 Pfg.

Porto filr je 50 Gramm nach dcn nicht zum Wcltpost-

verein gehörenden LSndern .... 10 Pfg., mindestens 40 Pfg.

VI. Für Einschreibesendnngen (Briefe, Postkartm, Drutttachen, Wareu-

proben und Pakete ohne angegebenen Wert) ist außer dem betr. Porto eine
Einschreibcgcbühr von 20 Pfg. ohne Rückficht auf Entfernung und Gewicht
zu cntrichten.

Für Beschaffnng cines sogen. Rückscheincs weitere 20 Pfg. Wcrtangabe
ist bei Einfchreibesendungen nicht zulässig.

V Postanweifungen sind bis zu 400 Mark zulässig. Die vorauszubezahlende
Gebühr beträgt:

bis cinschließlich 100 Mark . 20Pfg.
über 100 bis 200 Mark . . 30Pfg.
über 200 bis 400 Mark . . 40Pfg.

Formulare sind bei allen Postanstalten käuflich (ungestempelte je
20 Stück für 10 Pfg.). Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt
ein bcsonderes Formular, welches mit latcinischen Buchstaben auszufüllen ist,
in Anwendung.

Postanweisungen stnd zuläsfig nach: der Argentinischen Rcpublik, Auftta-
lien (Britiscke Kolouien), Belgien, Bulgarien, Canada, Chile, China, Constantinopel,
Dänemark, den DSnischcn Antillen, Egypten, Frankreich, Großbntannien (Zrland),
Hawaü, Japan, Jndien (Britifch), Jtalien, Luxemburg, Malta, Marocco, Neu Guinea
(Deutsch), Riederland, Norwegen, Oesterreich-Ungarn, Oranje-Frcistaat, Ostindien
(Briti ch), Ostindien (Niederländisch), Portugal, Rumünien. Salvador, Schweden, der
Schweiz, Südafrikanische Republik (TranSvaal), Tripolis, Türkei, Tuni», den übrigen
Britischen Besitzungen, den Vereinigten Staaten Amerika».

6. PostauftragSbriefe müffen frankiert werden. Die Gebühr für einen Post-
auftragsbrief bettägt 30 Pfg.

Die Gebühren sür einen Postaufttag zur Besorgung des Wechselaccept«
bestehen au» folgenden Sätzen:

». dem Porto für den Postaufttagsbrief mit . .30 Pfg.

d. der Gebühr fiir die Vorzeigung .... lO Pfg.
o. dem Porto für den Einschreibcvrief mit dem zu-

rückgehenden Wechsel mit .... . 30Pfg.

zusammen VÜ

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