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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1892 — Heidelberg, 1892

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https://doi.org/10.11588/diglit.2477#0233
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214

Fernsprechstellen der besonderen Telegraphenanlagc dcr Stadtgemeinde Heidelbcrg:

1. RathauS (Bermittelungsstelle für Nr. 2

biS 6)

2. Polizeiwache Bismarckplatz

3. Pumpstation I und II Schlierbach

4. Theater

5. Rathaus Neuenheim

6. Fuhrhof

Vorbemerkungen.

1. Die Anweisung zur Benutzung der Fernsprecheinrichtuna ist am Schlussc dieser
Bemerkungen abgevruckt. Mitteilungen über Störungen, Beschwerden über Unrcgcl-
mäßiakeiten sind an das K. Telegraphenamt (Rohrbacherstraße 3) zu richten.

2. Das Berzeichnis enthült an erster Stelle die Anschluß-Nummer, an zweiter den
Namen, den Stand bezw. daS Geschäft deS Teilnehmers, ferner die Wohnung oder das
Geschäftslokal rc., welche angeschloffen sind.

3. Für selbstständige Anschlüsse und für HauSanschlüsse wird je ein Abdruck des Ber-
zeichniffes nebst Nachträgen unentgcltlich geliefert. Weitere Abdrücke sind in Heidelberg
bei dem Telegraphenamt zum Preffe von 30 Pfg. für daS Verzeichnis und von 5 Pfg.
für jeden Nachtraa käuflich zu beziehen.

4. Der Berkehr zwifchen den Teilnehmern wird durch eine besondere Dienststelle ver-
mittelt (Vermittlungsanstalt), in welche die Anschlußleitungen für die cinzelnen Tcil-
nehmer eingeftthrt smd. Die Vermittlungsanstalt befindet fich im Telegraphcnamt (Rohr-
bacherstraße 3).

5. Anttäge wegen Aenderung bezw. Erweiterung der technischen Einrichtungen be-
stehender Sprechstellen, wegen Aenderung der Eintragungen in der zweiten Spalte des
TeilnehmerverzeichniffeS u. s. w. find ebenso wic Anttage wegen Verlegung von Sprech-
stellen schriftlich und frankiert an die Kais. Ober-Postdirektton in Karlsruhe (Baden)
zu richten. Anttäge der letzteren Art sind so früh wie möglich zu stellen, damit die
Leitung und die sonstigen Einrichtungen für den neuen Anschluß rechtzeitig hcrgestellt
werden können. Den Anträaen ist dre Genehmigung des HauSeigentümerS zur Auf-
stellung von Gestängen rc. auf dem von dem Teilnehmer bcwohnten oder zu beziehcndcn
Hause glcich beizufügen. Formulare zu solchen GenehmigungS-Erklärungen können
schristlich beantragt werden.

6. Eine öffentliche Sprechstelle ist vorhanden: im Telegraphenamt (Rohrbachcr-
straße Nr. 3).

Für jede Benutzung einer öffentlichen Sprechstelle bis zur Dauer von drei Minuten
ist zu entrichten: a) Jm Stadwerkehr einc Gebühr von 25 Pfg.

d) Jm Fernverkebr „ „ ^ 1 Mk.

7. Leitungen für den Fernverkehr bestehen zur Zeit zwischen Heidelberg cinerseits
und Mannheim, LudwiaShafen (Rhem), Frankfurt (Main), Kaiferslautern und Heil-
bronn andererseitS; dieselben können von den Teilnehmerstellen und von den öffent-
lichen Sprechstellen auS benutzt werden. Die Gebühr bettägt 1 Mark für jedeS Gcspräch
bis zur Dauer von drei Mmuten. Die einfache Dauer dcr gegen Entrichtuna von
Einzelgebühren geführten Gcspräche ist für den gesamten Berkchr auf fünf Mmuten
festgesetzt. Die AuSdehnung eines GesprächeS über drei Minuten hinau» ist nur in
dem Falle zuaelaffen, wenn anderwntige Gesprächs-Anmeldungen nicht vorliegen.
Dringende Gespräche sind im Fernverkehr gegcn Entrichtung der dreifachen Gebühr
zugelaffen.

Dte Teilnehmerverzeichniffe der Stadt-Fernsprecheinrichtunaen in dcn auSwärttgen
Orten können durch Bermittelung dc» Telegraphenamts in Hetdelberg käuflich bezogen
werden.

Anweismrg

znr Benutzung der Fernsprecheinrichtungen.

Allgemeine».

Die Fernsprecheinrichtung kann in Heidelberg während de» Sommer» von 7 Uhr,
im Winter von 8.Uhr morgen» bis S Uhr abend» für den allgemeinen Berkehr benutzt
werden.

Bei ruhender Korrespondenz hanaen zwcckmäßia beide Hör»Apparatt (Fernhörer)
in den Haken; unbedingt muß indeß oer Fernhorer in dem auS dcm Gehäuse
 
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