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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1892 — Heidelberg, 1892

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https://doi.org/10.11588/diglit.2477#0234
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hcrvortretenden bcwcglichcn eifernen Hakcn hängcn, da nur fo der
Wccker anspricht.

Bei dcr Unterhaltung empfieht cs stch, beide Hörapparate zum gleichzeitigen Hörcn
mit beidcn Ohren zu benutzcn: auch bcim Sprechen gegen die Schallöffnung dcs aus der
Bordcrlvand des Gehäuses hervorragenden Sprcchapparates (Mitrophon) sind beide
Fernhörcr am Ohr zu beyalten. Nieinals darf währcnd des Gefprächcs ein Fernhörer
an dem beweglichen eisernen Hakcn hängen.

Es ist deutlich, aber nicht zu laut und nicht zu langfam zu sprcchen; dcr
Mund muß 3—5om von der Schallöffnung des Mikrophons bleiben.

Genaueste Beachtung der vorstehcnden allgemeinen und dcr folgenden beson-
dcrcn Bestimmungen ist fiir einen ordnungsmäßigen Bctrieb uncrläßlich.

L. Zm Stadkverkehr.

l. Teilnehmer I wünfcht mit Teilnehmer 8 zu sprechen.

ä nimmt den Fernhörer von dem eifernen Haken, hält ihn mit der Schallöffnung
au's Ohr, drückt einmal kurz auf den Weckknopf an der Borderseitc des Gehäuses
und führt danach den zweiten Hörapparat zum anderen Ohr. Auf die Antwort der Ver-
niittlungSanstalt „hier Amt" ncnnt ä durch Hineinsprechen in das Mikrophon Nummer
und Namen von 8, z. B.: „Nummer drci (Nummer der Sprcchstelle oon 8 in der Teil-
nehmerliste) Fränkel."

Die Anstalt antwortet: »Gut", ruft den gewünfchtcn Tellnehmer 8 und verbindet
ihn mit Oder fle fagt: „Schon bcfetzt, bttte nach fünf Minuten nochmals rufcn."
In letzterem Falle crwidert ^: „Verstandcn" und hangt die Fcrnhörer wicder an die
Haken.

Auf die Meldung der Vermittlungsanstalt: „Gut" bchält ^ den vom eisernen
Haken gcnommenen Fernhörer am Ohr. Auf die Gegenmeldung: ^hier 8, wer dort?*
beginnt ^ die Untcrhaltung mit: „hier unter Benützung bcidcr Fernhörer. Es em-
pfiehlt fich, den Abfchluß oer einzelnen Mitteilungen, Fragen rc. durch „Bitte Antwort"
bezw. durch „Schluß* zu bezcichnen.

Jm Laufe einer Unterhaltung darf der Weckknopf nicht gedrückt
werden. Pausen sind während dcn Unteryaltungen thunlichft zu vermeiden, wie übcr-
haupt die Dauer der Benutzung dcr Einrichtungen nach Möglichkeit zu bcfchränken ist.
Falls eine kurze Unterbrechung des Gesprächcs nicht zu vermciden ist, so muß dennoch
dcr Teilnehmer, welcher die Fortsetzung des Gefprächs erwartet, die Fernhörcr unaus-
gesetzt am Ohre behalten. Beim Eintritt einer längeren Panse ift von deiden Teilneh-
mcrn das Schlußzeichen zu gcben und zur Fortsetzung dcr Unterhaltung die Vermitt-
lungsanstalt von neuem anzurufen.

Nach beendetem Gespräch HSngen die Teilnehmer die Fcrnhöhrcr an die Haken und
geben beide durch dreimaliges kurzes Drücken des Weckknovfes das Schluß-
zeichen. Die genaue Befolgung dicfer Vorschrift ist für einen ordnungs-
mäßlgem Betrieb unerläßlich.

Wird nach Schluß einer Unterredung eine anderweite Berbindung gewünfcht, so ist
ebcnfalls zunächst das Schlußzcichen zu gebcn und demnächst, abcr nicht vorAblauf
einer halben Minute, die Vcrmittelungsanstalt abermals zu wecken.

H. Teilnehmer 8 wird geweckt.

Sobald der Wecker crtönt, hebt 8 die Fernhörer von den Haken, hält fie an die
Ohrcn und mcldet fich mit den Worten: „hicr 8, wer dort?" (Drückeu des Weck-
knopfs als Gegenmeldung ist durchaus unstatthaft und bcwirkt
vorzeitige Trennung). I nennt hicrauf scincn Namen und begiuut die Unter-
haltung,

m. Zur Bestellung einer Nachricht durch die BcrmittlungSanstalt

ruft der Tcllnehmer letztere wie gewöhnlich an und sagt .-Erfuche zu fchrciben". Auf die
Antwort: ^Bitte bringen" diktiert der Teilnehmer die Nachricht und bezeichnet die Be-
förderungsart durch: „mit Post (als Brief oder Postkarte), „durch Eilboten" odcr
»als Telegramm".
 
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