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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1892 — Heidelberg, 1892

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https://doi.org/10.11588/diglit.2477#0319
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60

Die Verkauser vou Bockwaren haben stets Wage uud (stewicht mit sich zu fiihren
uud dem PubUkttitt aus Verlauaen daö Brod vorzuwieaen.

10. Vou alleu zu Viarkt flebrachten Gegeustäuden wird die dafiir bestimmtk
Platzqebühr ldas Marktqeldl vou den Verkänfern erhobcn nnd ist die für die Zahlung
empsantzeue Bescheiuigung (das Marktzeichen) alö Answeis bis znm Verlasseu dcs
Marktes auszubewahren.

Den Verkänfern von Obst uud Milch ist gestattct, iusowcit der Vcrkehr dadnrch
uicht gestört wird, anch auf anderen Strasten uud Plützen als den zum Markt gehöri-
geu feilzuhalten, weuu sie das Marktgeld entrichten. Der Wochenmarkltaris ist im
Aalhaus öffeutlich augeschlageu, auch hat der Marktmeister und desseu Slellverlreter
den Tarif bei sich zu trageu, um die Nichtigkeit dcr Gebuhr belegen zu köuucu.

ts 11. Mit dem Polizeipersonal hat anch der vom Stadtrat aufgestelllc Markt-
meister deu Vollzug der Marktordnuug zu überwacheu uud in ,'swcisclssälteu Aus-
kuttst zu erteileu.

H 12. Uebertretuugeu der Marktordnuug werdcn bezüglich des jz w „uch
des Gesetzes vom 18. Dezembcr 1867. bezüglich der übrigen Bestimmuugcu uach js 149
,'W. t» der Gewerbeorduuug an Geld bis zu 80 Mk. oder im Fallc des Uuvermögeiis
mit Hast bis zu 8 Tagen bestrast.

^ 18. Diesc Vorschrist tritt auf 1. Apri! 1801 j» Krafk. Auf geuauiueu ,'jeit-
puukt wird die Speisemarktorduuug vom 10. Dezember 1874 ausgehobeu.

1.

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19.

ftlr

sür

für

Wochenmarlt'Tarif.

1. Platzgebühren.

einen Korb b'is zu 50 Centimeter Durchmesser.
einrn Korb bis zu 1 Meter Durchmesser .
einen hohen Korb bis zu 50 Ccutimeter Durchmesser
sür einen hoheu Korb bis zu 1 Meter Durchmcsser
für eiu Tuch bis zu 5u Centimetcr Raum

für ein Tuch bis zu 1 Meter Raum.

sür einen Sack.

sür ein mittleres Faß.

sür ein größeres Faß . .

sür einen Schiebkarren.

sür einen zweirüdrigen Handkarren.

fUr einen Einspünnerwagen.

sUr einen Zweispünnerwagen.

fUr einen Tifch, auf welchem Waren feilgehalten werden, bis zu

1 Qvadratmeter..

für einen Tifch, auf welchem Waren feilgehalten werden, bis zu

2 Quadratmeter..

Ur einen Stand bis zu 2 Quadratmeter ....

Ur einen KUbel, Fifchbehülter find die Betrüge wie bei 1 u. 2 zu erheben
>ei allen fonst zu Marki gebrachten Gegenftünden per Quadratmeter
Ur BenUtzung eines Sitzplatzes.

5 Psg.
10 „
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15 .

5 .
10 .
10 .
10 ..
15 ..
10 ..
20 ,
25 .
35 .

10 ,

20 ..

20 .

10 .,

3 .

H. Waggebühreu.

1. Von '/s bis 10 Kilo 2 Pfg.

2. .. 10 „ 50 .. 3

3. „ 50 „ 75 „ 5 „

4. „ 75 .. 100 .. 6 ..

v. Gebiihren-Tarif fiir Tebensmittel- ?c. Llnterfuchunsen vurch d.ro
chrmifche Laboratorium der Stadt Heidelberg.

Das städtische Laboratorinm steht dem Publikum vom 1. Febrnar 1885 an zur
Benützung offen und können bei demselben Untersuchungen der in dem nnten auf-
geführteu Tarif bezeichneten Art beantragt werden, sur deren Vornahme die iu
demselben bezeichneten Gebührenbeträge zu entrichten sind.

Znr Entgegennahme von Unterjuchungs-Gegenständen ist das Laboratorium,
welches sich im II. Stockwerke des Märmerarmenhauses (Eingang von der Plöckstraße
aus) befindet, an sämtüchen Wochentagen vormittags von 10 bis 12 Uhr geoffnet.
 
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