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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1892 — Heidelberg, 1892

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https://doi.org/10.11588/diglit.2477#0326
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67

stellten Gebühren sich unterziehe. Er hat icder hieranf bezüglichen Amforderung als-
bald Folge zu leisten, wenn er nicht bereits anderwärts bestellt ist. ^Tas Änbieten von
Mhrerdiensten an Fremde, welche die hiesige Gegend oder hiesigen Sehenswnrdigkeitcn
betrachten wollen, ist uur den Lohndienern (Frcnldenführern) gestattct.

ß7. Jeder Dienstmann rc. hat ein Exemplar dieser Lrdnnng, sowie des Ge-
bührentarifs stets bei sich zn führen nnd auf Verlangen den Aestelleru, sowic dcm
Polizeipersonal vorzuzcigen.

Tarif.

I. Für bestimmte Gänge.

1) Jm Jnnern der Stadt mit dem Hanptbahnhofe, dem neuen

akadernischen Spital, der Diemer'schen Brauerei, dem vorm.
Jäger'scherl Bierkeller (Klingeuteich) nnd ehemaligen Mcv'schcn
Kunstsammlung als Grenzpunkten, sowie vom Bahnhof bis
zum Professor Hofman'schen Haus (Alte Berghcimerstraße)
und der Keller'schen Fabrik.

2) Vom Jnnern der Stadt bis zu den zwei letztgenanntcn Pimk-
ten, sowie dem Schloßberg (oberhalb der Ticmerei) .

3) Vonr Jnnern der Stadt nach der Gasfabrik und dcm Fricdhofe

4) Vom Bahnhof nach den zwei letztgenannren Pnnkten .

5) Vom Jnnern der Stadt nach Neuenheim, Hirschgasse nnd

Heydweilers Haus.. .

6) Vom Bahnhof nach den zwei letztgenannten Punltcn, sowie

nach dern Schloßberge.

7) Nach dern Schlosse.

8) Nach Schloß-Hotel oder deni Schießhause.

9) Nach dcr Molkenkur oder dem Wolfsbrunnen . . . .

10) Nach dem Neuhof über die Kanzel.

11) Nach dem Königstuhl oder Heiliyenberg.

12) Nach Handschuhsheim, Kirchherm, Zlegclhansen, Wieblingen

oderRohrbach.

l.

ll.

bis

rnid

5 Kilo-

L5 Nilo-

gramm

gramm

Hand-

Land-

geväcl

gepäck


6).

— 20

- 35

— 4.^

— M



- 60
— 40

— .50

— 70

— 60

— 60

- 70

1 —

- 80

1 10

1 —

1 40

1 40

1 70

2 40

9 -

1 -

1 40

§8. Uebertretnngen dieser Bestimnlungcil lvcrden an Gcld bis zn 150Mk. bcstraft.

Oeftcre Bestrafungcn der Art oder ein fortgesetztes, znchtloscs nno nnwnrdigcs
Verhalten können die llntersagung nnd nötigenfalls polizeilichc Einstelluilg des Ge-
werbebetricbes zur Folge haben (tz 4 Abs. 3 der V.-V. z. G.-O.,'.

Wird Rückverbringung, Rückantwort odcr Rückbeglcitung verlangt, so ist die
Hiilfte der Taxe und zwar wenn das Gepäck nicht znrückgcbracht rvird, dcr cinfachcu
Taxc von Kolonne I. rnehr zu cntrichten; fllr ctwaige Warle.zeit ist Abschnrtt l v. Zm. 3
maßgebend. Beträgt das Gewicht des Gepäcks über 25 igilogramrn, so ist die Halflc
der in Kolonne II. angcgebenen Taxe mehr zn bezahlcn; für Lastcn von über 50 Kilo-
grarmn ist, wenn sie im Handkarren gefahren werdcn, die doppclte Taxe zu bczatzlen ;
mehr kanii bei bedeutenden Lasten nur auf Grnnd ansdrücklichcr vorherigcr Uebcrcirr-
kunst verlangt werden (Abschnitt I V Z. 1).

Ift das Gepäck Stockwerke hinauf- oder hl'niliitcrzntragcn, so kommcn pcr Ltück
und Stockwcrk 5 Pfg. iu Ansatz; Handgcpäck bis zn 25 Kilogralnm ist obue besondere
Bergrüung hinauf- und hinabzutragcn.

Wird der Dienstmann zu den Gäugcn nnter 5, 7—12 als Führer benützt, so hat
cr, einen cinstündigen Aufcnthalt an Ort nnd Stellc eingcrcchnct, 30 Psg. wcilcr zn
vezlehen. Bei längerem Aufcnthaltc sind für jede aiigesarrgene halbe Stnnde weitere
Pfg. zn entrichten.

II. Für bestirnrute Zciten.

l) Fnr eiucn Tag (zn 10 Stunden gerechnet)

ch ,, ernen halben Tag (zn 5 Stundcn gcrcchnet) .

3) „ erne Stunde.

4) „ eilie halbe Stnnde.

ohne .

mit

Gerät- ;

Gerat-

schasren

schasten




3 -

3

80

1 80


30

— 40



50

— 25



30
 
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