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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1892 — Heidelberg, 1892

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https://doi.org/10.11588/diglit.2477#0340
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81

stimmte Zahl von Monaten abgeschlossen, so fcült eine besondere ttunvigung nichl mehr
nötia sondern die Miete endigt von selbst auf den voraus beslimnuen Termin.

V. Wohnungen, welchc von Studierenden der hicsigen Hochschnle gemietel wcr-
den gelten mangels anderer Verabrednng imnrer als ans ein Semestec gemierel. SoU
dieMiete auf ein weiteres Semester ansgedehnt werden, so bat einc neuc Vereinvarung
vor Schluß des begonnenen zu geschehen. Beim Sommer-Semesler sind die Slndiercn-
dcn berechtigt, ihre Wohnungen vom 8. April bis Errde Auguü zu beiliipeir und bciin
Winter-Semester vom 1. Oktober bis Cmdc März. Mretel ein Stndierendec einc
Wohnung siir mehrere Semester, so steht es ihm zu, dieselbe anch während der ganzerr
dazwischcn liegenden Ferien benützen.

VI. Jm allgemeinen lst bei Mietangelegerrheilen den brllig erscheinenden Aru
sprüchen der Beteiltgten Rechnung zn trageu urrd empsichlt sich z. B. zur Lermeidrmg
von Störungen darauf KU achtcn, daß bci eiuenr Wohuuugswechfel elwqige Aus-
besierungen nicht gleichzertig in mehrereit Zimmeru, fondern uur iu einem nach dem
anderen vorgenommen werden, damit solche Wohirungeil iu ihrem einen Teile doch be-
nutzbar bleiben und rechtzeitig bezogen werden können.

IX. Verbrauchsfteuer-Ordnuirg nnd Berbrauchspeuer-Taris.

Bervrauchssteuerordnung.

a. Allgemeines.

81. Zu Guusteu der Stadtkasfe wird in hicsiger Stadr eiue Lerbrauchssleuer
nach Maßgabe des angefchlossenen Tarifs, fowic nachftehcuder Bcftimmuugen erhobeu.

tz 2. Der Verbrauchssteuerbezirk umfafft dic gaute slädtischc Gcmarknug. Die
Greuzen deSselbcn siud an geeigneteu Orteu durch Psähle keuutlich zu macheu, welche
die Znschrift „Verbranchssteuerbezirk Heidelberg" und die Bezcichnuug der uächfteil
Erhebuugsstelle tragen.

Z 8. Die verbrauchsfteuerpfiichtigeu Gegeusländc dürfcu nur am solcheu Straßeu
in die Stadt eingebracht werdeu, welche au Erhebuugsftclleu vorftbermlnen. Tie Cr-
hebuttgsstellen, deren Zahl mindestcns sünf betrageu muf;. wcrden durch dcu Stadlrar
bestimmt. Die Straßen, welche für die Beförderuug verbrauchsftei!erpslichtigcr<'';egett-
stände gesperrt sind, müssen dnrch Verbottafeln kcmillich gemachl werdeu, welche die
nächste Erhebungsstelle angeben.

So lange keinc Erhebungsstelle in der Nähe des.ftlirrgcmlwrs errichtet ift, ift
es zwar gcstattet, die von den Bcrgen südlich der Liküdt hcruuterkommeiweu steuerpftich-
tigeu Gegeustäude durch den Kliugcnteich nach der Stadt eittziisiihreu; diesetbcu müsstu
aber sofort bei der Stadtkasse vorgezcigt und verfteuert werdeu.

An sämtlicheu Erhebungsstelleu siud die Lerbrauchsfteuer-Orduuug uud der Ler-
brauchssteucr-Tarif anzuschlageu.

§4. Die Zahlung der VcrbrauchSfteiler liegt demjeuigcu ob. welcher eiucu der-


selben unterworfenen Gegenstand thatfächlich m den Lerbru»un-,»ttr,vrzr„

Dancbeu haftet auch der Auftraggever des Eiubriiigers und dcr Eiupfäuger. Hinsichl-
lich der Post- und Expreßgutsendungen, sowie iener Seuduugeu. wclche au Persoueu
außerhalb ciner Erhebuugsstelle gerichtet siud, hasret uur dcr Empsäuger.
ß 5. Von dcr Verbrauchsfteuer sind befreit:

Wein, Obstwein, totes Wild, totcs Geflügel allcr Arl, wwie Leekrebse, so-
fern diese Gegenstände aus dem Auslaude eiugcgaugeu find und dic zoitamt-
liche Behandlung bereits bestaudcu habeu odcr dcrsclbeu noch umcrliegeu.

Auf Wein findet dieser Befreimigsgruud uur bei dcr erstmaligcu Eiu-
lage Anwendung.

Gegenstände, welchc nnr dnrch die Stadt hiudur-ch gesührt werdcn.
Gegenstände, welche zur Verarbeituug im Gcwerbebetrieb ciner Fabrik ciu-
geführt werden, sofern sie nicht deu Stoif znr Fabrikatiou verbrauchssteucr-
pstichtiaer Gegenstände abgeben.

Gebraucht aber der Fabrikinhaber dic eingesührleu Gegeustäud^ auch
znm eigenen Gebrauch, fo hat er dafür cinen Aversalbcitrag in die ^radt-
kasse zu bezahlen.

4. Sendungen und Transporte, für welche die Verbrauchsstcuer im Falle der
Erhebnng unter 5 Pfennig betragen würde.

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