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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1892 — Heidelberg, 1893

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https://doi.org/10.11588/diglit.4117#0304
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10. Matraze und Kissen sür Erwachscne über 15 Jahren . . . 20 -45

sür Kinder von 6—15 Jnhren.16 „

für Kinder unter 6 Jahren.12 „

11. Ein einfaches Kissen sür jedcs Alter. 2

12. Ein Sterbcmantel für Erwachsene übcr 15 Jahrcn .... 15 „

für Kinder von 6—15 Jahren.1" „

für Kindcr unter 6 Iahren. 7 „

13. Ieder weitere Trauerwagen

in I. Klasse II. Klassc 111. Klasse IV. Klasse
6-45 5-45 4-45 3-45

14. Vcrdoppelung der Leichenwagenpferde

in I. Klasse in H. Klassc
12 -45 10 -45

in III. nnd IV. Klasse ist cine solche nicht zulässig.

15. DieUebcrführung einerLeiche nach der Kapelle des akademischen Krankctthauses

in l. Klassc.8-45

in allen übrigen Klassen . 0 „

16. Werdcn Leichen von Kindern unter einem Iahr von dem Leicheuwärter bezw.
von der Leicheilwärtcrin in daS Leichenhaus getrageu,

in III. Klasse IV. Klasse V. Klassc
2 ->6 1 -F. 50 «Z 1-45

17. Die Verbringung einer Leiche vom Bahnhof auf den Friedhof und sofortiae
Beerdigung 40 -45 Wird die Lciche zuerst für längere oder kürzere Zeit in daü städtische
Leichenhaus gebracht, so erhöht sich die Taxe um 25 -45

18. Wird eine Leiche nach auSwärtS zur Bahn gebracht . .35-45

Jeder Trauerwagen.5 „

Leichenschau.2 „

Uebersarg.25 „

10. Grabkreuz.1 „ 50 ^

20. Die Verbringung einer Leiche vom Bahnhos in die Fcuerbestattuilgs-

anstalt.30-45

Wird die Leiche zucrst für kürzere oder längcre Zeil in das städtischc Lei6)cn-
haus gebracht, so erhöht sich diese Taxc um 20-45.

21. Die Einäscherung einer Lciche mit allen zu diescm Zwcck notwendigcn Vor-

richtungen bis zur Ablieferung bezw. einschlicßlich der Beerdigung der Asche iu den
zu deren Aufnahme besonders bcstimmten allgemeinen Leichenfcldcrn . . 25-45

jede unmittelbar darauf folgende.10-45

Finden mehrere Einäscherunaell unmittelbar nacheinander statt, so tvcrden die
Gesamtkosten auf die einzelnen Bestattnngen verteilt.

22. Ein Kästchen von Holz . . . . 1-45 50^

23. Eine Kapsel von Blech.1 „ 50 „

24. Ein verzierter Sarkophag aus Thon . 10 „

Ein gleicher in Majollka-Ausführung . 15 „

25. Für alle Leistungen, für welche eine Gebühr in diescr Taxordnung nicht
ausgeführt ist, wird besondere Rechnung ausgestellt, welche vor ihrer Anforderung
von der Friedhofkommission geprüft und dem Stadtrat zur Genehmigung vor-
gelegt wird.

0. Friedhof-Taxen.

1. Die i» tz 31 der Leichen- und Friedhofordnung bezeichneten Gräber werden
unter folgcnden Bedingungen abgegeben:

L. Die Fläche eines Familiengrabs mitzt 2,40 m in der Länae und 1,20 m in
der Breite; werden zwei oder mehrere Gräber neben einandcr avaegebcn, so fällt
der in tz 27 der Leichen- und Friedhofordnung vorgeschriebene Zwischcnraum weg;
werdcn jedoch zwej oder mehrere hinter einander liegende Gräber abgcgeben, fo
 
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