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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1892 — Heidelberg, 1893

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https://doi.org/10.11588/diglit.4117#0327
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49

der äußere Durchmesser des Bleirohrs ist und auf jeder Seite der Mauer oder des
Gebälkes mindestens l em vorsteht.

§ 4. Wo Eisenrohr an bestehende Bleirohrleitung angeschlossen werden soll,
darf die Verbindung von Eisen und Blei nicht durch unmittelbares Anlöten ei>
folgen, vielmehr muß dieselbe mittelst rnessingener Verbindungsschrauben, welche
an das Bleirohr anzulöthen sind, ausgeführt werden.

§ 5. Bei Bestimmung der Rohrweiten ist für gewöhnliche Verhältnisse die
folgende Tabelle maßgebeno, während in außergewöhnlichen Fällen der betreffende
Jnstallateur mit der Direktion des Gaswerks über dic zu wählenden Rohrdimen-
sionen rc. sich zu verständigen hat.

Länge der Leitung
in Meter


Durchmesser der Röhren in
und Millimeter

Zoll


Z/ «

,8

10

INM.

1/2"

13

MNl.

I ^4"
20

mm.

I"

25

MM.

1'/4"

32

MM.

"l'/^

38

MM.

2"

51

MM.

3

3

10

32

65

120

188

395

6

2

7

22

46

84

133

280

9

2

6

18

37

69

109

228

12

l

5

16

32

60

94

198

15

I

4

14

29

54

84

179

18

1

4

14

26

48

77

162

21


4

11

24

45

72

150

24


o

<-

11

23

42

67

140

27




11

21

40

63

130

30



3

10

20

38

59

123

36



2

10

19

34

54

113

42


2

9

17

32

50

105

Ein Beispiel wird die Anwendung der Tabelle erläutern:

Angenommen, es sollte eine Nohrlcitung von 26 m Länge für 18 Flammen
hergestellt werden, so hat man in der ersten Vertikalspalte der Tabelle diejenige Zahl
zu nehmen, welche der angegebenen Leitungslänge am nächsten kommt. Gegeben
ist in unserem angenommenen Fall die Länge 26, es würde also in der Tabelle die
Zahl 27 dafür zu nehmen sein. Man sucht nun in derselben Horizontalzeile von
links nach rechts die nächst höhere als die augegebene Flammenzahl, statt an-
genommenen 18 mithin 21, und da diese in der Spalte für 1 Zoll englisch — 25 Milli-
meter Rohr steht, ist also ein Rohr von dieser Weite erforderlich und genügend,
18 Flammen bei einer Leitungslänge von 26 m noch mit Sicherheit zu versorgen.

8 6. Die Röhrenleitung soll in der Regel zu Tag und muß stets mit dem
nötigen Gefälle gelegt werden. Auch bei Beränderungen und Erweiterungen be-
stehender Bleirohrleitungen müsseu eiserue Röhren zur Verwendung kommen, sobald
dieselben in die Wand, unter die Decken oder unter die Dielen gelegt werden sollen.
Zum Ablassen der in den Röhren sich sammelnden Kondensationsflüssigkeiten sind
an geeigneten Stellen, namentlich da, wo die Leitungen von wärmeren in kältere
Räume übertritt, Wassersäcke mit sicherem Verschluß anzubringen. An feuchten
Stellen sind Eisenröhren durch Anstrich gegcu Lxydation zu schützen.

.8 7. Die Haupt- und Zwischenhahneii inüssen in der Regel dieselbe Durch-
laßöffnung haben, wie die Röhren, an deneu sie angebracht sind; sie müssen ferner
mit Stellstift versehen sein und nicht aus ihrer Hülse heraus gezogen werden können.
Der Kopf des Hahnens muß — am besten mit einer tief eingefeilren Rille — so ge-
kennzeichnet werden, daß mau auch ini Dunkeln leicht erkennen kann, ob er geöffnet
oder geschlossen ist.

Bei ausgedehnten Leitungen sind an geeigneter Stelle Zwischenhahnen in diefelbe
einzusetzen, auch müssen Kronleuchter, schwere Jntensiv-Lampen:c. gut und sicher an
der Decke befestigt werden und durch leicht zugängliche Hahnen für sich abgeschlossen
werden können.

8 8. Vor dem Anschrauben der Lampen ist die Leitung mittelst eines Mano-
meters mit einem Luftdrnck von 25 em Wassersäule zu prüfen, und niuß der Waffer-
 
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