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8 12. »ebcrtrctuiMii der Marktordmmg werden dczüglich dcd 8 10 nach K2
dcs Gcseizc« voin l8. Dezeniber 18<i7. bezüstlich dcr übrigen Bcstiniinnngcn nach ^ 149
Zisf. 6 dcr Gcwcrbcordnung an Geld bis zu üo Mk. odcr ini FaUc dcs »iivcrmogcnd
mit .Haft bis zu 8 Tagcn bestraft.
tz 18. Dicse Vorschrift tritt auf 1. April 1891 ju Ztrast. Auf gcnannten Zcik-
Wochenmarkt-Larif.
2. sür einen Korb bis zu 1 Meter Durchmeffer.Iü „
3. fkr einen hohen Korb bis zu 50 Centimeter Durchmeffer ... 10 „
ü. sür ein Tuch bis zu 1 Meter Raun,.10 „
7. sür einen Sack.10 „
8. für ein mittleres Faß.10 „
9. für ein größeres Faß . 15 „
10. für einen Schiebkarren.10 „
11. für einen zweirüdrigen Handkarren.20 „
12. für einen Einssiännerwagen . . . . . . . . 25 „
2 Ouadratmeter. 20 „
16. sür einen Stand bis zu 2 Ouadratmeter.20 .
17. sür einen Kübel, Fffchbehälter sind die Beträge wie bei 1 u. 2 zu crhcben. ^
19. sür Benützung eines Sitzplatzes.3 ,
1. Von bis 10 Kilo 2 Pfg.
2. 10 „ 50 „ 8 ,/
3. „ 50 „ 75 „ 5 „
4. „ 75 „ 100 „ 6 „
8 12. »ebcrtrctuiMii der Marktordmmg werden dczüglich dcd 8 10 nach K2
dcs Gcseizc« voin l8. Dezeniber 18<i7. bezüstlich dcr übrigen Bcstiniinnngcn nach ^ 149
Zisf. 6 dcr Gcwcrbcordnung an Geld bis zu üo Mk. odcr ini FaUc dcs »iivcrmogcnd
mit .Haft bis zu 8 Tagcn bestraft.
tz 18. Dicse Vorschrift tritt auf 1. April 1891 ju Ztrast. Auf gcnannten Zcik-
Wochenmarkt-Larif.
2. sür einen Korb bis zu 1 Meter Durchmeffer.Iü „
3. fkr einen hohen Korb bis zu 50 Centimeter Durchmeffer ... 10 „
ü. sür ein Tuch bis zu 1 Meter Raun,.10 „
7. sür einen Sack.10 „
8. für ein mittleres Faß.10 „
9. für ein größeres Faß . 15 „
10. für einen Schiebkarren.10 „
11. für einen zweirüdrigen Handkarren.20 „
12. für einen Einssiännerwagen . . . . . . . . 25 „
2 Ouadratmeter. 20 „
16. sür einen Stand bis zu 2 Ouadratmeter.20 .
17. sür einen Kübel, Fffchbehälter sind die Beträge wie bei 1 u. 2 zu crhcben. ^
19. sür Benützung eines Sitzplatzes.3 ,
1. Von bis 10 Kilo 2 Pfg.
2. 10 „ 50 „ 8 ,/
3. „ 50 „ 75 „ 5 „
4. „ 75 „ 100 „ 6 „