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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1892 — Heidelberg, 1893

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https://doi.org/10.11588/diglit.4117#0345
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67

dem Bczirksamt zu stellenden Frist nicht mehr verwendet werden. Auf Verlangen
wird schriftliche Ailsfertigung des Gutachtens erteilt. Wird den auf Grund der
regelmäßigen Bcsichtignng gemachten Ailflagen deziiglich der Beschafienhcit der Fahr-
zeuge und Geschirre, fowie der Bckleidung der Drofchkcllkutfcher nichl innerhalb der
gcsetzten Frist entsprochen, so erfolgt ncben Beftrafung gemäf; 8 27 der Vorschrift
Elitziehmig der Zulafsilngsurkunde bezw. des Fahrscheiils, fowie Äußerdienstftellung
des Fahrzeugs.

8 26. Die besondere Aufficht über das Droschkeuwesen wird durch die Schutz-
mannschaft geführt, deren Anordnungcn sänttliche Droschkenkutscher bei Vermeiden
der Außerbetriebssetzung ihres Fahrzengs und von Bestrafung unweigcrlich Folge
zu leisten haben.

ß 27. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund des
ß 184a P.-St.-G.-B. mit Geld bis zu 150 Mark und im Unbcibringlichkeitsfalle
mit Haft bestraft, sofern nicht ß 147 Ziff. 1 und 147 Zift'. 8 der Gew.-Lrdn. An-
wendung zu finden haben. Daneben bleibt dem Bezirksamt als Strafmittel gegen
Droschkenbesitzer nnd Droschkenkutscher die Entziehung der Zulassungsurkuttde (tz 1
der Vorschrift) und des Fahrscheins (tz 7 der Vorschrift) sowie die Außerbetriebs-
setzung der Fahrzeuge vorbehalten.

L. Droschken-Tarif.

I. JnnerhalbderStadt (mit den Grenzpunkten: Karlsthor, Gingang zur
Hirschgasse, Handschuhsheimer Gemarkungsgrenze, Haus No. 80 der Ladenburger-
straße, Gaswerk, Mühlstraße, Alleestraße, Dremer'sche Brauerei und Klingenteich bis
zuin Gingang zum alten israelitischen Friedhof) zahlen für eine direkte Fahrt von
einem Pnnkte zum andern:

1 Person

2 Personen

— 60
„ - 90
„ 1. 5

.. 1-20

Diese Taxe erhöht sich bei Fahrten bis zum Weißgerber'schen Hause und bis
zum Wirtshaus in der Hirschgasse:

für 1 Person auf.— 80

für 2 Personen auf.„1.20

für 3 und 4 Personen auf . . . . „1.50

II. Für Fahrten auf Bälle, ins Theater, zu Gesellschaften und Konzerten
zahlen innerhalb der Stadt (vgl. Ziff. I):

1 und 2 Personen.1.20

3 4 „1.50

" „ ^ „ ..... ,,

Ebensoviel kostet das Abholen. Nach Mitternacht erhöhen sich die Taxen um je 40 Z.

HI. Für die einfache Fahrt zn den Friedbösen (mit Ansnahme des Schlier-
bacher Friedhofs) zahlen:

1 und 2 Personen.^ l.—

3 „ 4 ..1.50

Für die Hin- und Rückfahrt findet Vergütung nach Zeit (Ziff. VI) statt.
IV. Für die einfache Fahrt nach dem Schloßthor oder Schloß zahlen:

1 und 2 Personen.-^2.50

„ 4 „ .„3.

Für die Hin- und Rückfahrt beträgt die Taxe ohne Rücksicht auf die Personen-
zahl 4 e^, wobei eine Stunde Aufenthalt mit eingercchnet ist.

IV a. Zur Besichtiguug von Schloßbeleuchtungen beträgt die Droschkcntaxe ein-
schließlich der Abholung rmd Rückfahrt ohne Rücksicht auf die Zahl der Personeu 8-F.
 
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