80
k. Vollzun.
Z 36. Die zum Vollzufl der bcgeuwärtigen Verbrauchssteuer-Ordnung nötigen An-
ordnungen, insbesondere die Bestlnummgen über Errichtung etwaiger neuer Erhebunas-
stellen iltld über die Dienstweisungen der die Erhebung und Kontrole dcr Verbranchs-
steucr besorgcuden Bedicnsteten hat der Stadtrat zu erlassen. Auf die Verbrauchs-
stenern bczügliche Dienstweisungen an die Schntzmannschaft hat er bei Großherzog-
lichem Bczirksanit zu bcantragen.
tz 37. Ferncr steht dem Stadtrat zu, die den Beamten und Bediensteten der
Stenerverwaltnng, der Eisenbahn und der Schntzmannschaft für Mitwirkung bei der
Kontrole nnd Erhebung der Verbrauchssteuer zu lcistenden Vcrgütungen mit den zu-
ständigen Staatsbehörden zu vereinbaren nnd für Anzeigen von Uebertretungen oer
Verbrauchssteuer-Ordnung Belohuungen zu gewähren.
H 38. Endlich bleibt dem Stadtrat überlassen, mit einzelncn Verbrauchssteuer-
pflichtigen Aversen oder eine von der Verbrauchsstener-Ordnung ablveichendc Lkontrole
zu vereinbaren.
». Vervrauchssteuer-Tarif.
Gegenstand
Maßstab
der Besteuerung
Verbranchs-
steuersätze
^ > A
I. Getränke.
1. Bier:
a. hier gebrautes.
v. Hektoliter Kesselinhalt
25
40
b. eingeführtes.
vom Hektoliter
—
2. Wein:
a. Traubenwein.
vom Hektoliter
1
20
b. Obstlvein.
»
—
60
II. Mehl und Brot.
1. Mehl, mit Ausschlus; des zur Verwen-
dung ini landwirtschaftlichen Betriebe
60
bestimmten Futtcrmehles
von 5>0 Kilo
—
2. Brot.
von 1 Kilo
—
1
3. Weisze Backwaren aller Art .
-—
2
III. Schlachtvieh.
1. Nindvieh erster Schwcre....
vom Stnck
5
—
2. „ zweiter .. ....
desgl.
3
—
3. „ dritter „ ....
2
_
4. Kälber.
—
60
5. Schweine.
1
—
6. Ferkel.
—
10
7. Hämmel.
—
60
8. Schafe.
—
60
9. Lämmer.
—
10
10. Ziegen.
—
20
11. Kitzlein.
—
10
IV. Wildpret.
1. Hasen.
—
20
2. Hirsche und Alttiere.
2
50
3. Rehe und Gemsen.
1
50
4. Dammwild.
2
—
5. Wildschweine.
2
—
V. Fleisch.
1. Frisches Fleisch von Schlachtvieh aller
Art.
von 1 Kilo
—
2
k. Vollzun.
Z 36. Die zum Vollzufl der bcgeuwärtigen Verbrauchssteuer-Ordnung nötigen An-
ordnungen, insbesondere die Bestlnummgen über Errichtung etwaiger neuer Erhebunas-
stellen iltld über die Dienstweisungen der die Erhebung und Kontrole dcr Verbranchs-
steucr besorgcuden Bedicnsteten hat der Stadtrat zu erlassen. Auf die Verbrauchs-
stenern bczügliche Dienstweisungen an die Schntzmannschaft hat er bei Großherzog-
lichem Bczirksanit zu bcantragen.
tz 37. Ferncr steht dem Stadtrat zu, die den Beamten und Bediensteten der
Stenerverwaltnng, der Eisenbahn und der Schntzmannschaft für Mitwirkung bei der
Kontrole nnd Erhebung der Verbrauchssteuer zu lcistenden Vcrgütungen mit den zu-
ständigen Staatsbehörden zu vereinbaren nnd für Anzeigen von Uebertretungen oer
Verbrauchssteuer-Ordnung Belohuungen zu gewähren.
H 38. Endlich bleibt dem Stadtrat überlassen, mit einzelncn Verbrauchssteuer-
pflichtigen Aversen oder eine von der Verbrauchsstener-Ordnung ablveichendc Lkontrole
zu vereinbaren.
». Vervrauchssteuer-Tarif.
Gegenstand
Maßstab
der Besteuerung
Verbranchs-
steuersätze
^ > A
I. Getränke.
1. Bier:
a. hier gebrautes.
v. Hektoliter Kesselinhalt
25
40
b. eingeführtes.
vom Hektoliter
—
2. Wein:
a. Traubenwein.
vom Hektoliter
1
20
b. Obstlvein.
»
—
60
II. Mehl und Brot.
1. Mehl, mit Ausschlus; des zur Verwen-
dung ini landwirtschaftlichen Betriebe
60
bestimmten Futtcrmehles
von 5>0 Kilo
—
2. Brot.
von 1 Kilo
—
1
3. Weisze Backwaren aller Art .
-—
2
III. Schlachtvieh.
1. Nindvieh erster Schwcre....
vom Stnck
5
—
2. „ zweiter .. ....
desgl.
3
—
3. „ dritter „ ....
2
_
4. Kälber.
—
60
5. Schweine.
1
—
6. Ferkel.
—
10
7. Hämmel.
—
60
8. Schafe.
—
60
9. Lämmer.
—
10
10. Ziegen.
—
20
11. Kitzlein.
—
10
IV. Wildpret.
1. Hasen.
—
20
2. Hirsche und Alttiere.
2
50
3. Rehe und Gemsen.
1
50
4. Dammwild.
2
—
5. Wildschweine.
2
—
V. Fleisch.
1. Frisches Fleisch von Schlachtvieh aller
Art.
von 1 Kilo
—
2