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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1894 — Heidelberg, 1894

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https://doi.org/10.11588/diglit.2478#0252
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nmssen vorstehende Vermerke sowohl anf de>n Packete als auch auf der
Begleitadresse angebracht sein.

Ueber den Betrag der Nachnahme wird dern Auflieferer eine Be-
scheinigung erteilt.

Für Nachnahmesendungen kommen zur Erhebnng:

1) Das Porto fur gleichartige Sendungen ohnc Nachnahme.

Falls eine Wertangabe oder Einschreibung stattgefunden hat, tritt dem
Porto die Versicherungsgebühr oder Einschreibgcbühr hinzu.

2) Eine Vorzeigegebühr von 10 Pfg.

3) Die Gebühren für Uebermittelung des eingezogenen Betrages an dcn
Abserider, nnd zwar

brs S Mark .... 10 Pfg.
über 5bis100Mark . . . 20Pfg.

„ 1M „ 200 „ . . . 30Pfg.

„ 200 „ 400 „ . . . 40Pfg.

Die Vorzeigegebühr wird zugleich mit dem Porto erhobeu und ist auch
dann zu entrichten, wenn die Senduug nicht cingelöst wird.

L. Briefe mit Wertangabe. Das Gewicht der Briefe mit Wertangabe uu in-
nern Verkehr Deutschlands nnd nach Lesterreich-Ungarn darf 250 Gramm
nicht übersteigen; nach den übrigen Ländern ist das Gewicht nicht beschränkt.
Gebühr für Wertbriefe nach Deutschland und Oestcrreich-Ungarn:

a. Porto bis 10 Meilen (1. Zone) ... 20 Pfg.

überlO .40Pfg.

b. Versicherunbsgebühr fnr je 300 Mark . . 5 Pfg.

mindestens icdoch.lOPfg.

Die Taxe erhöht sich für unfrankierte Briefe mit Wertangabe iruier-
halb Deutschlands und nach Oesterreich-Ungarn um 10 Pfg. für den Brief.
Nach den übrigen Ländern ist die Taxe vorauszubezahleu.

b'. Für Pakete ohne Wertangabc innerhalb Dentschlauds und nach Oesterreich-
Ungarn ist zu entrichten:

1) Bis zum Gewicht von 5 Kilogramm einschliefzlich:

a. bis 10 Meilen (1. Zone).25 Pfg.

b. auf alle weitere Entfcrnungen.50 Pfg.

2) Beim Gewicht über 5 Kilogramm:

a. für die ersten 5 Kilogramin die Porto-Ansätzc unter 1,

b. für jedes weitere Kilogramm oder Teil eines Kilogramms bis 10
Meilen (1. Zone) 5 Pfg., übcr 10—20 Meilen (2. Zone) 10 Psg.,
über 20-50 Meilen (3. Zone) 20 Pfg., über 50-100 Meilen
(4. Zone) 30 Pfg., über 100—150 Meilen (5. Zone) 40 Pfg., über
150 Meilen (6. Zone) 50 Pfg.

Für Sperrgut wird das Porto um die Hälfte der vorstehenden Sätze erhöbt.
Füc unfrankiertc Pakete bis 5 Kilogramm einschließlich tritt ein Porto-
zuschlag von 10 Pfg. hinzu.

0. Für Pakete mit Wertangabe innerhalb Deutschlands nnd nach Oesterreich-
Ungarn wird erhoben.

L. das unter b' bezeichnete Paketporto,

b. die unter L b bezeichnete Versicherungsgebühr,

8. Postpakete nach fremden Ländern bis 3Kg bezw. 5Kg. Die Pakcte dür-
fen in keiner Ausdehnung 60 em, im Umfang nicht 20cbäm übersteigen.

Außerdem sind Postfrachtstiicke nach fremden Ländern zur Befördernng
zulässig. Ueber die dabei in Betracht kommenden Taxen u. s. w. erteilen
die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.

5. Briefsendungen im Orts- und Landbestellbezirke.

Porto für frankierte Briefe nach dem Stadtbezirk Heidelberg, einschl. Neuen-
heim bis zur Gemarkunasgrenze nach Handschuhsheim, Jnstitut Armitage,
Landhäuser längs des Neckars einschl. Haarlaß, Schlierbach, Schloßrnine,
Schloßhotel, Hotel Bellevue, Dtolkenkur, Wohnhäuser im Klingenteich,
Speyererhof, Königstuhl, Kohlhof und Friedhofgärtnerei . . 5Pfg.

Porto für unfrankierte Briefe dahin.10 „
 
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