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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1894 — Heidelberg, 1894

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https://doi.org/10.11588/diglit.2478#0336
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308

Die Bahnstrecke und säintliche Bktriebüiiiittel sind währeud der Betriebsdaiicr täg-
lich miudcsteiiS zweimal, darunter eiumal "or Beflinn dcr Fahrten durch Begehen der
Bahn, sodann durch den Nevisionszua zu rcvidieren; dabei ist insbesondere auch aus
den Zustand der Zahnstange und der Bremseu zu achtein

AUen wcgen ber Unterhaltung der Bahn und der Bctriebsmittel (88 2 und 3), so-
wie wegen der Bahnpolizei in der Folge enva ergehenden weiteren Anordniingeu der
Aufsichtsbehörde hat die BetriebSunternehmerin Folge zu leistcn.

Zu den von der Aufsichtsbehörde fiir notwcndig erachtcten, auf zkosten der Be-
triebsuntcrnehmerin vorznnehmenden technischen Nevision hat die letztcre das etwa er-
forderliche Hilfspersonal zu stelleu.

8 4. Jedem Zuge ist daS zur Führung und Bedienung erforderliche Personal
beizugeben, »velches zur Besorgung der ihm iibertragenen Berrichtnngeu befähigt imd
zuverlässia sein must.

Die Bahnbediensteten haben den auf den Bahnbetrieb bezüglichen Weisungen der
AufsichtSbehörde uud deren Beamten Folgc zu leisten.

Bedienstete, welche sich Zuwiderhandlungen gegeu die Bestimmungen der Betriebs-
ordnuiig oder Nachlässigkeiten im Dienste;u Schnlden kommen lassen, oder überhaupt
uicht die erforderliche Zuverlüssigkeit oder Befähiguilg für dieseu Dienst besitzen, niitsseii
auf Berlangen der Aufsichtsbehörde eutlassen werden.

Die Bahnbediensteten haben sich hoflich und bcscheiden zu beuehmen. Cs ist de»-
selben untersagt, während ihrer dieiistlichett Bcrrichtungen Tabak zu rauchen.

8 l>. Die Fahrgeschwindigkeil darf 1'/^ iu in dcr Sekunde nicht überstcigeii.

Bei Fahrten ivährend der Dttnkelheit mus; das Bahngeleise vermittclst ciuer an
den Wageu nach vorn anzubringenden Laterne derart erhcllt werden, daß das Geleise
auf mindestens doppelte Bremslänge übersehen werden kann. Austcrdem sind die
Wagen im Jnnern, sowie die Warteräume und Stationszugänge zu beleiichten.

8 6. Die Züge dürfeu uur auö einem auf- und einem absteigenden Wagen be-
stehen. Die höchste Zahl der iu eiuem aufstkigenden Wagen zuzulassendcn Persorieu
beträgt 50, nämlich 40 im Zunern und 10 auf dcr obercn Plattform. Für den ab-
wärtsgehenden Wagen wird als Höchstmab der Wasserfüllung festgesetzt:

bei 10 Fahrgästen anf 8Ict>m,

.. 20 , „7 ..

.. 30 „ „ t> „

40 „ „ 5 „

,, „ „ 4 „

Bei Beförderung von (stepack ist die festgesetzte Personeuzahl oder WasserniIIimg
dem Gewicht dcü Gcpäcks cntsvrcchend zu verminderu.

8 7. Das Betreten des Bnhnkörpers ist nur den Bahnbedieusteten uud dem Aus-
sichtspersonal geslattet.

Das Eiusteigen in eiuen bereits in Gang gesetzten Zug, der Bersuch, sowie die
Hilseleistuug dazu ist verboten, desgleicheu das Aussteigen, so lange der Zug sich noch
in Bewegimg befindet.

Ebenso ist eS untersagt, auf dcr Plattform des Wagens sich über dieselbe.hinaiis-
zubeugen oder emzelne Körperteile hinausziistrecken.

8 8. Borbehaltlich der weitergehenden Strafvorschriften der 88 305, 315 rmd 916
des N.-St.-G.-B. ist eS untersagt, die Drahtseilbahn und die zugehorigeu Anlagcn und
Betriebsmittel zn beschädigen. DeSgleichen ist jede Handlung strafbar, welchc - wie
die Anbringung von Fahrhindernisien, ttnbefugter Gebrauch der Bremsvorrichtung,
Nachahmuna der Siguale u. dgl. — den Bahnbetrirb gefährden oder stören köunte.

8 9. Aues Lärmen und Singen in den Wagen ist untersagt und das Tabakrauchen
nur auf den Austenplätzen und iu deu als Naucheoupe bezeichneten Wagenabteillmge»
gestattet.

8 10. Personen, welche wegeil einer sichtlichen Krankheit oder nus anderen Griin-
den den Mitfahrenden augeuscheiillich lästig werden, sind vou der Fahrt auözuschliesten.
Etwa schou bezahltes Fahrgeld ist denselben zurückzugebeu. Personen, welche betrimkell
sind oder sich unanständig benehmcn. siud vor der Äbfahrt auszusetzeu und haben keineil
Auspruch auf Iiückgabe dcs FahrgeldeS.

811- Hunde dürfen bei den regelmäßigen Fahrten nur im Gepäckraum uud mir
in Beglcitung von erwachsenen Personen mitgettonimen werden. Gepäck- und Güter-
besörderung ist irr dem Gepäckraum zulässig, jedoch dürseu innerhalb deS für den
 
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