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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1894 — Heidelberg, 1894

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https://doi.org/10.11588/diglit.2478#0363
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335

Pferde, welche sich nach dem Gutachten des Großh. Bezirkstierarztes nicht mehr
zur Verweudung im öffeutlicheu Fahrweseu eignen, diirsen nach Ablauf einer von
dem Bezirksamt zu stelleudeu Frist nicht mehr verwendet werde». Aus Verlangeu
wird schriftliche Ausfertiguug des Gutachtens erteilt. Wird den aus Grund 'dcr
regelmäßigen Besichtiguug gemachten Auflageu bczüglich der Beschaffeuheit der Fahr-
zeuge und Geschirre, sowie der Bekleidung der Droschkenkutscher uichl innerhalb der
gesetzten Frist entsprochen, so erfolgt neben Bestrafung gemast 8 27 der Vorschrift
Elitziehung der Zulassungsurkunde bezw. des Fahrscheius, sowie Außerdienststellung
des Fahrzeugs.

ß 26. Die besondere Aufsicht über das Droschkeuwesen wird durch die Schutz-
mannschaft geführt, dcren Anordnungen sämtliche Droschkenkutscher bei Vermeiden
der Außerbetriebssetzuug ihres Fahrzcugs und von Bestrafung unweigerlich Folge
zu leisten haben.

ß 27. Zuwiderhandluugen gegeu diese Vorschriften werdeu auf Gruud des
8 134a P-'St.-G.-B. mit Geld bis zu 150 Mark und im Unbeibriuglichkeitsfalle
mit Haft bestraft, soferu nicht ß 147 Ziff. 1 und 147 Ziff. 8 der Gew.-Ordu. Au-
wendung zu sinden haben. Danebeu bleibt dem Bezirksamt als Strafmittel gegen
Droschkenbesitzer und Droschkenkutscher die Entziehuug der Zulassuugsurkunde (tz 1
der Vorschrift) und des Fahrscheins (8 7 der Vorschrifl) sowie die Außerbetriebs-
setzung der Fahrzeuge vorbehalteu.

ö. Droschken-Tarif.

I. Jnnerhalb der Stadt (mit den Grenzpunkten: Karlsthor, Eingang zur
Hirschgasse, Haudschuhsheimer Gemarkungsgrenze, Hans No. 80 der Ladenburger-
straße, Gaswerk, Mühlstraße, Alleestraße, Diemer'sche Brauerei und Mingenleich bis
zum Eiugang zum alten israelilischen Friedhof) zahleu für eine direkte Fahrt von
einem Punkte zum andern:

1 Person.^ — 60

2 Personcn.„ — 90

Diese Taxe erhöht sich bei Fahrten bis zum Weißgerber'scheu Hause und bis
zum Wirtshaus iu der Hirschgasse:

für 1 Person auf.— 80

für 2 Personen auf.„1.20

für 3 und 4 Personen auf .... „1.50

II. Für Fahrten auf Bälle, ins Theater, zn Gesellschaften uud Konzerten
zahlen innerhalb der Stadt (vgl. Ziff. I):

1 und 2 Personen.^1.20

3 „ 4 „ „1.50

Ebensoviel kostet das Abholen. Nach Mitternacht erhöhen sich die Taren um je 40 Z.

III. Für die einfache Fahrt zu den Friedhöfen (mit Ausuahme des Schlier-
bacher Friedhofs) zahlen:

1 uud 2 Personen.-F 1.—

3 „ 4 „ .1.50

Für die Hin- und Rückfahrt findet Vergütung nach Zeit (Ziff. VI) statt.

IV. Für die emfache Fahrt nach dem Schloßthor oder Schloß zahlen:

1 uud 2 Personen.^2.50

O ^ O _

o ^ ,, ......

Für die Hin- und Rückfahrt beträgt die Taxe ohne Rücksicht auf die Personen-
zahl 4 wobei eine Stunde Aufenthalt mit eingerechnet ist.

IV a. Znr Besichtigung von Schloßbeleuchtungen beträgt die Droschkentaxe ein-
schließUch der Abholung und lltückfahrt ohne Rücksicht auf die Zahl der Personen 8
 
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