Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1894 — Heidelberg, 1894

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2478#0383
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
einer Orts-Krcmkenkasse zu entrichten sind, einzuzahlen. Bie Beilräge smd an die
Gemeinde-Krankenversicherung, sofern nicht durch (Semeindedeschruß andere Zahlungs-
tcrmine feslgesetzt sind, wöchentlich im voraus, an die OrrZ-Krankeiikasse zu den
durch Stalnt festgesetztcn Zahlnngslerinitten einzuzahleu. Das (rinlrirtsgeld ist mil
dem ersten fäUigen Bcitrag einzuzahlen. Die Beiträge sind so lange fort-
zuzahlen, bis die vorschristömäßigc Abmeldnng 18 49) erfolgt ist,
und fiir den betreffcnden Zeittcil zuruckzuerstatten, wenn die' rechizeitig abgemeldele
Person innerhalb der Zahlungsperiode aus der bisherigen Beschäsrigung ausscheidet.

Wenn der Bersicherte gleichzeitig in mehreren die Versicherurigspftichr begrün-
denden ArbeitSverhältnissen steht, so haflen die sämtlichen Arbeitgebcr als Gesamt-
schuldner für die vollen Beiträge und Eintrittsgelder.

K 6U. Die Bersicherten sind verpflichtet, die Eintrittsgclder rmd Beiträge,
letztcre nach Abzug des auf deu Arbeitgeber eiitfalleiidcn Drirrels <8 51), bei den
Lohttzahlurigen sich einbehalten zu lasscn. Die Arbeilgeber diirfeii nur auf diesem
Wege den aus die Bersicherten entfallcndcn Betrag wieder einziehen. Tie Abzüge
für Beit ägc sind auf die Lohnzahluttgspcriodeu, auf welche sie entfallen, gleich-
rnästig zn verterlen. Diese Teilbeträge dürfen, olme datz dadurch Mehrbelastungen
der Bersicherten herbeigeführt werdeu, auf volle zehn Pfennig abgeruttdek werden.
Sind Abzüge für eiue Lohnzahlnngsperiode nnterblieben, so dürfen sie nur noch
bei der Lohnzahlrmg fiir die iicichstfolgende Lohnzahlungsperiode nachgeholt werden.

tz 54a. Im Falle der Erwcrbsunfähigkeit rverden sür die Dauer der Kranken-
riilterstützung Beiträge nicht entrichtet. Die Mitgliedschaft dauerl wahrend des
Bezuges von Krankeimnterstützung fort.

(s 55. Der Ansprnch anf Eintrittsgelder und Beiträge verjährr in einem Fahre
nach Ablauf dcs Kalenderjahres, in welchem er entstattden ist.

8 56. Die Unterstützuiigsansprüche aus (Krund dieseS Gesctzes verjähren in zwei
oahren vom Tage ihrer Eillstehung an.

Aach H 80 des Gesetzes ist den Arbeitgebern untersagt, die Ailwendilng der Bestim
inliiigeu des KrankenversicheruiigSgesctzes zum Aachteil der Bcrsicherten durch Berträge
(Aeglements oder besondcre Uebereinkunft) auszilschtießen und zu beschränkeu.

Arbeitgeber, welche den vou ihncn beschäftigten, dem Kraiifenversicherlmgszwaiig
niiterliegendctt Persouen bei der !üohnzahlung vorsätzlich höhere als die nach 53
zulässigen Beträge in Anrechnung bringen oder dem Berbore dcs 8 80 zuwider-
handeln, werden, sofern nicht nach andern Gesetzen eine härtere Strase eiutritt, mit
Geldstrafe bts zu 300 Mark bestraft.

4) Aufsichtsbehörden.

a. Die Aufsicht über die Ortskrankcnkasse steht dem Stadtrate bezw. der
Arbeiterversicherlmgskomnlifsion zu.

b. Die über die Gemeindekrankeilversicherilllg dem Großh. Bezirksamt.
Deren Berwaltung besorgt die Gemciudc (Stadtrat, Gemeiiideversicheriingskasse).

5) Berwaltung der OrtSkrankenkasse.

Dienstra u m: Nathausneubau (Gingang von der Hirschstraße) zu ebener Grde.

Geschäftsstunden: Bormittags 9-12 und Nachmittags 3—5 Uhr.

Borstand der Kasse: I. Borsitzender: Friedrich Ritzhaupt; II Borsitzender:
Peter Roth; Schriftführer: G. Gdel.

Außerdem die Herren: F. A ltzeupold, Mich.Hohl, L.Schlotihauer, M. Weiher,

A. Ortlieb, A. Beckenbach, M. Weber, G. Reiher, W. Scherer

Als Kassenärzte siild thätig für die Stadt Hcidelberg mit Schlierbach
und Neuenheim: Die Borstände rmd Assisteuten der akademischen Krankenartstalten,
insbcsondere der Großh. Poliklinrk.

Sprechstunden im akademischen Krankenhaus: Bormiltags 10>/z-12 Uhr, an
Sorm- imd Feiertagcn von 10—11 Uhr. Außerdem: Hauptstraße 95 im Winter-
halbjahr von 8—9 Uhr, im Sommerhalbjahr von 7—8 Uhr Bormittags. Krämer-
gasse Nr. 24 von 2>/--—3-/2 Uhr Nachmittags.

Kassenbeamter: Friedrich Gge. Gehilfen: Karl Iost, L. Adam, I. Bundschu,

B. Prol'st. Meldebeamter: Iulills Strehlow. Kassendienei: Wilhelm Werner.
 
Annotationen