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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1894 — Heidelberg, 1894

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https://doi.org/10.11588/diglit.2478#0401
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373

Tax-Ordrrung zu L.-Ziff. 21 und 22,

genehmigt durch den Beschluß des Bürgerausschusses vom 25. Ianuar 1892.

Becrdiguugs-Taxen.


1. Klasse

ll. Klasse

III. Klasse

IV. Klasse

V.Klasse

Für Erwachsene über 15




-F


Jahren.

120

80

50

25

16

Für Kinder von 6—15 I.

80

60

35

20

12


60

40

20

12

5

„ unter 1 Iahr .

40

30

15

8

5

Gegen die Bezahlung dieser Taxen an die Friedhofkasse werden folgcnde Gegeu-
leistungen übernommen:

Jn allen Klassen:

1. Die Geschäfte des Leichenordners uach seiner Dienftweisung: in I. Klasse sind
dabei 50, in II. Klasse 30 Ansagen inbegriffeu ;

2. die Dienstleistungen sämtlicher übrigen Bediensteten nach den betreffenden
Dienstweisungen;

3. der Sarg der gewählten Klasse samt Lerbringen desselben in das Sterbehaus;

4. das Leichentuch über den Sarg;

5. die Ueberführung der Leiche in das Lcichenhaus und die Aufbewahrung und
Bewachung dasclbst;

6. ein Trauerwagen.

Wird nach § 11 der Leichen- und Friedhof-Ordnung eine Kinderleiche von dem
Leichenwärter bezw. von der Leichenwärterin in das Leichenhaus getragen, so fallen
die Kosten für den Trauerwagen in III. Klasse mit 4 in IV. Klasse mit 3 in
V. Klasse mit 2 ^ weg; es treten an deren Stelle die sür diese Dienstleistung festge-
sehten Gebühren.

7. Die Beerdigung.

Den Bediensteten ist strengstens untersagt, Trinkgelder in irgend einer Form zn
verlangen.

D:e Gebühr der Leichenschau mit 2 ^ ist in obiger Taxe nicht inbegriffen.

L. Uebliche Gebühren für die Begleitung durch Gcistliche.
(Unterliegt nicht der Genehmigung der städtischen Behörden.)

0. Für außergewöhnliche Leistungen.

1. Jede weitere Ansage über die klassenmäßige Zahl

2. Wachen des Leichenwärters oder der Leichenwärterin

für 12 Stunden.

3. Vollständiges Verpichen des Sarges im Jnnern

4. Ein Sarg der nächsthöheren Klasse

für Erwachscne über 15 Jahren, Aufzahlung
für Kinder von 6—15 Jahren
für Kinder unter 6 Jahren „

5. Ein Zinksarg

sür Erwachsene über 15 Jahreii
für Kinder von 6—15 Iahren ....
für Kinder von 1—6 Jahren ....
für Kinder unter 1 Jahr.

6. Ein eiserner Sarg nebst Zubehör 180 -F.

7. Besondere Beschläge an den Sarg:
in I. Klasse in II. Klasse

-F 10

2

2

12

8

6

M

45

30

20

Handhaben
Deckelschrauben
Rosetten
Hauptschilder

^2.—
,—.60
-. 5
.-.60

versilbert

.^1.60 e^3.50und^ 8.—

„-.40 ,.-.70

„ —. 4 „ -- 9 und -F —.80

.. -.50 „ 1.10
 
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