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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1894 — Heidelberg, 1894

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https://doi.org/10.11588/diglit.2478#0402
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374

8. Ausschlagen des Sargs mit Glanzperkal mit entsprechcnden Kissen
für Erwachsene über 15 Jahren . . . 20-^k

für Kinder von 6—15 Jahren . . . 10 „

für Kinder unter 6 Jahren .... 6 „

0. Ausschlagen cines Sargs mit Atlas nnd seiner Spiizenverzieriing samt en!-
sprcchendcn Kisse'n

für Erwachsene über 15 Iahren . . . 100-^

für Kinder von 6—15 Jahren . . . . 80 „

für Kinder unter 6 Jahren . . . . 60 „

10. Matraze und Kissen für Erwachscnc r'ibcr 15 Iahren . . .

für Kindcr von 6—15 Jahren.

für Kinder nnter 6 Jahren.

11. Ein einfaches Kissen für jedes Alter.

12. Ein Sterbemantel für Erwachscne über 15 Iahren ....

für Kinder von 6—15 Iahren .

für Kinder unter 6 Iahren.

13. Ieder weitere Trauerwagen

in I. Klasse II. Klasse III. Klasse IV. Klassc
6 5 -F. 4 ^ 3

20 ^
16 „
12 ..

2

15

10

7



14. Bcrdoppclung der Leichenwagenpferdc

in I. Klasse in II. Klassc
12 ^ 10 -F.

in III. nnd IV. Klasse ist eine solche nicht zulässig.

15. DieUeberführnng einerLeiche nach der Kapellc des akademischen Kraiikciihaiises

in I. Klassc.8 ^

in allen übrigenKlassen . 6 „

16. Werden Leichen von Kindern unter cinem Jahr von dem Lcichcnwärtcr bezw.
von dcr Lcichenwärtcrin in das Leichenhans gctragcn.

in III. Klasse IV. Klasse V. Klasse
2 ^ 1 -F. 50 cZ 1

17. Tie Perbringung einer Leiche vom Bahnhos auf den Fricdhof nnd sofortigc
Bcerdignng 40 -F- Wird die Leiche zuerst für längerc odcr kürzcre Zcit in das städtischc
Leichenhans gebracht, so crhöht sich die Taxe um 25

18. Wird eine Leiche nach answärts zur Bahn gcbracht . . 35 ^

Jeder Tranerwagcn.5 „

Leichenschau. 2 „

Uebersarg.25 „

10. Grabkreuz ..1 „ 50 ^

20. Die Verbringung emer Lciche vom Bahnhof in die Fenerbestattnngs-

anstalt.30 ^

Wird die Leiche zucrst für kürzere oder längere Zeit in das städtischc Leichenhaus
gcbracht, so crhöht sich diese Taxe um 20

21. Die Einäscherung einer Leiche mit allen zn diesem Zwcck notwendigen Vor-

richtungen bis zur Ablieferung bezw. einschließlich der Beerdigung dcr Asche in den zu
deren Äufnahme besonders bestimmtcn allgemeinen Leichenseldern . . .25

jede unmittelbar darauf folgende . . '.10 ^

Finden mehrere Emäscherungen unmittelbar nachcinander stalt, so wcrden die
Gesamtkosten auf die einzelnen Bestattungen verteilt.

22. Ein Kästchen von Holz . . . . 1 ^ 50 ^

23. Eine Kapsel von Blech.1 „ 50 „

24. Ein verzierter Sarkophag aus Thou . 10 „

Ein gleicher in Majolika-Ausführung . 15 „

25. Für alle Leistungen, für welche eine Gebühr in dieser Taxordnung nicht auf-
geführt ist, wird besondere Rechnnng ausgestellt, welche vor ihrer Anforderüng von dcr
Fricdhof-Kommission geprüft und dem Stadtrat zur Genehmigung vorgelegt wird.
 
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