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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1894 — Heidelberg, 1894

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https://doi.org/10.11588/diglit.2478#0405
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377

110 und, wenn eine solche nicht gewünscht wird, 100 ^ beträgt und an den Leichen-
ordner cinzusenden ift. Der nicht verwendete Teil geht mit der Kostenberechnung m
möglichst kurzer Zeit an die Person zurück, welche die (Zinzahlung gelcistet hat.

2 Wird von Auswärtigcn die Zustellung des Genehmigungsbescheides auf tele-
graphischem Wege gewünscht, so sind dem Gesuch I 20 ^ für das Telegramm bei-
zulegen.

3. Die Zeit der Ankunft der Leiche hier isi dem Leichenorduer (Telcgrarum-
Adresse: Leichenordner Heidelberg) durch Einschreibebries oder telegraphisch so recht-
zeitig anzumelden, daß die nötigen Anordnungen zur sosortigen Empfangnahme der
Lerche noch getroffen werden können.

4. Soll aus Orten der näheren oder serneren Umgebung der Transport dcr
Leiche im Leichenwagen gescheheu, so wird dieselbe auf Verlangen durch den hiesigen
Leichenwagen abgeholt und ist die zur Abholung im Leichenhause bestimmte Stunde
nnd die Wohnuna sowic dke Zeit des Eintreffens des Wagens im Weichbild der Stadt
dem hiestgen Leichenordner rechtzeitig mitzuteilen.

5. Uebersärge werden nicht zurückgeliefert, sondern bleiben auf dem Friedhofe.

Von den oben abgedruckten ortspolizeilichen Vorschriften für die Stadt
Heidelberg gelten gemätz -er ortspottzei». Vorschrift vom 2. Jan. I89ll

die nnter O.-Z. IX 1, ö, I>, L, 6 5, II X, U, I), K-I,. III X, 8. 1'. 0. IV I), L,
b', 0, k, tz, vx, VI 6, k, 6, VII e, VHI L, k, II, .1, k, ^I, XI11 ausgefiihrten
in vollem Umfang, bezw. mit den oben bei einzelnen Vorschriflen beionders beige-
setzten Aenderungen auch für den Stadtteil Neuenheim.

XIII. Gebühren-Tarif

für das Vorzeigen der Sehenswürdigkeiten des Heidelberger Schlosses.

X. Für die Vorzeigung dcs Juuern der Schloßruine einschl. des großen Fasses:

Für eine Pcrson, die allein geführt wird.1 Mk. — Psg.

Für zwei oder drei Personen, die gleichzeitig gcführt werden,

zusammen.1 „ 50 „

Für vier oder mehr Personen, die gleichzeitig gesührt werden,

für jede Person.— „ 50 „

ö. Für die Vorzeigung des großeu Fasses alleiu:

Für eine Perfon, der dasselbe allein vorgezeigt wird . . . — Mk. 20Psg.

Für zwei uno drei Personen, denen dasselbe gleichzeitig vorge-

zeigt wird, zusammen.— „ 30 „

Für vter und mehr Personen, denen dasselbe gleichzeitig gezeigt

wird, für jede Pcrson.— „ 10 „

Dabci werden nur solche Personen, welche über zehu Jahre alt sind, in Berechnung
gezogen.

XIV. Städtische Kunp- und Altertümer-Sammlnng

im Friedrichsbau des Schlosses.

Eintrittskarten an der Kasse ini Schloßhof.

a. Einzelkarte.0,40 Mk.

b. Gesellschaften (Vereine) von mehr als 10 Personeu, je 2 Teilnehmer aus

eine Karte.

«. Schulen und Erziehungsanstalten, je 4 Teilnehmer auf eine Karte.

Jst bei d und a dic Zahl der Besuchcr nicht durch 2 bezw. 4
ohne Rest teilbar, so habcn die Uebrigbleibenden gleichsalls eiue
Karte zu lösen.

ä. Abonnementskarten init 20 Abschnitten.2,00 Mk.

Die Sammlung ist täglich geöffnet und zwar vom 1. November bis 1. März
bon morgens 10 Uhr ab; in den übrigen Monaten von morgeus 8 Uhr ab, bis
zu einbrechender Dämmerung, jedoch spätestens bis 7 Uhr Abends.
 
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