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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1894 — Heidelberg, 1894

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https://doi.org/10.11588/diglit.2478#0408
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6. Formulare zu deu Steucrerkläruilgeu samt Anleituua ^u dereu Aufstellmig
werdeu auf dem Geschäftszimmer des Schatzuugsrates unentgeltüch tierabreicht.

7. Wer dic ibni obliegenden Steuererklärungen nicht rechtzeitig oder in wahrheits-
widriger Weise erstattet, unterliegt der gesetzlicheu Strafe.

Die unter ^ und L erwähnten Vorgänge bezweckell zunächst nur die Aufstellmig
nnd Berichtiguilg dcr staatlichen Steuerkataster. Dic letzteren bilden aber auch
die Grundlage der Gemeindcbesteuerung, weshalb behufs Beiznges zu den Ge-
meindesteuern kein besonderes Veranlagungsverfahren stattfindet.

XVI. Fahrplan der Pferdebahn.

Vom 1. Mai bis 30. September.

Hauptstraße und Bergheimerlinie von 7'° Vorm. bis 9?« Abds. alle 6 Min. cin Wagcn

Rohrbacherlinie „ „ „ „ 8-^° „ „ 12 „ „

Vom I. Oktober bis 30. April.

Hauptstraße und Bergheimerlinie von 7-'° Borm. bis 8°° Abds. allc 6 Min. ein Wagen

Nohrbacherlinie „ „ 7-«- „ „ 8°° „ „ 12.

Tarif der Pferdebahn.

Hauptbahnhof—Theaterstraße
Bismarckplatz—Ludwigsplatz
Märzgasfe-Markt
Theaterstraße—Friesenberg
Ludwigsplatz—Karlsthor
Steigerwea—Bismarckplatz
Luisenstratze—Akademiesträße
Römerstraße—Bismarckplatz
außerdem werden Familien-Abonnementskarten zn ^ 1, 2 und 3 für bezw.10,20 und
30 Fahrten, welche zur Benützung der ganzen Strecke berechtigen, ausgegeben.

XVII. Dergbahn-Fahrplan.

Die Züge verkehren auf- und abwärts:
b) Vom 16. April bis IS.Mair Von vorm. 8 Uhr bis nachm. 1 Uhr
halb stündlich; von da ab bis abends8Uhr viertelstündlich.

n) Bom 16. Mai biS 31. Augustr Von vorm. 7'/2 Uhr bis nachm 1 Uhr
halbstundlich; von 1 Uhr bis 7 Uhr viertelstündlich und von da ab bis abends 8'/2l!hr
halbstündlich.

e) Bom 1. Septeruber biS 36. September r Von vorm. 8 Uhr bis nachm.
1 Uhr halbstündlich; von 1—6 Uhr viertelstündlich; von 6— 7 Uhr halbstündlich.

ä) Bom 1. Dktober biS 31. vktoberr Von vorm. 9
Uhr bls nachni. 1 Uhr stündlich; von da ab bis abends 6 Uhr
halbstündlich.

e) Bom 1. Rovemver biS 36.Rovember r Von vor

mittags ' 2IO Uhr bis nachm. 1 Uhr stündlich; von da ab bis 5 Uhr
halbstündlich.

k) Bom 1. Dezemver bis Eude FeVruar r Von vorm.
lOUHr bis nachm. 1 Uhr stündlich; von da ab bis 3'/r Uhr halbstdl.

g) Bom 1. März bis 1S. Aprilr Von vorm. 9 Uhr bis
nachm. 1 Uhr stündlich ; von da ab brs abends 6 Uhr halbstündl.

Souderzüge. Zwischen den fahrplanmäßigen Zügen werden Sonderzüge ab-
gelassen, wenn dies von 10 anwesenden Fahrgästcn verlangt oder der Fahrpreis für
10 Personen bezahlt wird und wenn die Ablassung des Sonderzuges mindestens 10 Mi-
nuten vor Abgang des fahrplanmäßigen Zuges geschehen kann.

Fahrzeit.

a) Von der Station Kornmarkt bis Schloß oder umgekehrt, sowie von Station
Schloß bis Station Molkenkur oder umgekehrt beträgt die Fahrzeit 2'/» Minuten.

Sofern nicht durch
Frost od. Schnee-
fall Betriebs-Ein-
stellung notwendig
wird.

Einzelnfahrscheine kosten
fiir Teilstrecken 10 ^

„ die ganze Linie 15 ^;
 
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