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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1895 — Heidelberg, 1895

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https://doi.org/10.11588/diglit.2479#0256
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228

Bei deil nachvcl-zeichneten Jllhaberu anltüchcr Berkaussstctten nnd bei denOrts- nnd
Landbriefträgern können Postwertzeichen in geringeren Onantitäten bezogen werden:

1. Kausmann A. Held, Bcrgbeimerstr. 27 7. Kaufnlann R. Btntschler, Hanplstr. 198

2. „ Cngen Wißler, Hauptstr. <!8 ^ 8. „ H. Ehhalt, in Neuenheiin

3. „ Wilh. Bürkle, Hanptstr. 116 9. Nestauratenr Rob. Wenzel z. Iägerhans

4. „ Karl Will, Fischmarkt 4 in Lchlicrbach

5. „ K. E. Otto, Unterestr. 19 10. 6. Autenrieth, Landhausstr. 16

6. „ Osk. Achenbach, Heumarkt 2 11. Panl Dietrich, Rohrbacherstr. 45

Die Bcstellnng im Orte beginut:

a) an Wochentagen: sür Bricfe im Sommer u. 11'< Uhr normittags

uud 3, b und 7'/4Uhr nachmittags; im Winter 7 n. 11'F Uhr tiormittags nnd 3, 5 und
7'I Uhr nachmittagS: ^

sür Postanweistlngen: im Sommer 7 Uhr vormittags ilnd 3 Uhr nachmiltags, im
Winter 8 Uhr vormittags nnd 3 Uhr nachmiltags

sür Packete nnd Geldbriefe: im Sommer nnd Winter 7^' vormittags nnd 3 nnd
6 Uhr nachmittags -,

b) an Sonu- nnd gesetzlichen Feiertagen: sür Briefe iin Somiiicr
6-o vormittags, im Wiutcr 7 Ubr vormittags;

für Postanweisnngen: im Sommer 7 Uhr, im Winter 8 Uhr vormittags;
für Packete: im Sommer und Winter 7'w vormittagS.

Tie Abfertiguug der Landbriefträger findet statt: 1. au Werktagen: 7 Uhr vor-
mittags uud 4 Uhr 30 Min. nachmittagS; 2. a u Sonn- nnd Feiertagen: 7 Uhr
vormittags.

Die Bestellung von Packeten nach dem Landbestellbezirke findet an Sonn- n. Feier-
tagen nicht statt. Am (5harfreitagc, Bußtage, HimmelsfahrtStage, am ersten Oster-,
Pfingst- uud Weihnachtstage ruht die Bestellung nach dem Landbcstellbezirke gänzlich.

Auszirg aus dem Posttarif.

Tarif für gewöhnliche Briefe, Postkarten, Drncksachen, Waren-
proben, Geschäftspapiere, Einschreibsendn ngen.

I. Gewöhnliche Briefe: frankiert nnfrankiert

Porto bis zn 15 Gramm einschließlich ... 10 Pfg. 20 Pfg.
Porto über 15 bis 250 Gramm einschließlich . . 20 Pfg. 30 Psg.
Porto für je 15 Gramm nach den übrigen Ländern

desWeltpostvereinsund desVereins-Auslandcs 20 Pfg. 40 Psg.

II. Postkarte ir müssen frankiert werden. Das Porto beträgt:

a. für jede einfache Postkarte.5 Pfg.

b. für jede Postkarte mit Antwort.10 „

a. für jede Weltpostkarte.10 „

ä. für jede Weltpostkarte mit Antwort . . . . 20 „

III. Drucksachen müssen frankiert werden. Gewichtsgrenze im Reichspostbezirk:

1 Kilogramm.

Porto bis 50 Otzramm einschließlich.3 Pfg.

„ über 50 Gramm bis 100 Graruin einschließlich . 5 „

.. überlOO „ .. 250 „ „ . 10 „

„ über 250 „ „ 500 „ „ . 20 „

„ über 500 „ ., 1 Kilogramm . . . 30

„ für je 50 Gramm nach den Ländern des Welt-

postvereins und des Vereins-Auslandes . . 5 „

bis zur Gewichtsgrenze von 2 Kilogramm.

IV. Warenpr obcn müssen frankicrt werden. Gewichtsgrenze 250 Gramm.

Porto ohne Rücksicht auf Entfernung und Gewicht für jede Warenprobe 10 Pfg.
Porto für je 50 Gramm nach den Ländern des Weltpostvereins

und des Vereind-Anslandes .... 5 Pfg., mindestens 10 Pfg.
 
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