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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1895 — Heidelberg, 1895

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https://doi.org/10.11588/diglit.2479#0258

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230

müssen vorstehcnde Vermerkc sowohl anf dcm Packele alö auch aus der
Begleitadresse angebracht sein.

Ueber den Betrag der Nachnahme wird dem Auflieferer ciue Be-
scheinigung erteilt.

Fiir Nachnahmeseuduugen kommeu zur Erhebung:

1) Das Porto für gleichar'tige Sendungcn ohne Nachuahme.

Falls eine Wertaugabe oder Einschreibung stattgefundcn hat, trilt dem
Porto die Versicherungsgebühr oder Einschreibgebühr hiuzu.

2) Eine Vorzeigegebühr vou 10 Pfg.

3) Die Gebühren für Uebermittelnng des eingezogcnen Betragcs au den
Absender und zwar

bls S Mark .... 10 Pfg.
über 5 bis 100 Mark . . . 20Pfa.

„ 100 .. 200 „ . . . 30Pfg.

„ 200 .. 400 ,. . . . 40Pfg.

Die Vorzeigegebühr wird zugleich mil dcm Porto erhobell und ist auch
dann zu entrichten, weun die Sendung nicht eingelöst wird.

L. Briefe mit Wertangabe. Das Gewicht der Briefe mit Wertangabc im üu
ncrn Verkehr Deutschlands und uach Oesterreich-Ungaru darf 250 Grauun
nicht übersteigen; nach den übrigen Läudern ist das Gewicht nicht beschrankt.
Gebühr für Wertbriefe nach Deutschland uud Oesterreich-Ungaru:
a. Porto bis 10 Meilen (1. Zone) ... 20 Pfg.

über 10 ..40 Pfg.

d. Versicherungsgebühr sür je 300 Mark . . 5 Pfg.

mindestens redoch.10 Pfg.

Die Taxe erhöht sich für unfrankiertc Briefe mit Wertangabc inuer-
halb Deutschlands und uach Oesterreich-Ungarn um 10 Pfg. für dcn Bricf.
Nach den übrigen Ländern ist die Taxe vorauszubezahleu.

k'. FürPaketeohneWertangabe innerhalb Dcutschlauds uud nach Oesterreich-
Ungarn ist zu entrichten:

1) Bis zum Gewicht von 5 Kilogramm einschließlich:

s. bis 10 Meilen (1. Zone).25 Pfg.

d. auf alle weitere Entfernuilgen.50 Pfg.

2) Beim Gewicht über 5 Kilogramm:

3. für die ersten 5 Kilogramm die Porto-Ansätze uuter 1,
d. für jedes weitere Kilogramm oder Teil eines Kilogramms bis l«>
Meilen (1. Zone) 5 Pfg., über 10—20 Meilen (2. Zouc) 1» Pfg.,
über 20—50 Meilen (3. Zone) 20 Pfg., über 50—1M Nt'cileil
)4. Zone) 30 Pfg., über 100—150 Meilen (5. Zone) 40 Pfg., übcr
150 Meilen (6. Zone) 50 Pfg.

Für Sperrgut wird das Porto um die Hälftc der vorstehenden Sätzc erhöht.
Für unfrankierte Pakete bis 5 Kilogramm einschließlich tritt ein Porto-
zuschlag von 10 Pfg. hinzu.

6. Für Pakete mit Wertangabe innerhalb Deutschlands uud uach Oesterrcich-
Ungarn wird erhoben.
s. das unter k' bezeichnete Paketporto,
d. die unter Ld bezeichnete Versicherungsgebühr,

8. Postpakete nach fremden Ländern bis 3kg bezw. 5kg. Die Pakete dür-
fen in keiner Ausdehnung 60 em, im Umfang nicht 20edäm übersteigen.

Außerdem sind Postfrachtstücke nach fremden Ländern zur Beförderuug
zulässig. Ueber die dabei in Bctracht kommenden Taxen u. s. w. erteileu
die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.

3. BriefsendunAen im Orts- und Landbestellbezirke.

Porto für frankierte Briefe (bis 250 gr) nach dem Stadtbezirk Heidelberg,
einschl. Neuenheim bis zur Gemarkungsgrenze llach Haudschuhsheim, Jnsti-
tut Armitage, Landhauser längs des Neckars einschl. Haarlaß, Schlierbach,
Schloßruine, Schloßhotel, Hotel Bellevue, Molkenkur, Wohnhäuser inl
Klingenteich, Speiererhof. Königstuhl, Kohlhof u. Friedhofgärtuerei 5 Pfg.
Porto für unfrankierte Briefe dahin.10 „
 
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