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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1895 — Heidelberg, 1895

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https://doi.org/10.11588/diglit.2479#0262

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234

l') Im Feriwerkchr: auf kürzere EillsernurWll eiuc Gebühr voil öO Psg.; ails
weitcre Entfermmgeil einc solche von 1 Mk.

7. Leitungeil für den Fernverkehr bestehen zur Zeit zwischen Heidclberg einerseits
ilnd Mannheim, Ludwigshafen (Rhein), Kaiserslautern, Speyer, Darinstadt, Frankfurt
(Main), Offenbach tMain), Bockenheim, Mainz, Kastel, Heilbronn Neustadt (Haardt),
und Lambrecht andererseits. Dicselben können von den Teilnehmerstellen und von
den öffentlichen Sprechstellen ans benutzt werden. Die Gcbuhr beträgt fiir jedes Ge-
spräch bis zur Dauer von drei Minnten anf kürzere Eutfernungen 50 Pfennig, auf
weitere Entfernungen 1 Mark.

8. Jm Verkehr zwischen verschiedenen Stadt-Fernsprecheinrichtnngen sind die Teil-
nehmer bei Gesprächen, für welche die Entrichtnng der Einzelgebühr von 50 Pfg. oder
1 Mk. stattfindet (6 und 7) vcrpflichtet, die Aufzeichnungeu der Bermittelungsstelle übcr
die Dauer der jedesmaligen Gespräche als richtig anzllerkennen. Unterschicde zwischen
den Aufzeichrmngeu der Bermittelungsstelle und den Angaben der Teilnehmer werden
zwar nach Mötzlichkeit aufgeklärt; jedoch wird der Teilnehmer bei etwaigem Einspruch
von der Verpflichtung zur einstweiligen Zahlung der seilens der Bermittelnngsanstalt
in Rechnung gestellten Gebiihrcn nicht befreit.

Die einsache Dauer der gegen Entrichlung von Einzelgebührett geführten Ge-
spräche ist sür den gesamten Berkehr auf drei Minuten festgesetzt. Die
Ausdehnung eines Gespräches über drei Minuten hinaus ift nnr in dem Fallc zn-
gelassen, wenn anderweitlgeGesprächs-Aumeldungen uicht vorliegen. Daß dic Sprech-
zeit vou drei Minuten abgelaufen sei, wird den Teilnehmern nur dann bcsonders init-
geteilt, wenn sonstige Gesprächs-Anmeldungen zu erledigen sind oder wcnn der Teil-
nehmer bci der Anmeldung des Gesprächs die Anfbebung der Berbindnng uach drei
Miuuten ausdrücklich verlangt hat.

9. Jm Berkehr auf den Berbindnilgsleitungeu für den Fernverkehr wird fiir
jedcs angemeldete, aber ohne Berschuldeu der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung
unausgesührt gebliebene Gespräche auf kürzcre Entfernungen einc Ojebiihr von
50 Pfg., auf weitere Entfernungen eine Gebühr von 1 Mark in denjeuigen Fällen bci
dcr Anmeldestelle erhoben, in welchen:

a) der gewünschte Teilnehmer im fernen Ortc bci betriebsfähiger Leitung dcu Au-
ruf nicht beantwortet, oder es ablehnt, in ein Gesprüch einzütreten;

b) derjenige Teilnehmer, von welchem die Anmeldung hcrriihrt, auf die Unter-
redung verzichtet, bezw. nicht mehr antwortet, nachdem die Ferulcitung sür ihn
zur Benutzung bereit gestellt worden ist.

10. Für dringende Gespräche, welchc urit Borzug vor den gcwöhnlichen
Gcsprächen ausgeführt werden, ist die dreifachc Gebühr eincs gewöhnlichcil Gc-
spräches von glcrcher Zeitdauer zu crlegen.

11. Die Teilnehmerverzeichnisse der Stadt-Fernsprecheillrichtnngen in den aus-
wärtigen Orten können durch Vermittelung des Telegraphenamts in Heidelberg
käuflich bezogen werden.

Attweisung

zur Benutzung der Fernsprecheinrichtungell.

A l l g e in e i n e s.

Die Ferusprecheinrichtung kann in Heidelberg während des Sonilners von 7 Uhr, im
Winter von 8 Uhr morgens bis 9 Uhr abends für den allgemeinen Berkehr bcnntzt werdcn.

Während der Dauer vonGewittern werden von den Vermittlungsanstal-
ten Berbindungen nicht ausgeführt. Sämtliche Fernsprechapparate sind mit äußerst
empfindlichen Blitzschutzvorrichtungen versehen, welche etwaige Entladungen atmospä-
rischer Elektrizität sicher auffangen und ableiten; immerhin wird empfohlen, bei nahen
nnd schweren Gew ittern die Fernsprechapparatc und Leitungen nicht zu berühren.

Bei ruhender Korrespondenz hängen zweckmäßig beide Hör-Apparate (Fernhörer)
in den Haken; unbedingt muß indeß der Feruhdrer in dem aus demGehäuse
hervortretenden beweglichen eisernen Haken hängen, da nur so der
Wecker anspricht.

Bei der Unterhaltung empfiehlt es sich, beide Hörapparate zum gleichzeitigcn Hörcn
mit beiden Ohren zu benutzen; auch beim Sprechen gegen die Schallöffnung des aus der
Vorderwand des Gehäuses hervorragenden Sprechapparates (Mikrophon) sind beide
Fernhörer am Ohr zu behalteu. Niemals darf während des Gespräches ein Fernhörcr
an dem beweglichen eisernen Haken HLngen.
 
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