Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1895 — Heidelberg, 1895

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2479#0263

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
225

Es ist de ntlich, aber nichr zu laui imd uichr zu laugsam zu sprccheil; dcr
Muiid musz 3—5em vou der Schallöffuuug des Mikrophons eittserut bleiberi.

Geuaueste Beachtung der vorstehenden allgemeinen und der folgenden beson-
deren Bestimmnngen ist für einen ordnungsmäßigen Betrieb unerläßlich.

Zm Stadtverkehr.

I. Teilnehmer wünschl mit Teilnehmer 8 zu sprechen.

^ uimmt den Fernhörer von dem eisernen Haken, hälr ihn mit der Schallöffnnng
an's Ohr, drückt einmal kurz auf den Weckknopf an der Lorderscite des Gehäuses
und führt danach den zweiten Hörapparat zum anderen Ohr. Auf die Anttvort der Ker-
mittlnngsanstalt „hier Amt" nennt .4. durch Hineinsprechen in das Mikrophon Nnmmer
und Namen von L, z. B.: „Nummer drei (Nummer der Sprechstelle von ö in der Teil-
nehmerliste) Fränkel."

Die Anstalt giebt zurück: „Bitte rufen"! Oder sie sagr: „Schon besetzt, bitte nach
fünf Minuten nochmals rufen." Zn letzterem Falle erwidert.4.: „Verstauden" und hängt
die Fernhörer wieder an die Haken.

Auf die Meldung der Vermittlungsanstalt: „Bittc rufeu" drückt ^ nochmals den
Weckknopf, jetzt aber etwa 3—4 Sekunden lang; während des Drückens behält er den vom
eisernen Haken genommenen Fernhörer am Lhr. Aus dic Gegenmeldung: „Hier 8,
wer dortr" beginnt die Unterhaltung mit: „Hier unter Benügung beider Fern-
hörer. Es empfiehlt sich, den Abschluß der einzelnen Mitteilungen, Fragen ^c. durch
„Bitte Antwort" bezw. durch „Schluß" zu bezeichnen.

Jm Laufe einer Unterhaltung darf der Wecknops nicht gcdrückt
wcrde n. Pallsen sind während den Unterredungen rhunlichst zu vermeiden, wie über-
haupt die Dauer der Benutzung der Einrichtungen nach Möglichkeit zu beschränken ist.
Falls eine kurze Unterbrechung des Gespräches nicht zu vermeiden ist, so muß dennoch
dcr Teilnchmer, welcher die Fortsetzung des Gesprächs erwartet, die Fernhörer unaus-
gesetzt am Ohre behalten. Beim Eintritt einer längeren Pause ist von beiden Teilneh-
mern das Schlußzeichen zu geben und zur Fortsetzüng dcr Unterhaltung die Verniitt-
lungsanstalt von neuem anzurufen.

Nach beendetem Gespräch hängen die Teilnehmer die Fernhörer an die Haken und
geben beide durch dreimaliges kurzes Drücken des Weckknopfes das Schluß-
zeichen. Die genaue Befolgung dieser Vorschrift ist für einen ordnungs-
mäßigem Betrieb uncrläßlich.

Wird nach Schluß einer Unterredung eine anderweitige Verbindung gewünscht, so ist
ebenfalls zuiiächst das Schlußzeichen zu gcben und demnächst, aber nicht vorAblauf
einer halben Minute, die Vermirtelungsanstalt abermals zu weckeii.

II. Teilnehmer 8 wird geweckt.

Sobald der Wecker ertönt, hebt L die Fernhörer von den Haken, hält sie an die
Ohren und meldet sich mit den Worten: „hier L, wer dort?" (Drücken des Weck-
knopfs als Gcgen meldung ist durchaus unftatthaft und bewirkt vor-
zeitige Trennung). nennt hierauf seinen Namen und beginnt die Unterhaltung.

III. Zur Bestellung einer Nachricht durch die Vermittlungsanstalt
ruft der Teilnehmer letztere wie gewöhnlich an und sagt : „Ersnchc zu schreiben". Aus die
Antwort: „Bitte bringen" übermittelt der Teilnehmer die Nachricht und bezeichnet die
Besörderungsart durch: „mit Post (als Brief oder Postkarte), „dllrch Eilboten" oder
„als Telegramm".

L. Iin Fernverkelrr

nennt der anrufende Teilnehmer seiner Vermittelungsanstalt den tllamen des anderen
Ortes, fowie Nummer und Namen des Teilnehmers daselbst, z. B. „Frankfurt (Main)
Nnmmer 12, Krebs". Der Beamte antwortet: „Zch werde rufen", veranlaßt darauf
das weitere und weckt, sobald der gerufene Teilnehmer am Apparat ist, den rufenden.
Dieser bringt die Fernhörer, welche er inzwifchen an die Haken gehängt hatte, wieder an
die Ohren, empfängt die bezügliche Mitteilung der Vermittelungsanstalt und leitet das
Gespräch nach erfolgter Meldung des gerufenen Teilnehmers in gewöhnlicher Weife ein.
Für den weiteren Vcrlanf des Gesprächs gelten ebenfalls die Bcstimmungen für den
^tadtverkehr.

Der gerufene Teilnehmer wird von seiner Vermittelungsanstalt geweckt; diefelbe
teilt ihm mit, daß er gerufen werde. Der Teilnehmer meldet fich, beide Feruhörer an
den Ohren, in gewöhnlicher Weise.
 
Annotationen