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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1895 — Heidelberg, 1895

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https://doi.org/10.11588/diglit.2479#0309

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L81

Das Dunstrohr kann aus Zinkblech hergestellt werden.

Jeder Abtrittsitz ist mit einem gut schlietzenden Deckel zu versehen.

8 6. Die Abtritte sind entweder nach dem Honnen- oder nach denr Grubensystem
anzutegen. Die M 1 bis incl. 4 dieser Vorschrift sind aus die schon bestehenden Ab-
tritte, salls die lctzteren uicht abaebrochen oder; verlegt werdcn, nichr anzuwenden,
insofern nicht ein erheblicher Mißstaud nachgewi^sen ist.

2. Bcsondere Voyschristen.

Abtritte nach dem Tsnnensystein.

K 7. Das Abtrittrohr muß durch ein gut/chließcndes gußeisernes Schiebrohr
mit der Tonne verbunden sein. -

§ 8. Am unteren Ende des Abtrittrohretz muß entweder ein sogen. Syphon-
abschluß angebracht sein, oder es muß, wenn derSyphon durch cinen geraden Schieber
ersetzt ist, ani unteren Ende des Abtrittrohres nroch ein besondcres Dunstrohr ange-
fügt sein, welches, wenn möglich, nach dem Michenkamin gesührt wird, um neben,
aber qetrennt von dicsem, bis über das Tach zmlausen.

Die Baupolizei-Behörde kann von diesee Bestimmung in geeigneten Fällen
Dispens erteilen.

tz 9. Die Abtritt-Tonnen müssen entwä>er aus verzinktem odcr ans beiden
Sciten mit Oelfarbe angestrichenem Eisenblech oder aus Oolz gesertigt sein; ihre
Größe, Form nnd Verschraubung muß der poßzeilich genehmigten Aorinalzeichnung
genau cntsprechen, welche sich aus dein städtisäKn Bauünite besindet.

Bei besonderen Verhältnissen sind Ausnahpien, jedoch nur mit Genehmigung der
Baupolizcibehörde, gestattet. §

8 10. An der Tonne muß ein UebcrlaufMrchen angebracht sein, durch welches
die Flüssigkeit in ein daneben stehendes Uebslansbecken abfließcn kann, wenn die
Tonne übervoll sein sollte. ?

^ Damit keine Verstopfung des Röhrchens sstattfinde, muß in der Tonne, an der
Stelle, wo das Röhrchen angeschraubt wird, ezn Seiher angebracht sein.

§ 11. Für jedes Haus müssen die nötigep Wechseltonnen vorhanden sein.

8 12. An jeder Tonne muß die Stratzekund Rummer des Hanses, zu welchem
sie gehört, dentlich mit Oelfarbe angestrichen «ein.

8 13. Die Tonne muß an einem solchvr Orte zum Gebrauch aufgestellt sein,
daß sie leicht entfernt und mit der Wechseltoime vermuscht wcrden kann.

Der Boden, auf welchem die Tonne steh!, muß gut cementiert sein.

Bei Neubauten ist darauf zu halten, daUder lliaum, in welchem die Tonnc auf-
gestellt wird, von den übrigen Teilen des GLiäudes möglichst luftdicht abgeschlossen,
von außen direkt zugänglich und nach sein» Ausdehnung, sowie Höhenlage derart
beschaffen ist, daß für die Aufstellung eims Ueberlaufbeckens, sowie, wenn eine
grötzere Wohnung in Frage steht, van KupMltonncn mit Ueberlaufbecken genügend
Raum vorhanden ist, und das AuswechseliTder Tonnen rasch und leicht ausgeführt
werden kann. F

Weiter ist bei Neubauten daraus zu bSstehen, daß der Boden des Raumes und
dic Wände auf eine Höhe von mindestens LOcni wasscrdicht hergestellt werden und
daß an dem Boden eine Entleerungsvertie^ung angebracht wird, nach welchcr von
allen Seiten Gefäll zu geben ist. §

8 14. Wird als Tonnenrattm die bOherige Abtrittgrube benützt, so ist diese
sorgfältig zu räuinen und zu reinigen, an zkveckniäßiger Stelle eine kleine Süege und
außerdem eine Vorrichtung sRolle) anzubrpigen, welche die leichte Herausnahme der
abzuführenden Tonne erniöglicht. r

8 15. Jede neue Tonneneinrichtung Iiuß vor der Bcnützung von dem amtlichen
Sachverständigen besichtigt und genehiuigtNverden.

8 16. An Stelle der bewcglichen Honnen ist auch die Aufstellung der soge-
nannten Pumptonnen gestattet. k

Die Pumptonne muß aus verzinktei» oder aus beiden Seitcn mit Oelfarbe an-
gestrichenem Eisenblech gefertigt sein. ZLe Aufstellung hat in einem Rnnme zu ge-
schehen, der so groß ist, daß die Tonne vo> allen Seiten nmgangen werden kann; der
Boden dieses Raumes muß gut cementierk sein. Die Tonne ist mit einem Mannloche
und mit einem Entleerungsrohre zu verkehen. Letzteres ist lufidicht in die Tonne
einzulassen und muß bis auf den Boden »rselben reichen.
 
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