Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1895 — Heidelberg, 1895

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2479#0315

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
287

6) Die Kosten der Desinfektion, einschlieszlich derjenigen für Abholung und
Rückverbringung der zu desinfizierenden Gegenstände trägt die Stadtkaffe.

7) Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden gemäß
8 85 Z. 2, 87 P -St.-G.-B. an Geld bis zu 1VV Mark oder mit Haft bis zu
14 Tagen bestraft.

III. Feuer- und Baupolizei.

L Feuerlöfchordnung.

Ortspolizeiliche Vorschrist vom 5. Mai 1894.

tz 1. Wer den Ausbruch eines Feuers oder Anzeichen eines solchen wahrnimmt,
hat dies sogleich durch die nächste Feuermeldestelle zur Anzeige zu bringen. Die Be-
wohner des Hauses, in welchem Feuer ausgebrochen, sind hierzu, bei Vermeiden
strenger Bestrafung, besonders verpflichtet.

8 2. Die Gebäude, irr denen sich Feuermeldestellen befinden, sind durch weiße,
emaillierte Tafeln mit roter Aufschrrft „Feuermeldestelle" kenntlich gemacht. An
den öffentlichen Gebäuden mit Feuermeldestelle ist eine der Hausglocken durch ein
rothes Schild mit der Auffchrift „Feuerglocke" bezeichnet.

Feuermcldestellen befinden sich:

Verbunden mit der Centrale Rathaus (Polizeistation):

1. Schulhaus Schlierbach,

2. Wohnung des Zimmermeisters Th. Oberfeld, Schlierbacher Landstr. 30,

3. Woynung des Kaminfegers Sendele, Karlsstraße 18,

4. Wohnung des Brunnenmeisters Fritz, Untere Neckarstraße 90

5. desgl. des Bäckermeisters Neuer, Schloßberg 49,

6. Kasernen-Wachtstube, Seminarstraße 2,

7. Spritzenhaus I, Kettengasse 16,

8. Wohnung des Bäckermeisters Stadler, Plöck 58,

9. desgl. des Bäckermeisters I. Hoffmann Hauptstraße 117,

10. desgl. des Bäckermeisters Ritzhaupt, Hauptstraße 74 (Ecke der Märzgasse),

11. desgl. des II. Kommandanten Edel, Brunnengasse 8,

12. desgl. des I. Kommandanten Karl Müller, Untere Neckarstraße 19,

13. Laternenwärterstube, Große Mantelgasse 4,

14. Wohnung des Schreinermeisters I. Röder, Kleine Mantelgasse 1,

15. Oktroierheberstelle II, Nordendc der alten Brücke.

L. Verbunden mit der Centrale Bismarckplatz (Polizeistati on):

1. Männer-Armenhaus, Plöck 24,

2. Bäckermeistcr Bauer, Rohrbacherstraße 45,

3. Polizeistation im Schulhaus III, Landhausstraße 20,

4. Bäckermeister Fink, Römerstraße 17,

5. Städtisches Gaswerk, Gaswerkstraße 2,

6. Städtische Abfuhranstalt, Berqheimerstraße,

7. Oktroierheberstelle IV, Bergheimerstraße 83 (beim botanischen Garten),

8. Zimmermeister Reiher, Untere Neckarstraße 14,

9. Polizeistation Rathaus Neuenheim,

10. Wohnung des Landwirts Friedel, Nhm. Brückenstraße 29.

Innerhalb eines jeden Gebäudes ist an emer leicht in die Augen fallenden Stelle
ein Plakat anzubringen, auf welchem die nächstgelegene Feuermeldestelle ver-
zeichnet ist.

Außerdem befinden sich an den öffentlichen Briefkästen und Plakatsäulen Tafeln
mit dem Vermerk der nächsten Feuermeldestelle. Ein Verzeichnis dieser Stellen ist in
das städtische Adreßbuch aufgenommen.

Für die zur Bedienung der Meldeapparate aufgestellten Personen gelten beson-
dere Jnstruktionen.

8 3. Die eine Feuersgefahr meldende Person hat unter Nennung ihres Namens
und Berufs über Ort, Straße, Hausnummer und Größe der Feuersgefahr möglichst
vollständige und genaue Angaben zu nrachen.
 
Annotationen