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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1895 — Heidelberg, 1895

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https://doi.org/10.11588/diglit.2479#0323
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H n. -liisjkr dkii dinch 88 1 lllld 2 dltser Borschrisl imd dic .lidittillfkqerdrdliung
i'oiii 2!». Ndlieiiiber 1887 vorgeschriedeiieii restcliiiästigeil ReiuigiiiMil köinien niis An-
IrttgdesKttininsegers, soscril es dasIuteresse derFeuerslcherhcil ersorden, in elnzelilcrl
Hcillcn noch wcitere reqeliiitisritw' Aeillchllicheil vom Bezirksanil oorfltschrieden werderi.

8 4. In den Lttildqenieiiidctt ist die Reiiliglillg der zittittriie irr der ^eit vom
l. Oktoder dis l. April von morgens 7 Uhr dis ttbends 5 Uhr, in den übrigeir Moilri-
reii von morgens 5 Uhr dis adeuds 7 Uhr vorzttiielimeii. Sosern Berus oder Beschäs-
lignttg der betciligten Httusdcwohner es ersorder», kttini die Reiiiigiirlg aus deren
Bcrlangen oder in deren (Ziilverstttndnis anch ttiisterhalb dieser Ieil vorgenoinmen
werdcn.

8 5. Für Reittigling llild Besichllglllig vou

Kttiilinen hal der Kttininseger fol

gk»de Taxen zn bettitsprirchen:


Für das Reinigen


1. von deutschen oder steigbttreu Kttmineu:


1) für ein einstöckiges Kamin (d. h. aris

dem obersten Srock durch den Dach

rauin führend).

. . . 12 Ps.

2) für ein zweistöckiges Kamin .

... 18 „

3) für ein dreistöckiges Kamiu

- - 24 ..

4) für ein vierstöckiges Kamin .

... 30 ..

5) für ein fünfstöckiges Kamin .

... 36 „

II. vou rnssischen Kttminen:


1) fiir ein eiustöckiges Kamin

13

2) für ein zweistöckiges Kamin .

... 24 „

3) sür ein dreistöckiges Kamin .

... 33

4) für ein vierstöckiges Kamiu .

... 42 „

5) siir ein fünfstöckiges Kamin .

. 50 ..

III. für das Ausbrennen der Kamine:


1) bei einem einstöckigen Bau.

1M. Oö Pf.

2) bei einem zweistöckigen Bau

- I » 12 ..

3) bei einem drei- oder mehrstöckigen Bau

- 1 » 25

,Hir die Stelliittg des zrntt Aiisbrennen erforderlichen Malerials, soweil es nicht
von dc» Httusdewohnern in zureicl>eilder Weise dargebolen wird, hal der Kttminseger
eine ,'stischlttgstttxe von 20 Pfg. zu bettiisprucheil, eincrlei ob das Kttinin nur dirrch ein
oder durcs) mehrere Stockwerke hindurch ttusgebrttintt wird.

IV. Der Kttmillfeger httt zu bettnsprucheii fiir das Reinigen von Fttbrikktt»iineii
bei eiuer Heizsläche des Dttinpfkessels bis zu 10<im eine Tttxe vorr 2Mk.

von 10 bis 20 i»i.4 ,

von 20 bis 40 gm.6 „

über 40 gm.8 „

In der Reinigung der Fabrikkttmine ist die Reiniguilg der wagrecht vom Kessel
»ttch dem Kttmin führenden Fenerzüge nicht inbegriffen. Für die Prüsung eines neu-
crbttnten und die Untersnchnng eiues solchen Fttbrikkamines, dessen Reinigung dem
Eigentünler überlnssen ist, hal der Kamittfeger ohne Rücksicht aus die Höhe des Kamins
eine Taxe von 2 Mark zu beailspruchen. Bei Reiniguug und Besichngung lPrüfung,
Uiltersuchung) von Fttbrikkttininei, ttusterhalb des Wohnorts des Kttininfegers erhält
derselbe, wenn sie nicht gelegentlich anderer Geschäfte vorgenommen werden könncn,
eine Ojanggebühr nach Maßgabe von Ziffer VI.

V. Für dic nach 8 16 der Kttminfegerordttung vorzuilehmende Untersuchung der
ttußer Gebrauch gesevten Kttmine, mit Ausschluß der Fttbrikkamine, hat der Kamin-
seger die gleichen Taxen, lvie für eine Reinigung der betr. Kamine zu bettnspruchen.

VI. Dcr Kttminfeger erhütt von dem Bttuherrn für die Unrersuchung eines neu-
crbauteu Kttiilins bei einstöckigem Kttmin einschließlich des Dachrttums 30 Psg.

bei zwei-und dreistöckigen Kaminen .... 60 Pfg.

bei mehrstöckigen.90 Pfg.

llnd austerdem bei einerBeslchtiguiig ttusterhttlb des Wohnorts desKttminfegers, wenn
sie nicht gelegentlich von Kttmin-Reinigungen vorgettommen werden kann, bei einer
Elltferilttng bis zn 4km einschließlich eine (fjanggebühr von mindestens 1 Mark, bei
lvcitercn Ciltfernnngen erhöht sich die Ojanggebühr für jeden ttngefttngeneil Kilometer
 
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