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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1895 — Heidelberg, 1895

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https://doi.org/10.11588/diglit.2479#0326

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meter ttiohr stcht, ist nlso ein Rohr ooil dicscr Weite ersorderlich nud gcuügcnd,
18 Flammen bei ciucr Lcituugslänbe vou 20m uoch mit Sicherheit zu versorgciu

8 6. Die Röhreiileitnng soll m der Regel zu Tag und nms; stets mit dem
uötigeu Gefälle gelegt werdeu. Auch bei Veränderimgen und Erweitcruugeu be-
stehender Blcirohrleitungeii miissen eiserne Nöhren znr Berweuduug koiuinen, sobald
dicsclbcii in die Waud, imter die Decken oder imter die Dielen gelegt werden sollcn.
Bnni Ablassen der m den Röhren sich sammeliideu Koudensationsflirssigkeitcii sind
au geeigiieten Stellen, riameiitlich da, wo die Leitimg von wärmeren in kälterc
Räimie übertritt, Wassersäcke mit sicherem Verschlus; auziibringen. An feuchten
Stellen sind Eisenröhren durch Anstrich gegeu Oxydation zn schUtzen.

8 7. Die Haupt- imd Zwischenhahiien miisseii in der Regel dieselbe Durch-
laflöffnung haben, wie die Röhren, an deuen sie angebracht siud; sie müsseu serner
mit Stellstift versehen sein nnd nicht aus ihrer Hülse heraus gezogen werden köimeiu
Der Kopf des Hahriens muß — a»i besten mit einer tief eingefeilten Rille — so ge-
kennzcichnet Werden, das; man anch im Dilnkeln leicht erkennen kaun, ob er geösfuet
oder geschlossen ist.

Bei ausgedehnten Leitungen siud au geeigneter Stelle Zwischenhahneil in dieselbe
einznsetzeri, auch müssen Kronleuchter, schwere Jntensiv-Lampen ?c. gut und sicher an
der Decke befestigt werden uud dnrch leicht zugängliche Hahnen für sich abgeschlossen
werdcu können.

ß 8. Vor dem Aiischrauben der Lampeii ist die Leitung mittelst eines Mano-
mcters mit einem Luftdrnck von 25cm Wassersäule zu prüfcn, und mnb der Wasser-
staud im Manometer innerhalb einer Beobachtungszeit von 8 Minutcn kcine wahr-
nchmbare Veränderuna zc gen.

Iede Gaslampe ist vor dem Auschrauben auf das Genaueste anf ihre Dichtigkeit
zn prüfen, uud nicht eher aiizitschrauben, bevor sie sich nicht vollkonimen dicht er-
wiescn hat.

Nach dem Anschrauben der Lampen ist die Prüsung der ganzen Leitung zu wie-
dcrholeu.

Ist dieselbe gut ausgefallen, so ist bei der Gaswerksdirektion der schriftliche An-
trag zn stcllen, lmumehr die innere Leitung mit der Gasuhr zu verbinden, welche so-
dann ihrerseits die Leitung prüfen und nach Gutbefindung derselben thunlichft bald dic
Arbeit ausführen lassen wird. Es ist unstatthaft, die Gasleitung, welchc der Probc
liilterzogen werden soll, mit Wasser zu füllen. Der Kontrol-Beamte ist nicht ver-
pflichtet, eiue solche Leitung, auch weun sie wieder eutleert wurde und sich anscheinend
oollkommen dicht zeigt, als gebrauchsfähig anzuerkenneu.

tz 9. Der Gasabnehmer hat die Vcrpflichtung, die Gaseiurichtung in gutem Zu-
staude zu erhalten und vorgekommene Beschädigungen sogleich wieder herstellen zu
lassen.

8. Die Wasserleitungen.

§ 10. Die Privat-Wasserleituugen, welche an die städtische Wasserleitung angc-
schlossen werdeu, müssen aus gußeisernen oder gutgalvanisierten lchmiedeisernen Röhreu
imd Velbiudungsstücken hergestellt werden, und sollen, was die Hauptleitung im
Hause w. bctrifft, eine Lichtweite von mmdestens 18—25 mm erhalten.

tz 11. Die Leitungen sind so zu legen, daß dieselben mittelst eiues im tiefsteu
Punkte anzubringenden Hahnens entleert werden können und sind, wenn etwa das
Gefälle zum Entleerungshahnen imterbrochen werdeu nmß, an dieser Stelle mit bc-
sonderen Entleerungs-Vorrichtungeu zu versehen. Sie sind im Jnnern der Gebäudc
in der Regel in einem Abstand von mindestens 3—4em von der Wand offen zu befesti-
gen und möglichst durch frostfreie Räume zu legen, auch müssen sie, wenn sie durch den
Erdboden führen, in diesen mindestens 1,25m tief eingelegt werdeu.

8 12. Bei Führung der Nohrleituugen durch einen imzugänglicheu Rauni, eine
dicke Mauer u. dgl., sollen die Röhren an den Steilen geuügend freien Raum habeu,
an welchen durch etwaiges Setzen des Gebäudes oder des BodenS oder durch Frosl
eine Beschädigung derselbeu stattfinden könnte.

8 13. Die Verbindung der Röhren hat durch Vermittelung von Flanscheu, Muf-
fen oder sogen. Holländer-Verschraubungen zu geschehen.

8 14. Wo Leitungeu nach Gärten, Höfen, ungeheizteu Räiiiuen, überhaupt sol-
chen Orten abzweigen, wo dieselben vom Frost beschädigt werden könnten, müsscu
Abschluß- und Entleerungsvorrichtimgen so angebracht werden, daß dicsc Leitungs-
 
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