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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim und Schlierbach für das Jahr 1895 — Heidelberg, 1895

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https://doi.org/10.11588/diglit.2479#0372

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Pferde, welche sich nach dem Gutachten des Großh. Bezirkstierarztes nicht mchr
zur Verwendung im öffentlichen Fahrwesen eiguen, dürfen nach Ablauf einer von
dem Bczirksamt zu stellenden Frist nicht unhr verwcndet werden. Auf Verlangen
wird schriftliche Ausfertigung des GutachtcnS erteilt. Wird dcn anf Grund der
regelmäßigen Besichtigung gcmachten Anflaaeu beziiglich dcr Beschaffenhcit der Fahr-
zenge und Geschirre, sowie dcr Bekleidung ocr Droschkeirkutscher nicht inncrhalb dcr
gesetzten Frist entsprochen, so erfolgt ncben Bestrafnng gemaß § 27 der Lorschrist
Entziehung der Zulassungsurkunde bezw. des Fahrscheins, sowie Anßcrdienststcllniig
des Fahrzeugs.

Z 26. Die besondere Aufsicht iiber das Droschkenwescn wird durch die Schntz-
mannschaft gefnhrt, deren Anordnungen sämtliche Droschkcnkuischer bci Vermeiden
der Außerbetriebssetzung ihres Fahrzeugs und von Bestrafung unweigerlich Folge
zu leisten haben.

8 27. Znwiderhandlungeu gegen diese Vorschriften werdcn anf Grnnd dcs
tz 134a P.-St.-G.-B. mit Geld bis zu 160 Mark und im Unbeibringlichkcitssalle
mit Haft bestraft, sofern nicht 8 147 Ziff. 1 und 147 Ziff. 8 der Gew.-Srdn. An-
wendung zn findcn haben. Daneben bleibt dcm Bezirksamt als Strasmittel gegen
Droschkenbesitzer und Droschkenkutscher die Entziehung der Zulassnngsurknnde (8 1
der Vorschrifl) und des Fahrscheins (8 7 der Vorschrift) sowie die Außerbctriebs-
setzung der Fahrzeuge vorbehalten.

L. Droschken-Tarif.

I. Jnuerhalb der Stadt smit den Grenzpuukteu: Karlsthor, Eingang zur
Hirschgasse, Handschuhsheimer Gemarkungsgrenze, Hans l)to. 80 dcr Ladenburger-
straße, Gaswerk, Mühlstraße, Alleestraße, Diemer'sche Brauerei und Klingenteich bis
zum Eingang zum alteu israelitischen Friedhof) zahlen fiir eine direkte Fahrt von
einem Punkte zum andern:

1 Person

2 Personen


- 60
- 90
1. 5
1.20

Diese Taxe erhöht sich bci Fahrten bis zum Weißgerber'schen Hanse nnd bis
zum Wirtshaus in der Hirschgasse:

für 1 Person auf.^ — 80

für 2 Personeu auf.„1.20

für 3 uud 4 Personen auf .... „ 1. 50

II. Für Fahrten auf Bälle, ins Theater, zu Gesellschaften und Konzcrten
zahlen innerhalb der Stadt (vgl. Ziff. I):

1 und 2 Personen.-.^1.20

3 „ 4. 1.50

Ebensoviel kostet das Abholen. Nach Mittcrnacht erhöhen sich die Taxen um je 40 Z.

III. Für die einfache Fahrt zu den Friedhöfen (mit Ausnahme des Schlier-
bacher Friedhofs) zahlen:

1 und 2 Personeu.1.—

3 „ 4 „ ...... „ l- 50

Für die Hin- und Rückfahrt findet Vergütung nach Zeit (Ziff. VI) statt.

IV. Für die einfache Fahrt nach dem Schloßthor oder Schloß zahlen:

I und 2 Personen..^2.50

3 „ 4 „ .. 3. —

Für die Hin- und Rückfahrt beträgt die Taxe ohne Rücksicht auf die Personen-
zahl 4 wobei eiue Stunde Aufenthalt mit eingerechnct ist.

IV a. Zur Besichtigung von Schloßbeleuchtungen beträgt die Droschkentaxe ein-
schließlich der Abholung und Rückfahrt ohne Rücksicht auf die Zahl der Personen 8 »F.
 
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