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L Vollzug.
ß 36. Die zunl Vollzug der gegentvärtigeu Verbrauchssteuer-Ordnuug uötigen Arr-
ordnuugeu, insbcsoudere die Bestttnmuugeu über Errichtung etwaiger neuer Erheburrgs-
stellen uud über die Dieustweisuugen der die Erhebung und Kontrole der Verbrauchs-
steucr besorgeudcn Bediensteten hat der Stadtrat zu erlasseu. Auf die Verbrauchs-
steueru bezüaliche Dienstweisuugen an die Schutzulannschaft hat er bei Eroßherzog-
lichem Bezirksamt zu beantragen.
837. Feruer steht dem Stadtrat zu, die den Beamten und Bedierrsteten der
Steucrverwaltnug, der Eisenbahn und der Schutzmannschaft für Mitwirkilug bei der
Kontrole und Erhebnng der Verbrauchssteuer zu lcistcndeir Vergütungen mit den zu-
ständigen Staatsbehörden zu vereinbaren und für Anzeigen von Uebertretungen der
Vcrbrauchssteuer-Ordnung Belohnungen zu gewähren.
§ 38. Endlich bleibt dem Stadtrat überlassen, mit eiuzelnen Verbrauchssteuer-
pflichtigen Aversen oder eine von der Verbrauchssteuer-Ordnung abweichende Kontrole
zu vereinbaren.
8. Berbrauchssteuer-Tarif.
Gegenstand
Maßstab
der Besteuerung
1 Verbraüchs-
k steuersätze
j ^ j
I. Getränke.
!
1. Bier:
rr. hier gebrautes.
v. Hektoliter Kesseliuha
—
25
b. eiugeführtes.
vom Hektoliter
—
40
2. Wein:
a. Traubenwein.
vom Hcktoliter
1
20
b. Obstwein.
—
60
II. Mehl und Brot.
1. Mehl, mit Ausschluß des zur Verwen-
dung im landwirtschaftlichen Betriebc
bestimmten Futtermehles
von 50 Kilo
—
60
2. Brot.
von 1 Kilo
—
1
3. Weiße Backwaren aller Art .
—
2
III. Schlachtvieh.
1. Rindvieh erster Schwere....
vom Stück
5
—
2. „ zweiter „ ....
desgl.
3
—
3. „ dritter „ ....
2
—
4. Kälber.
—
60
5. Schweine.
1
—
6. Ferkel.
//
—
10
7. Hämmel.
//
—
60
8. Schafe.
//
—
60
9. Lämmer.
5,
—
10
10. Ziegen.
—
20
11. Kitzlein.
//
—
10
IV. Wildpret.
1. Hasen.
//
—
20
2. Hirsche und Alttiere.
2
50
3. Rehe und Gemsen.
1
50
4. Dammwild.
2
—
5. Wildschweine.
2
—
V. Fleisch.
1. Frisches Fleisch von Schlachtvieh aller
Art.
von 1 Kilo
—
2
L Vollzug.
ß 36. Die zunl Vollzug der gegentvärtigeu Verbrauchssteuer-Ordnuug uötigen Arr-
ordnuugeu, insbcsoudere die Bestttnmuugeu über Errichtung etwaiger neuer Erheburrgs-
stellen uud über die Dieustweisuugen der die Erhebung und Kontrole der Verbrauchs-
steucr besorgeudcn Bediensteten hat der Stadtrat zu erlasseu. Auf die Verbrauchs-
steueru bezüaliche Dienstweisuugen an die Schutzulannschaft hat er bei Eroßherzog-
lichem Bezirksamt zu beantragen.
837. Feruer steht dem Stadtrat zu, die den Beamten und Bedierrsteten der
Steucrverwaltnug, der Eisenbahn und der Schutzmannschaft für Mitwirkilug bei der
Kontrole und Erhebnng der Verbrauchssteuer zu lcistcndeir Vergütungen mit den zu-
ständigen Staatsbehörden zu vereinbaren und für Anzeigen von Uebertretungen der
Vcrbrauchssteuer-Ordnung Belohnungen zu gewähren.
§ 38. Endlich bleibt dem Stadtrat überlassen, mit eiuzelnen Verbrauchssteuer-
pflichtigen Aversen oder eine von der Verbrauchssteuer-Ordnung abweichende Kontrole
zu vereinbaren.
8. Berbrauchssteuer-Tarif.
Gegenstand
Maßstab
der Besteuerung
1 Verbraüchs-
k steuersätze
j ^ j
I. Getränke.
!
1. Bier:
rr. hier gebrautes.
v. Hektoliter Kesseliuha
—
25
b. eiugeführtes.
vom Hektoliter
—
40
2. Wein:
a. Traubenwein.
vom Hcktoliter
1
20
b. Obstwein.
—
60
II. Mehl und Brot.
1. Mehl, mit Ausschluß des zur Verwen-
dung im landwirtschaftlichen Betriebc
bestimmten Futtermehles
von 50 Kilo
—
60
2. Brot.
von 1 Kilo
—
1
3. Weiße Backwaren aller Art .
—
2
III. Schlachtvieh.
1. Rindvieh erster Schwere....
vom Stück
5
—
2. „ zweiter „ ....
desgl.
3
—
3. „ dritter „ ....
2
—
4. Kälber.
—
60
5. Schweine.
1
—
6. Ferkel.
//
—
10
7. Hämmel.
//
—
60
8. Schafe.
//
—
60
9. Lämmer.
5,
—
10
10. Ziegen.
—
20
11. Kitzlein.
//
—
10
IV. Wildpret.
1. Hasen.
//
—
20
2. Hirsche und Alttiere.
2
50
3. Rehe und Gemsen.
1
50
4. Dammwild.
2
—
5. Wildschweine.
2
—
V. Fleisch.
1. Frisches Fleisch von Schlachtvieh aller
Art.
von 1 Kilo
—
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